Mehrere Veröffentlichungen im Forum befassten sich bereits mit dem Instrument des FESTSTELLUNGSBESCHEID. Das aktuelle Waffengesetz benennt das BKA als zuständige Behörde zur Klärung von Zweifelsfällen – und hat inzwischen ja auch bereits in einigen hier im Forum veröffentlichten Entscheidungen Klarheit verschafft.
Die Kostenfrage ist für Antragsteller sicherlich nicht unbedeutend, konnte bisher aber – trotz der gefällten Entscheidungen- noch nicht eindeutig beantwortet werden.
Die aktuelle Ausgabe von DWJ Deutsches WaffenJournal 09/2005 befasst sich in einem Beitrag „Das BKA stellt fest“ unter anderem mit dem „Feststellungsbescheid“. Dort heißt es: „… Der Antragsteller erhält nach Abschluss des Verfahrens einen Bescheid, der durch die Veröffentlichung im Bundesanzeiger Gültigkeit erlangt. Dieser Bescheid kostet ihn zwischen 400 und 600 Euro.“
Ich erspare mir -zumindest erst einmal- jeden Kommentar hierzu!
cut
Die Kostenfrage ist für Antragsteller sicherlich nicht unbedeutend, konnte bisher aber – trotz der gefällten Entscheidungen- noch nicht eindeutig beantwortet werden.
Die aktuelle Ausgabe von DWJ Deutsches WaffenJournal 09/2005 befasst sich in einem Beitrag „Das BKA stellt fest“ unter anderem mit dem „Feststellungsbescheid“. Dort heißt es: „… Der Antragsteller erhält nach Abschluss des Verfahrens einen Bescheid, der durch die Veröffentlichung im Bundesanzeiger Gültigkeit erlangt. Dieser Bescheid kostet ihn zwischen 400 und 600 Euro.“
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