Kurze Frage , Schweizer Soldatenmesser und Glock

Garandschütze

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Hallo, eine kurz Frage ...
Glock Kampfmesser und das Schweizer Soldatenmesser ( das neue ) darf ich die führen , besitzen, benutzen
einfach ganz kurz antworten
 
Doch, genau das heisst es. Zunächst ist es erstmal verboten. Punkt Aus Äpfel Amen.

Dann gibt es Ausnahmen, bei denen dieses Verbot nicht greift. Wer glaubt, in jeder erdenklichen Situation eine legal reason vorweisen zu können, die von jeder Amtsperson anerkannt wird, möge das tun. Die Praxis zeigt aber, dass diese Ausnahmen nicht geschaffen wurden, damit nun doch wieder jeder sein Einhandmesser oder Fixed über 12cm führen darf. Vielmehr wird eingezogen was das Zeug hält. Die Ausnahmeregelungen, das ist das Einzige, was an diesem Gesetz klar ist, gereichen uns nicht zum Vorteil. Deshalb halte ich es für gefährlich, sinngemäß zu verbreiten, dass im Grunde alles nicht so schlimm ist, weil es Ausnahmeregelungen gibt.

Das hast Du natürlich so nicht gesagt, ich weiss, das behaupte ich auch gar nicht. Aber wer glaubt, alles sei nicht so schlimm, möge sich einen Abend mit google und den Suchbegriffen "Einhandmesser", "verboten" und "eingezogen" beschäftigen.
 
Alle diese Einziehungen sind wie alle Verwaltungsakte erst nach Ablauf der Wiederspruchsfrist rechtswirksam. Und im weiteren Verfahren können sie nur dann Wirksamkeit erlangen wenn die Verwaltungsgerichtsbarkeit feststellt, das der VA rechtmäßig war, also die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage ausreichte. Noch leben wir in einem demokratischen Rechtsstaat, auch wenn das manche Innenpolitiker und Beamte gerne ändern würden. Denen sollte man nicht auch noch helfen, indem man verbreitet daß staatliche Willkür normal ist und sich neimend auf seine Rechte berufen darf.

Wenn man natürlich in vorauseilendem Gehorsam vor der Obrigkeit kuscht, wo immer es geht, ist vieles verboten, wenn auch nur im eigenen Kopf. Freiheit gab es noch nie ohne Kampf geschenkt. Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren!
 
Naja, eine halbe Stunde habe ich jetzt gegoogelt und nicht viel mehr als das übliche "keiner weiß was" gefunden.

Wahrsacheinlich muss man einen ganzen Abend suchen, bis man Tatsachenberichte findet.

Das einzige, was durchgängig ist, ist: Niemand nimmt die Ausnahmeregeln für sich in Anspruch.
 
Ich kenne persönlich außer mir ein dutzend Leute, die das bewußt tun. Weiterhin sehe ich regelmäßig Menschen mit den bekannten einhandmesserähnlichen Gegenständen von Discountern und Baumärkten, die diese führen, vermutlich weil sie von der unklaren Rechtslage schlichtweg nicht das Geringste wissen.
Ich war heute morgen (in meiner Eigenschaft als benannte Vertrauensperson) bei der Sitzung des Landeswahlausschusses. Da Verantwortliche offenbar Sorgen wg. möglicher Auseinandersetzung zwischen Braunen und Roten hatten, fand das diesmal unter Polizeischutz statt. Die hat mein von außen sichtbar in die rechte Jeansseitentasche eingeklippte Folder auch nicht die Bohne interessiert, wie in sicherheitsbrisanten Bereichen nach meinem Eindruck durchaus üblich.
 
...Wenn man natürlich in vorauseilendem Gehorsam vor der Obrigkeit kuscht, wo immer es geht, ist vieles verboten, wenn auch nur im eigenen Kopf. Freiheit gab es noch nie ohne Kampf geschenkt. Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren!
Ehrlich, ich kann diese abgedroschenen Phrasen nicht mehr hören. Ich eile nicht gehorsam einem Verbot voraus, das nur in meinem Kopf existiert. Ich halte mich an ein existierendes Gesetz, auch wenn es noch so schwachsinnig ist. Ich muß in meinem Leben wichtigere Kämpfe ausfechten, als nur meinen Dickschädel in Bezug auf Einhandmesser durchzusetzen.

Ja, ich weiss, wenn alle so denken, wird das nie etwas. Ich gehöre auch zu den Spiessern, weiss ich auch, und es ist mir mittlerweile piepegal. Denn selbst wenn man hier im Forum etwas initiieren will, scheitert man schon alleine daran, dass 10 Menschen 11 Meinungen und 12 schlaue Sprüche draufhaben.
 
Ich halte mich an ein existierendes Gesetz, auch wenn es noch so schwachsinnig ist.
Genau das tun diejenigen, die sich nach bestem Wissen und Gewissen an die Gesetze halten, die ihnen das Führen bestimmter Gegenstände erlaubt auch! Wenn der Gesetzgeber ein totales Führungsverbot gewollt hätte, hätte er es ja in das Gesetz reinschreiben können. Da es das warum auch immer nicht getan hat, muß er sich sein Werk in Gänze entgegenhalten lassen.
Das Autofahren ist in D auch grundsätzlich verboten. Zig millionen Austofahrer verstoßen aber auch nicht gegen das Gesetz, weil sie eine Fahrerlaubnis gemäß des Gesetzes haben. Das Totalverbots-Erlaubnisprinzip ist im deutschen Raum nun mal eine übliche Art der technischen Gesetzesgestaltung. Man darf es aber nicht überinterpretieren, da es normalerweise lediglich Regelungslücken vermeiden soll.

Wenn jemand seine Rechte nicht wahrnehmen will, sei es aus überzeugtem Untertanengeist oder warum auch immer, muß er das ja nicht tun und sich erst recht nicht dafür rechtfertigen. Aber er sollte deshalb anderen nicht anderen zu erzählen versuchen, daß sie diese Rechte nicht haben sind oder auch auf ihr Recht verzichten sollen.
 
Zuletzt bearbeitet:
...Der Besitz von allerlei Schußwaffen ist an sich auch verboten, Eigentümer einer gültigen WBK verstoßen trotzdem nicht gegen das Gesetz, weil sie sich auf die Teile berufen können, die es ihnen erlauben.
Völlig richtig, aber da kann ich mich auf etwas Definiertes berufen, nämlich auf die Einträge in meiner WBK. Die sind eindeutig, daran gibts nichts zu rütteln, das ist eine definierte Sache.
Aber nicht so bei den Einhandmessern. Durch die schwammige Formulierung und das bewusste Weglassen klarer Definitionen bin ich einer Rechtsunsicherheit ausgeliefert, und das will ich nicht.

...Aber er sollte deshalb anderen nicht anderen zu erzählen versuchen, daß sie diese Rechte nicht haben sind oder auch auf ihr Recht verzichten sollen.
Das tu ich ja nicht, ganz im Gegenteil:
...Wer glaubt, in jeder erdenklichen Situation eine legal reason vorweisen zu können, die von jeder Amtsperson anerkannt wird, möge das tun...
Ich jedoch bin nicht bereit, mir hier mein Recht im Extremfall vor Gericht erstreiten zu müssen.
Allerdings ganz so ein Feigling bin ich auch nicht. Ich führe mittlerweile wieder meine Benchmades mit entferntem Pin und verschlossenem Loch. Sollte ich da Schwierigkeiten bekommen, würde ich vor Gericht ziehen. Denn das ließe ich mir dann auch nicht bieten.

Aus aktuellem Anlass erzähle ich Euch noch, welch nette Diskussion ich vor ein paar Stunden hatte.
War bei einem Messersammler-Kumpel. Kam ein dritter Kumpel, Polizist von Beruf. Die sachlich geführte Diskussion mit ihm ergab sinngemäß eindeutig, dass er einem "brav" wirkendem Messerträger seinen Einhänder nicht abnehmen würde. Wohl aber einem angetrunkenen Jugendlichen, der gröhlend durch die Strassen zieht. Ganz so, wie es der Gesetzgeber mit der Novellierung des Waffengesetzes angedacht hatte. Er würde von Fall zu Fall abwägen, ob eine Einziehung notwendig ist, oder nicht. Laut seiner Aussage denken alle ihm bekannten Kollegen auch so.
Es gibt also auch Hoffnung im Staate Bayern.
 
Völlig richtig, aber da kann ich mich auf etwas Definiertes berufen, nämlich auf die Einträge in meiner WBK. Die sind eindeutig, daran gibts nichts zu rütteln, das ist eine definierte Sache.
Aber nicht so bei den Einhandmessern. Durch die schwammige Formulierung und das bewusste Weglassen klarer Definitionen bin ich einer Rechtsunsicherheit ausgeliefert, und das will ich nicht.
Es ging mir um das Regelprinzip, ichhabe ein besseres Beispiel reineditiert. Ganz so klar ist das für die WBK-Inhaber aber auch nicht, nach dem was ich so an Fällen höre gibt es bei, Aufbewahrungsvorschriften, Kontrollmaßnahmen oder auch Erteligungsvorgängen regelmäßig ziemliches Chaos, auch wegen hoch interpretationsbedürftiger Regelungen und vor allem fehlender Druchführungsvorschriften.

Ich jedoch bin nicht bereit, mir hier mein Recht im Extremfall vor Gericht erstreiten zu müssen.
Allerdings ganz so ein Feigling bin ich auch nicht. Ich führe mittlerweile wieder meine Benchmades mit entferntem Pin und verschlossenem Loch. Sollte ich da Schwierigkeiten bekommen, würde ich vor Gericht ziehen. Denn das ließe ich mir dann auch nicht bieten.
Kannst du ja gerne so machen, wobei ich in einem Gerichtsverfahren die Chancen eher schlechter sehe, wenn Beschwerdegegenstand die Frage von "Einhändigkeit" ist, Richter sind normalerweise nicht scharf auf technische Feinheiten.

Aus aktuellem Anlass erzähle ich Euch noch, welch nette Diskussion ich vor ein paar Stunden hatte.
War bei einem Messersammler-Kumpel. Kam ein dritter Kumpel, Polizist von Beruf. Die sachlich geführte Diskussion mit ihm ergab sinngemäß eindeutig, dass er einem "brav" wirkendem Messerträger seinen Einhänder nicht abnehmen würde. Wohl aber einem angetrunkenen Jugendlichen, der gröhlend durch die Strassen zieht. Ganz so, wie es der Gesetzgeber mit der Novellierung des Waffengesetzes angedacht hatte. Er würde von Fall zu Fall abwägen, ob eine Einziehung notwendig ist, oder nicht. Laut seiner Aussage denken alle ihm bekannten Kollegen auch so
Den Eindruck habe ich persönlich bisher auch fast immer, obwohl mir regelmäßig bescheinigt wird, daß meine optische Erscheinung nicht sehr "brav" und auf jeden Fall nie dezent ist. Im Beispielsfall hoffe ich, daß Dein Kumpel in diesem Fall ggf. auch einen Zweihandfolder, Slipjoint, Fixed <12cm oder einen Kunstoffaustdolch sicherstellen würde, vor allem, wenn die zum Einschüchtern oder Nötigung von anderen Personen benutzt werden. Ich würde jedem Beamten, der das macht, jederzeit gerne politische Rückendeckung geben. Vielelicht bräuchte es mal ein Gesetz gegen "sinnloses Herumfuchteln mit gefährlichen Gegenständen aller Art in der Öffentlichkeit", damit Vollzugsbedienstete Rechtssicherheit kriegen.
 
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