...Der Besitz von allerlei Schußwaffen ist an sich auch verboten, Eigentümer einer gültigen WBK verstoßen trotzdem nicht gegen das Gesetz, weil sie sich auf die Teile berufen können, die es ihnen erlauben.
Völlig richtig, aber da kann ich mich auf etwas Definiertes berufen, nämlich auf die Einträge in meiner WBK. Die sind eindeutig, daran gibts nichts zu rütteln, das ist eine definierte Sache.
Aber nicht so bei den Einhandmessern. Durch die schwammige Formulierung und das bewusste Weglassen klarer Definitionen bin ich einer Rechtsunsicherheit ausgeliefert, und das will ich nicht.
...Aber er sollte deshalb anderen nicht anderen zu erzählen versuchen, daß sie diese Rechte nicht haben sind oder auch auf ihr Recht verzichten sollen.
Das tu ich ja nicht, ganz im Gegenteil:
...Wer glaubt, in jeder erdenklichen Situation eine legal reason vorweisen zu können, die von jeder Amtsperson anerkannt wird, möge das tun...
Ich jedoch bin nicht bereit, mir hier mein Recht im Extremfall vor Gericht erstreiten zu müssen.
Allerdings ganz so ein Feigling bin ich auch nicht. Ich führe mittlerweile wieder meine Benchmades mit entferntem Pin und verschlossenem Loch. Sollte ich da Schwierigkeiten bekommen, würde ich vor Gericht ziehen. Denn das ließe ich mir dann auch nicht bieten.
Aus aktuellem Anlass erzähle ich Euch noch, welch nette Diskussion ich vor ein paar Stunden hatte.
War bei einem Messersammler-Kumpel. Kam ein dritter Kumpel, Polizist von Beruf. Die sachlich geführte Diskussion mit ihm ergab sinngemäß eindeutig, dass er einem "brav" wirkendem Messerträger seinen Einhänder nicht abnehmen würde. Wohl aber einem angetrunkenen Jugendlichen, der gröhlend durch die Strassen zieht. Ganz so, wie es der Gesetzgeber mit der Novellierung des Waffengesetzes angedacht hatte. Er würde von Fall zu Fall abwägen, ob eine Einziehung notwendig ist, oder nicht. Laut seiner Aussage denken alle ihm bekannten Kollegen auch so.
Es gibt also auch Hoffnung im Staate Bayern.