Aber wenn ein Kosmetikhersteller Kosmetik herstellt oder ein Lebensmittelhersteller ein Glas Marmelade, dann muss das erst zum Gesundheitsamt oder wohin auch immer, dann werden die Inhaltsstoffe festgelegt und geprüft, ob das neue Produkt auch ok ist und verkauft werden darf.
Wenn ich ein Auto kaufe, welches nicht für die Straße zugelassen ist, würde ich vom Händler auch erwarten, dass er mir das sagt.
Der Unterschied ist nur der, bei allen deinen Punkten oben gibt es ganz klare Gesetze, Regeln und Vorschriften. Da gibt es keinen Graubereich und auch keine Ermessensgrundlage oder berechtigtes Interesse. Bei Kosmetik und Nahrungsmittel geht es unmittelbar um deine Gesundheit, bei Autos noch zusätzlich um die Sicherheit anderer. Und dabei geht es auch nur um eventuelle Mängel am Produkt, nicht was du damit anstellst. Du kannst Kosmetika auch schlucken und die Marmelade ins Gesicht schmieren. Ist nicht verboten, und wenn du berechtigtes Interesse hast, warum nicht. Wenn du dir Nivea (die Creme, nicht Nutella) aufs Brot schmierst, und es dir dann nicht so toll geht, verklagst du dann den Hersteller?
Mit dem Auto kannst du auch auf dem Gehweg oder auf der falschen Seite auf der Autobahn fahren. Du hast vielleicht berechtigtes Interesse deinerseits, nur gibt es da von der Gesetzgebung keinen Spielraum. Hätte dir das der Händler vorher alles erklären müssen (abgesehen davon -> Rechtsberatung)?
Ein Messer ist erstmal ein Messer, das musst du weder schlucken noch dir ins Gesicht schmieren (versuchen kannst du es, ist nicht verboten), zur Arbeit fährt es dich auch nicht. Und hier geht es konkret um das Führen, da ist eure deutsche Gesetzgebung absichtlich schwammig formuliert - siehe berechtigtes Interesse - und muss von Fall zu Fall entschieden werden, sollte es vor Gericht landen. Selbst wenn jetzt ein Hersteller oder Importeur alles was unklar ist vom BKA prüfen lässt, rechtsverbindlich ist das Ergebnis nicht, allgemein gültig schon gar nicht. Das ist nur eine Einschätzung des BKA, das *kann* dir bei einem Verfahren helfen. Und schon genau deswegen würde ich als Hersteller/Importeur keine klare Aussage treffen wollen, denn irgendeiner beruft sich garantiert darauf. Und was passiert, wenn sich die Gesetzgebung (zum schlimmeren) ändert? Soll der Hersteller/Importeur dann alle Kunden anschreiben und neu informieren? Hat ein Hersteller/Importeur einen Bildungsauftrag, sind die Menschlein heute tatsächlich schon so hilflos?
Zuletzt bearbeitet: