Legal Reason

spy 62 schrieb:
Das gunting fällt wie das civilian oder wie ein (erlaubtes) Springmesser unter das Waffengesetz. Gehe unbekümmert durch den Ort , gerate z. B. in eine politische Kundgebung,auf einen Rummelplatz oder in ein Fußballstadion oder Stadtteilfest und lass Dich kontrollieren. Laß diese Ausführung lieber nicht wahr werden.

mfg

Frank

Na ja, da darfst du auch kein anderes Messer tragen. :ahaa:
 
Lies Dir doch mal diese Diskussion durch. Ich würde mich Deiner Behauptung bezgl. des Gunting nicht anschließen.

hier

Ansonsten fände ich es schade, wenn diese Diskussion in allgemeine Kriminalisierungstheorien oder Mutmaßungen über vermeintliche Waffeneigenschaften abgleiten würde.

Es geht um den "legal reason", der ein schwammiger Begriff ist. Die Schwammigkeit ist wohl darin begründet, der Exekutive Handlungsmöglichkeiten einzuräumen, aber wohl nicht um Jagd auf Messerfreunde zu machen.

Meine theorie ist: Wenn man mit dem spitzbübischen gedanken herumläuft, man trüge eine Waffe ( eine Waffe, eine Waffe, hihi) bei sich, braucht man sich über das eigene Gestammel und die roten Ohren bei der Kontrolle nicht zu wundern.

Ob das allerdings das weitere Verhalten irgendwelcher beamter beeinflußt, kann ich nicht sagen. Man sollte aber nicht enttäuscht sein, wenn die einen für einen harmlosen Spinner halten und nicht die böse Waffe einziehen.

Kurz: Eine seriöse Betrachtung dessen, was "legal reason" heißt und wie man damit umgeht finde ich spannend, einen Wortwechsel alá "da nimmste nur noch das mit, weil die ja immer einem was wollen und unsere Teile alle böse sind.." nicht.

Meine Taktik bestimmt sich daran, was ich immer und überall vertreten kann. Das Restrisiko trage ich alleine.

Es ist mir völlig egal, warum es "legal reason" irgendwo gibt. Ich kann mich nur darauf einstellen, ändern kann ich es nicht.
 
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