Legales Trotz-Messer

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Nightingale

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Mein Wunsch wäre ein legales(!) Messer, das den verbliebenen Spielraum des ab morgen gültigen § 42 a WaffG maximal ausnutzt, ein legales Trotz-Messer sozusagen.

Das Messer müsste eine feststehende Klinge von 11,95 cm Länge aufweisen. Zudem muss es einem allgemein anerkannten Zweck dienen, deshalb sollte es als besonders robustes Multifunktionstool ausgeführt sein.

Das Design könnte sich am Eickhorn S.E.K. Messer orientieren, jedoch mit den Merkmalen zum legalen Führen. Damit das Messer nicht den Anschein einer Waffe erweckt, sollte das Griffmaterieal neonfarben ausgeführt werden.

Im Griffende könnte sich eine Aufnahme für 6,3 mm Werkzeugbits befinden. Die Biteinsätze könnten in der Kydexscheide integriert werden. Ich benötige häufig Schlitz-, Kreuzschlitz-, 4 mm Inbus- sowie Torx TX15 Einsätze.

Das Messer sollte auf keinen Fall als Einsatz- oder Kampfmesser oder anderweitig martialisch beworben werden, sondern als robustes, schnitthaltiges Multitool.

Gibt es bereits etwas in dieser Richtung? Wird die Messerindustrie in Zukunft solche Legal-Messer herstellen oder beschränken wir uns darauf, unsere Taschenmesser für die Einhandbedienung unbrauchbar zu machen?
 
Mein neues EDC wird ein Benchmade Fixed Griptilian könnest du dir vielleicht auch mal ansehen. Gute Frage, ob taktische Einsatzmesser als Waffe im Gesetz aufgefürt werden, eig sind sie ja nicht von der Bestimmung her Hieb oder Stoßwaffen, wie Bajonette oder Dolche. Wenn ich falsch liege koriegiert mich bitte
 
Zitat von Nightingale
Die beiden Messer werden als taktische Einsatzmesser beworben, darf man die überhaupt noch legal führen?

Dachte die Frage geht danach, ob taktische Einsatzmesser als Waffe gelten, das tun Sie ja nicht deswegen meine Antwort.
Also nach dem neuen Waffengesetz dürfte man das Böker Rampage und das Crkt Dragon ohne Probleme führen, da die beiden Messer eine feststehene Klinge unter 12 cm haben. :)
 
Hallo,

wie hoch ist dein angestrebtes Budget für das Messer?

Wie wäre ein Strider MFS? Klingenform ist absolut Allzwecktauglich und für die meisten Aufgaben einsetzbar. Da finde ich das Böker Rampage zu speziell.

Das Strider kann man auch mit einer anderen Paracordwicklung versehen (orange, gelb, rot etc) oder auch G10, G11 oder Micarta Griffschalen verpassen. Bohrungen sind im Griff für die Verschraubung schon vorhanden.

Klingenlänge liegt auch unter 12cm.



Das Strider MFS:


strider_01_013.jpg



Viele Grüße
Sebastian
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,

wie wäre es mit dem Böker MPT von Chad Los Banos? Das werde ich ab morgen mitführen :steirer:

Gruß
Stofftier

Edit & Nachtrag:
Das Rampage hat ja genau 12 cm also meiner Meinung nach wie oben beschrieben auch ein guter Vorschlag :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Vorsicht Satire!!!

Das Messer wird ab morgen 1.4.2008 mein neuer EDC.
Mal schauen wie lange es dauert bis auch das Untersagt wird.

Gruß Thorsten​
 

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Dachte die Frage geht danach, ob taktische Einsatzmesser als Waffe gelten, das tun Sie ja nicht deswegen meine Antwort.

Leider habe ich diesbezüglich keine Klarheit. Die Zeitschrift Caliber schrieb in der Märzausgabe 2008, dass alle Einhand-Messer, Taschenmesser mit Klingenverrieglungsmechanismus und Klingelänge von über 8,5 cm, feststehende oder klappbare Messer in Dolch, Bowie, Tanto oder Speerspitzenform, sowie alle Messer mit einer Klingenlänge von über 12 cm, deren Klinge " keinen über die gesamte Klingenlänge von der Rückenlinie zur Schneidekante verringerten Querschnitt aufweist oder über ein Maß von mehr als 25% der Gesamtklingenlänge unter Reduzierung der Klingenbreite zur Klingenspitze zuläuft." vom Tragen in der Öffentlichkeit ausgeschlossen werden sollen.

Leider habe ich den Gesetzestext, der morgen in Kraft treten soll bislang noch gar nicht lesen können. Auch weiß ich von der letzten Waffenrechtsverschärfung von 2002, dass die "Gemeinheiten" nicht im WaffG, sondern in der nachfolgenden Allgemeinen Waffengesetzverordnung und deren Handhabung der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum WaffG stehen.
 
Mein Wunsch wäre ein legales(!) Messer, das den verbliebenen Spielraum des ab morgen gültigen § 42 a WaffG maximal ausnutzt, ein legales Trotz-Messer sozusagen.

Das Messer müsste eine feststehende Klinge von 11,95 cm Länge aufweisen. Zudem muss es einem allgemein anerkannten Zweck dienen, deshalb sollte es als besonders robustes Multifunktionstool ausgeführt sein.
.....


Bis 120mm Klingenlänge braucht es keinen anerkannten Zweck zu dienen,
Du kannst es auch "just for fun" führen.

Als "Trotzmesser" also eher ungeeignet.

Wenn Du den Unsinn des Gesetzes demonstrieren möchtest nimm doch ein ZWEIhandmesser das mindestens 30cm lang ist, geschlossen! Z.B: Ein Navaja.
 
Leider habe ich diesbezüglich keine Klarheit. Die Zeitschrift Caliber schrieb in der Märzausgabe 2008, .....

Hallo.

Und wenn Caliber in der nächsten Ausgabe schreibt, dass alle Schlümpfe grün sind, dann ist das auch so?

Also: Der Link zum aktuelle Gesetzestext ist hier im Forum ein halbes dutzend Mal zu finden. Dazu gefühlt 5000 Beiträge.

Aber wenn Dich das alles so verunsichert, dann warte mit Deinem "Trotz-Kauf" doch noch ein wenig, bis dann auch endgültig alle (Un-) Klarheiten beseitigt sind.

Oder ruf morgen einfach Dein zuständiges Ordnungsamt an, - die sollten Dir das dann genau sagen können. Auch ob das Rampage von Dir geführt werden darf.

Gruß
chamenos

P.S. Bei Caliber misstraue ich sogar den Seitenzahlen:D
 
Leider habe ich diesbezüglich keine Klarheit. Die Zeitschrift Caliber schrieb in der Märzausgabe 2008, dass alle Einhand-Messer, Taschenmesser mit Klingenverrieglungsmechanismus und Klingelänge von über 8,5 cm, feststehende oder klappbare Messer in Dolch, Bowie, Tanto oder Speerspitzenform, sowie alle Messer mit einer Klingenlänge von über 12 cm, deren Klinge " keinen über die gesamte Klingenlänge von der Rückenlinie zur Schneidekante verringerten Querschnitt aufweist oder über ein Maß von mehr als 25% der Gesamtklingenlänge unter Reduzierung der Klingenbreite zur Klingenspitze zuläuft." vom Tragen in der Öffentlichkeit ausgeschlossen werden sollen.

Also Leute, bis jetzt dachte ich, ich hätte das Gesetz so einigermaßen verstanden, aber das hier bereitet mir doch noch Probleme. Demnach dürfte man ein Wenger Ranger (Version ohne Loch) nicht führen, da über 8,5 cm Klinge; auch das große Victorinox wäre grenzwertig. Und was ist mit der Klingenform des Street Beat (meine erste Wahl), fällt das unter Bowie und ist damit verboten? Damit wäre mein neues EDC-Repertoire schon stark reduziert.
Ich habe die Aussagen von Caliber so im Gesetz (teilweise im Entwurf, siehe Klingenform) nicht gefunden, wer weiß mehr?
 
chamenos hat dazu doch alles gesagt.
Bei caliber gerät häufiger mal was durcheinander. ;)
In diesem Fall haben sie offenbar nicht mitbekommen, dass die ursprünglich von Körting eingebrachten "Definitionen" fallengelassen wurden zugunsten der sattsam bekannten Formulierung des §42a.
Gruß
 
Zitat:
Zitat von Nightingale Beitrag anzeigen
Leider habe ich diesbezüglich keine Klarheit. Die Zeitschrift Caliber schrieb in der Märzausgabe 2008, dass alle Einhand-Messer, Taschenmesser mit Klingenverrieglungsmechanismus und Klingelänge von über 8,5 cm, feststehende oder klappbare Messer in Dolch, Bowie, Tanto oder Speerspitzenform, sowie alle Messer mit einer Klingenlänge von über 12 cm, deren Klinge " keinen über die gesamte Klingenlänge von der Rückenlinie zur Schneidekante verringerten Querschnitt aufweist oder über ein Maß von mehr als 25% der Gesamtklingenlänge unter Reduzierung der Klingenbreite zur Klingenspitze zuläuft." vom Tragen in der Öffentlichkeit ausgeschlossen werden sollen.

Wieoft denn noch????

das ist alles schon längst Schnee von gestern. Die ganzen Definitionen von Klingenformen und Querschnitten, die eh kein Nicht-Akademiker verstanden hätte sind seit Monaten vom Tisch.

Verboten ist das Führen von Einhandklappmessern und feststehenden Messern mit mehr als 12cm Klingenlänge.
 
Also das CRKT Dragon ist ein sehr schönes Messer, ich hab auch eines, aber durch die Nadelspitze ganz sicher nicht sonderlich robust ;)

Strider dürfte da eher hinkommen ;)
 
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Ich habe die Aussagen von Caliber so im Gesetz (teilweise im Entwurf, siehe Klingenform) nicht gefunden, wer weiß mehr?

Die Drucklegung der Zeitschrift erfolgte noch vor der Verabschiedung des Gesetzes, was jetzt tatsächlich davon eingeflossen ist und was möglicherweise in der der Allgemeinen Waffengesetzverordnung hinterher kommt das hatte ich eigentlich erwartet in diesem Forum zu erfahren.
 
Tschuldigung; bin selbst kein Caliber-Leser, habe den Beitrag von Chamenos überlesen und wunderte mich nur, woher diese Aussagen kamen..
 
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Wollen wir mal zurück zum Thema kommen:D Die Frage kam schön öfters vieviel Geld sollte das Messer denn so kosten? So wie sich deine Beschreibung anhört würde ich dir eher ein Multitool oder ein Victorinox empfehlen, da sind immer sehr viele Funktionen dabei.
 
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