Da kann man wieder nur den Kopf schütteln.
Grundsätzlich schüttele ich eher den Kopf, wenn ich sehe, mit welcher Naivität, oder besser Blödheit, manche Forenmitglieder meinen, in einem öffentlichen Forum schreiben zu können.
Und weiterhin geht mir das Messer in der Hose auf, wenn ich merke, dass die sich dann überhaupt nicht drum scheren, wer für ihr verbales Gerülpse letztlich die Verantwortung übernehmen muss. Das ist nämlich erstmal der Betreiber. Das wird aber nett ausgeblendet, ala "Hauptsache ich habe meinen Müll abgekippt, was scheren mich andere".
Insoweit bin ich dankbar für jeden, der da eines auf den Deckel bekommt, und damit merkt, dass man für das, was man schreibt, auch gerade stehen muss. Und glaubs mir, ich habe als Administrator dieses Forums genug vollkommen merkbefreite Dummquatscher kennengelernt, die auch nach langer und geduldiger "Diskussion" per mail nicht ein jota mehr kapieren (wollen) worums hier geht. Das gilt wohlgemerkt, nicht nur für Private Mitglieder, sondern auch für Händler. Die oft meinen, das WWW sei Spielwiese und/oder rechtsfreier Umschlagort. (Schau Dir die ibäh "Privatverkäufer" Pappnasen an, denen ich jedem einzeln eine Abmahnung samt UE und dicker Kostennote wünsche).
Dass da gewerbliche Anbieter manchmal einen dicken Hals bekommen, ist nachvollziehbar. Aber nicht nur die, auch privat möchte ich mich nicht öffentlich in meinen Rechten verletzen lassen. Ich denke da nur an Urheberrechtssachen oder Beleidigungen.
Zudem man im Blick haben muss, dass die Abmahung grundsätzlich die "günstige" Alternative für den Verletzten ist. Die andere wäre nämlich direkt eine Klage. (die jeweils unterschiedliche Risiken mal aussen vor)
Und das Geschreibsel in Foren, was solche Vorfälle betrifft, darf man idR mal getrost in die Tonne schmeissen.
Das mal vorab.
Das Problem an dem, oder gleichartigen Urteilen, ist für mich weniger der jeweilige Grund für die Abmahnung. Sondern die Einschätzung, ab wann und in welchem Umfang der Forenbetreiber haftet. Für mich stehen da zwei Sachen gegeneinander.
Einerseits hat der Verletzte das Recht, dass die Verletzung möglichst schnell eingestellt wird. Zudem muss er den Verletzer in Anspruch nehmen können. Da Foren üblicherweise einen anonymen Zugang ermöglichen - ein nicht anonymer Zugang wäre möglich, IMO hat man dann aber dann den ganzen Bereich des Datenschutzes an der Backe, der auch wieder genug Fallen birgt - weil der Zugang also anonym ist, bleibt dem Verletzten letztlich nur der Betreiber als der Haftende (Mitstörer).
Das andere ist, dass *wenn* man Foren in der üblichen Art als Medium haben möchte - und IMO deutet der Wortlaut des TMG in diese Richtung - dann braucht es eine klare Regelung in der Haftungsfrage. Meiner Meinung nach ist die in §10 TMG und in höchstrichterlichen Urteilen hinreichend geklärt. Nämlich dahingehend, dass die Haftung nach Kenntnisnahme beginnt, und man grundsätzlich, aber nicht 24/7 und zu 100% eine Kontrolle der Beiträge fordern kann.
Dem entspricht nach meiner Auffassung eben auch der Zitierte § 6 MDStV, nämlich in Absatz 2:
2) Diensteanbieter im Sinne der §§ 7 bis 9 sind nicht verpflichtet, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach diesem Staatsvertrag oder den allgemeinen Gesetzen bleiben auch im Falle der Nichtverantwortlichkeit des Diensteanbieters nach den §§ 7 bis 9 unberührt. Das Fernmeldegeheimnis nach § 85 des Telekommunikationsgesetzes ist zu wahren.
Dass das LG Hamburg eine eigene Rechtsmeinung hat, stimmt mich traurig
Die Frage, wie man einen Beitrag in Grenzfällen als "rechtswidrig" erkennen soll, bleibt auch offen. Denn letztlich wird das durch ein Gericht festgestellt, womit sich die Katze in den Schwanz beisst.
Grüße
Pitter