Messer-Bestimmungen in anderen Ländern

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Weiß jemand ob sich am Gesetz was in Italien verändert hat? Sind da für 1-2 Wochen am Iseo See. Wollte mein M16 und halt 2,3 Wenger Taschenmesser mit nehmen, und halt auf dem Boot zum Apfel schälen oder halt sonst mein kleines Wenger Taschenmesser in der Hosentasche. Dürfte keine Probleme geben oder?
 
Hallo,
ich bräuchte Informationen bezüglich Hong Kong.
Wie ist das dort mit dem Waffengestz aus? Was ist erlaubt, was nicht?;)
Bitte nicht die Gesetze von China, da bin ich nicht!
Vlt. hat ja jemand auch einen Link wo alles ein bischen besser erklärt ist. un nein bitte kein Chinesischen Link:(

Danke und Gruß Pflaume
 
Waffen-Gesetz Kroatien

Hier ein Link zur provisorischen englischen Übersetzung des Waffengesetzes in Kroatien in der überprüften Version vom 11.03.2009:

http://www.pak.hr/lgs.axd?t=16&id=2564

Nach kurzer Lektüre scheint mir folgendes wichtig: Alle Messer sind Waffen (cold steel weapons) nach Art. 5, 5:

"5) Cold steel weapons means daggers, knives, swords, sabres, bayonets and switchblades whose blade is under a pressure spring and is expelled from the handle when hand pressure is applied to a button or a lever, knuckledusters and death stars designed to be thrown, regardless of the length of the blade or the concealed blade, knuckledusters and other secret weapons with concealed blades (sword canes, sword umbrellas and similar). Cold steel
weapons are also considered to be objects suitable to cause bodily harm when carried in public places."

Waffen werden in die Kategorien A,B,C,D aufgeteilt. Cold steel Weapons fallen in die Kategorie D (Art. 6) und brauchen damit keine Genehmigung oder Registrierung (Art. 7, 4).

Generell verboten allerdings sind nach Art. 7, 1:

"1. prohibited weapons – category A weapons and cold weapons whose primary purpose is to attack or hurt and cold steel weapons carried in public places"

Demnach wäre der Erwerb und Besitz von Messern mit Ausnahme reiner Hieb- und Stoßwaffen in Kroatien für Kroaten problemlos, das Führen aller Messer in der Öffentlichkeit aber untersagt. Cold steel weapons, darunter Messer und Objekte, die körperliche Schäden verursachen können, wenn sie in der Öffentlichkeit geführt werden, werden bei öffentlichem Führen meiner laienhaften Einschätzung nach gemäß Art. 7 zu verbotenen Waffen (prohibited weapons).

Desweiteren sind für Ausländer Sonderregelungen und die Zollbestimmungen zu beachten (Art. 52 ff.). Hier wird nur noch allgemein von "weapons" gesprochen, meist aber auf Feuerwaffen und Munition Bezug genommen. Ich frage mich daher, ob diese Passagen ausnahmlos auch für die Waffen der Kategorie D gelten. Wenn ja, wäre Touristen generell Besitz, Tragen und Einführen von Messern nach Art. 52 untersagt:

"Possession or carrying and possession of weapons pursuant to the provisions of this Act are allowed only to those foreign citizens who are residing in the Republic of Croatia on the basis of a business permit or a permanent residence permit and fulfil the conditions from Article 10, paragraph 2, items 1, 2, 3, 4, 5, and 6, as well as paragraph 3 of this Act, if not specified otherwise by this Act."

Der springende Punkt ist also zum einen die Frage, ob das kroatische Waffengesetz alle Messertypen unter den Waffenbegriff in Form von cold steel weapons subsummiert, und zum anderen, ob der Waffenbegriff ab Art. 52ff. sich auch auf Waffen der Kategorie D und damit ggf. auf alle Messer bezieht.

Um das zu entscheiden, müsste man das kroatische Original heranziehen und am besten noch Iurist sein. Mit beidem kann ich leider nicht dienen. Die gängige Praxis, überall Messer an Touristen zu verkaufen, scheint auf jeden Fall erst einmal gegen ein allgemeines Erwerb- und Besitzverbot für diese zu sprechen, doch läßt solche Praxis natürlich keine sicheren Rückschlüsse auf die Rechtslage zu.

Gruß
Michael
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Waffen-Gesetz Kroatien

...
Demnach wäre der Erwerb und Besitz von Messern mit Ausnahme reiner Hieb- und Stoßwaffen in Kroatien für Kroaten problemlos, ...
Eine kleine Ergänzung zur gerade erlebten Praxis:
An der Fußgängerzone Riekas liegen zwei große Kaufhäuser. Eines davon besitzt im direkten Eingangsbereich einen Stand mit Messern (Klapper, Springmesser, zweischneidige Dolche und Bali-Songs), Wurfsternen, Schlagstöcken, Schlagringen, Schusswaffen, metallenen Zigarettenetuis, Stiften und Feuerzeugen. Garniert war diese Szenerie von einer vollständig unbedarften Verkäuferin mittleren Alters, die mir zumindest Dolche, Springer und Bali-Songs ohne jede Nachfrage verkauft hätte.

Steffen

Anm.: Das qualitative Highlight war ein mit „Benchmade“ gelabeltes Bali-Song für umgerechnet 25.- € :p, auf welches ich - wie auf alles Andere - leichten Herzens verzichtete.
 
Messer-Bestimmungen in Portugal

Aus gegebenem Anlass, weil ich weder hier noch anderswo fündig geworden bin und weil mein Portugiesisch extrem schwach - um nicht zu sagen: nichtexistent - ist: Hat jemand aktuellere Informationen zu den aktuellen rechtlichen Bestimmungen in Portugal?
 
Ich hoffe, dass sich in Italien mal wieder was ergeben hat! Hat inzwischen mal jemand aktuelle Quellen aus Italien, die auch zuverlässig sind?
 
Meine Tochter fährt im Juli für ein paar Wochen nach Israel, um dort an archäologischen Ausgrabungen teilzunehmen. Ich würde ihr ja gern entsprechendes Handwerkszeug (Messer und Lampe) mitgeben, doch weiß ich nicht, was dort messermäßig erlaubt ist. Nach den letzten Aktionen der Israelis scheint man das dort (wohl berechtigt) recht eng zu sehen.
Hat jemand Erfahrung?

Viele Grüße
Martin
 
AW: Messer-Bestimmungen in Portugal

Aus gegebenem Anlass, weil ich weder hier noch anderswo fündig geworden bin und weil mein Portugiesisch extrem schwach - um nicht zu sagen: nichtexistent - ist: Hat jemand aktuellere Informationen zu den aktuellen rechtlichen Bestimmungen in Portugal?

Die Antwort kommt wahrscheinlich zu spät, aber da ich jetzt selber nach
Portugal fliege und hier noch nichts zu der dortigen Gesetzeslage steht, poste ich einmal meine Recherche-Ergebnisse.

Hier ein Link zum Waffengesetz in Portugal:

http://dre.pt/pdf1sdip/2009/05/08700/0255902604.pdf

Und hier zwei Zusammenfassungen:

http://www.armabranca.com/legislacao/

http://artesdaterra.org/page25.htm

Da beide Links auf Portugisisch sind und Google Translate sehr ungenau ist, habe ich bezüglich der Gesetzgebung auch im Portugal-Forum nachgefragt und folgende Antwort erhalten:

Auch in Portugal gibt es Verbote für bestimmte
Messertypen. So sind Messer
mit automatischem Öffnungsmechanismus
sowie Butterflymesser verboten.
Besonderes Augenmerk wird auf so genannte
Fantasymesser gelegt, also auf
Messer mit besonders aggressivem
Aussehen. Markenzeichen dieser Messer
sind beispielsweise Klingendurchbrüche
und geschärfte Klingenrücken.
Diese Messertypen sind verboten.

Ebenfalls verboten sind Karambits, also
Messer mit einer Halteöffnung am Griff,
Stoßdolche und Messer, die einen anderen
Gegenstand vortäuschen, wie zum
Beispiel Stockdegen, Messer in Kugelschreibern
und Ähnliches. Für Dolche
gilt ein Verbot, sofern die Klinge kürzer
als sieben Zentimeter ist.
Klappmesser (auch mit Feststellmechanismus)
sind legal, sofern die
Klingenlänge kürzer als zehn Zentimetern
ist. Auch der Besitz von Einhandmessern
ist erlaubt.
Das Tragen und der Besitz von feststehenden
Messern sind grundsätzlich
erlaubt. Sie müssen lediglich während
des Transports so verwahrt werden,
dass sie nicht direkt zugänglich sind.
Es gilt jedoch wie in vielen Ländern
die Regel, dass man einen legalen
Grund dafür benötigt, ein Messer bei
sich zu haben. Das wiederum lässt Platz
für persönlichen Ermessensspielraum
bei den Polizisten oder sonstigen ausführenden Organen

Die Antwort ist für mich eindeutiger als die Ergebnisse von Google Translate ("Das Gesetz in Kraft Besteck in Portugal":irre:).

Wer ganz sicher gehen will, muss sich natürlich das oben verlinkte Gesetz übersetzen lassen.

VG
Michael
 
Hallo

Wie sieht es in Neuseeland aus mit dem Messertragen für Klapp und Fixed Einhand und Zweihand.
Danke für eine Info.

Yukonbeaver
 
Was schon nicht eingeführt werden darf, darf sicherlich auch nicht getragen werden.

Mit solchen „Schlüssen“ sollte man vorsichtig sein. Es gibt keine notwendige rechtliche Verknüpfung zwischen Importgesetzen und möglichen Führungs- oder Nutzungsbeschränkungen. (Denk mal an die Radarwarner im Rechtsstaat Deutschland mit seiner umfassenden Regelungskompetenzkompetenz.)

Deshalb mal wieder die dringliche Bitte: Man möge sich mit juristisch relevanten Vermutungen zurückhalten und nicht vom eigenen Rechtsempfinden auf eine verbreitungsfähige Rechtslage schließen.
 
Weiß jemand etwas über die Messerbestimmungen in Thailand, Laos und Vietnam? Danke!

Hallo

Wie sieht es in Neuseeland aus mit dem Messertragen für Klapp und Fixed Einhand und Zweihand.
Danke für eine Info.

Mal als allgemeiner Hinweis: Dieses Unterforum ist weniger dazu gedacht, zu *fragen*, wie Waffenbestimmungen in anderen Ländern sind. Woher sollen wir das wissen? Ich kann auch nur Botschaften, Konsulate oder Zollstellen anschreiben ;) Sondern das Unterforum ist dazu gedacht, Informationen zu geben.

Schreibt halt mal die angegebenen Stellen an und berichtet hier. Die nächsten sind dankbar.

Pitter

edit: Zu Neuseeland:

Summary Offences Act 1981 No 113 (as at 01 February 2009) - http://www.legislation.govt.nz/act/public/1981/0113/latest/DLM53545.html#DLM53545:

"Possession of knives
(1) Every person is liable to imprisonment for a term not exceeding 3 months or a fine not exceeding $2,000 who, in any public place, without reasonable excuse, has any knife in his or her possession.
(2) On convicting any person of an offence against subsection (1) of this section, the Court may order that the knife be forfeited to the Crown.

Crimes Act 1961 No 43 (as at 01 June 2010) - http://www.legislation.govt.nz/act/public/1961/0043/latest/DLM329710.html#DLM329710

"Possession of offensive weapons or disabling substances
(1) In subsection (4)(a) offensive weapon means any article made or altered for use for causing bodily injury, or intended by the person having it with him for such use.
(2) In subsection (4)(b) offensive weapon means any article capable of being used for causing bodily injury.
(3) In this section disabling substance means any anaesthetising or other substance produced for use for disabling persons, or intended by any person having it with him for such use.
(4) Every one is liable to imprisonment for a term not exceeding 2 years—
(a) who, without lawful authority or reasonable excuse, has with him in any public place any knife or offensive weapon or disabling substance; or
(b) who has in his possession in any place any offensive weapon or disabling substance in circumstances that prima facie show an intention to use it to commit an offence involving bodily injury or the threat or fear of violence.
(5) It is a defence to a charge under subsection (4)(b) if the person charged proves that he did not intend to use the offensive weapon or disabling substance to commit an offence involving bodily injury or the threat or fear of violence."
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich gelobe Besserung.
Lösch doch einfach den Kram oben und ändert es doch bitte einfach um auf die passendere Antwort, dann kann es sich jeder selbst ausmalen:

Messerführen in Neuseeland laut Polizei :

http://www.police.govt.nz/faq/items/23130

Frequently Asked Questions

Q: What are the rules about carrying knives?
Answer:

You do not need a licence to carry knives but they are "offensive weapons" under the Crimes Act and should only be carried with a lawful, proper and sufficient purpose (this does not include "self-defence").

You must have a permit issued by Police if you wish to import double-edged/stabbing knives and flick knives, ie:

* Any knife where the blade is released by force of gravity or force to the central point, and which is then locked in place by a button, spring, lever or other device (eg butterfly knives, gravity knives);
* Any knife (excluding folding pocket knife with blade less than 10cm) that is designed for easy concealment on the body, or has a double-edged blade designed for stabbing/throwing,
* Any knife known as ‘urban skinner’, ‘black eagle’, ‘terminator’, ‘black dagger’ or ‘throwing knife’.

If you have a legitimate reason to seek an exemption, application to import these weapons should be made to your nearest Arms Office.
 
Mal als allgemeiner Hinweis: Dieses Unterforum ist weniger dazu gedacht, zu *fragen*, wie Waffenbestimmungen in anderen Ländern sind. Woher sollen wir das wissen? Ich kann auch nur Botschaften, Konsulate oder Zollstellen anschreiben ;) Sondern das Unterforum ist dazu gedacht, Informationen zu geben.

Schreibt halt mal die angegebenen Stellen an und berichtet hier. Die nächsten sind dankbar.

Pitter
I am sorry und gelobe ebenfalls Besserung! :)

Ich dachte nur, da Thailand ja mittlerweile ein relativ beliebtes Urlaubsziel ist, das sich evtl. schon mal jemand die Mühe gemacht hätte, genaueres in Erfahrung zu bringen. ;)

Ich werde mich die Tage einmal dran setzen, die entsprechenden Stellen anschreiben und das Ergebnis dann hier posten.
 
Singapur

Hallo alle zusammen, habe grad bzgl. Italien nachgelesen was geht und was nicht und da fiel mir auf, dass Singapur fehlt.

Ich war 2009 da und unser Taxifahrer erzählte etwas, das später auch Hotelpersonal bestätigte.

Das Führen von Messer (sogar einfachen Vics) ist grundsätzlich verboten. Vorsicht 5 Jahre Freiheitsstrafe. Auch interessant: Der Besitz von Munition (eine Kugel reicht) ohne Waffe bzw. umgekehrt oder beidem wird mit dem Tod bestraft. Ebenso viele andere Delikte (wie z.B. Drogen,...).

also beim Stopover/Urlaub Messer im Gepäck lassen und großes gar nicht mitnehmen und vorher Gesetze lesen. Sonst eine sehr schöne Stadt.

gruß tannenwald :steirer:
 
Erfahrungsbericht Portugal

Hatte gestern ein Erlebnis mit der Polizei in Portugal, wo ich seit 5 Jahren lebe.

Ich war mit zwei Leuten zum Essen unterwegs, als uns die GNR (Militärpolizei) anhielt. Allgemeine Verkehrskontrolle. Als ich aussteigen sollte, sagte ich, dass ich in einer Scheide am Gürtel ein Messer trage. Das war auch kein Problem, der Cop zog es heraus und legte es auf die Motorhaube.

Nachdem er mich ausgiebig gefilzt hatte sagte er, tja, es gäbe da doch ein Problem, denn das Tragen dieses Messers sei in Portugal illegal. :staun:

Auf meine Frage, weshalb dem so sei, sagte er, die Klinge wäre zu groß. Es handelt sich bei dem Teil um einen Winchester-Folder mit 79 mm Klingenlänge. Ich sagte ihm, dass ich selbst Messer herstelle und daher weiß, dass man Messer mit Klingen von bis zu 120mm Länge führen darf. (Bin da einfach mal von deutschen Verhältnissen ausgegangen...) Er meinte, es wären nur 11cm und das sei auch egal, denn mein Messer sei ja offensichtlich größer. Da ich immer, auch in meiner Freizeit, einen Zollstock bei mir habe (Zollstock, Bleistift, Messer, Geldbeutel sind meine Grundausstattung. Ohne verlass ich nie das Haus.), lag auch der auf der Motorhaube. Bitte, sagte ich, das können wir ja sofort überprüfen. Er schaute den Zollstock an, dann das Messer, und sagte, "OK, packen Sie Ihre Gegenstände wieder in Ihre Taschen. Auch das Messer."

Das ging ja einfach. Kann man ihm auch kaum vorwerfen, dass er mal versucht, ein neues Messer zu bekommen...
Nichts destotrotz nahm man uns zur ausgiebigen Feststellung unserer Personalien mit auf die Wache und die ganze Aktion kostete mich jede Menge Nerven und über 2 Stunden meiner Lebenszeit. :glgl:

Eben hab ich mich dann durch das port. Waffengesetz gequält und festgestellt, dass es tatsächlich nur 10cm sein darf. Schön, dass es gestern jeder von uns so genau wusste. :irre:

Vielen Dank an quinque voces für den Link! :super:
Dem sei noch anzumerken, dass auch Wurfmesser in Portugal illegal sind.
 
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