Messer/Schwerter=Waffen?

Messer/Schwerter=Waffe?

  • Ein Messer ist eine Waffe

    Stimmen: 0 0,0%
  • Ein Schwert ist eine Waffe

    Stimmen: 19 52,8%
  • Beides sind Waffen und gehören unter das Waffenrecht

    Stimmen: 7 19,4%
  • Hat definitionsgemäß nichts mit Waffen zu tun

    Stimmen: 10 27,8%

  • Umfrageteilnehmer
    36
  • Umfrage geschlossen .

brille

Mitglied
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96
Aufgrund der regen Beteiligung um das Thema Waffenlobby, würde mich mal interessieren, ob ihr Messer und Schwerter überhaupt unter das Waffenrecht stellen würdet (Volljährigkeit vorausgesetzt).
Sicher war ein Schwert eine Waffe, aber Heutzutage fällt es wohl doch zu sehr auf, wenn man es dabei hat.Wer ein gezücktes Schwert in der Öffenlichkeit trägt, oder damit versucht in die Disko zu kommen, landet wohl eher in der Klapsmühle. Da man es nicht verbergen kann, fällt es meiner Meinung nach durch das Waffenraster.
Auch Messer können als Waffen dienen, gehören aber auch als Werkzeug seit der Steinzeit zum Menschen wie seine Hände. Ab 10 cm feststehend eine Waffe?
Das Thema wie man diese Dinge als Waffen benutzen kann, soll selbstverständlich ausgeklammert werden.
Wie seht ihr das, gehören diese Sachen unter das Waffenrecht?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo
aktuelles Waffengesetz §1 Abs.2

(2) Waffen sind1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und
2. tragbare Gegenstände,

a) die ihrem Wesen :confused: nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen; :staun:

b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.

Hoffe es hilft ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
In deiner Umfrage fehlt der Punkt:

-Einige Messer sind Waffen.

Ohne diesen Punkt ist die Frage über das für eine Umfrage notwendige und verträgliche Maß vereinfacht.

Achso: Alle Messer sind Werkzeuge, der Zweck mancher Werkzeuge ist das töten. Solche Messer sind dann Waffen.

stay rude
braces
 
Mit nur diesen Punkten ist die Umfrage für mich nicht schlüssig und beantwortbar. Hier muss ich mich entscheiden ob Messer Waffen oder nicht sind. Ich sammele Fighter das sind Waffen, aber sie unter das Waffengesetz zu stellen wg. ihrer Gefährlichkeit, die sie nicht haben, finde ich zu weit hergeholt.
 
Hallo Brille!

Ohne Dich hier angreifen zu wollen... Ich verstehe den Sinn der Umfrage nicht ganz. In Deutschland stehen Messer ja schon unter dem Waffenrecht, Hieb- und Stichwaffen auch - wie ich dem Zitat von kju entnehmen kann (sieht bei uns in Ö auch nicht viel anders aus).

Gewisse Sachen kann man erst mit 18 kaufen, also was genau wolltest Du denn erfahren? Etwa ob ALLES was eine Klinge hat erst ab 18 verkauft werden sollte?

Schwerter, Säbel, Dolche, Messer - Alles u.U. Waffen aber nicht unbedingt gefährlicher als Bleistifte, Nudelhölzer oder von mir aus eine ordinäre Tageszeitung.

Ich denke, dass eine Derartige Beschränkung nichts bringen würde und nicht sinnvoll wäre.

Schon mal sorry, falls ich Dich falsch verstanden haben sollte.

Grüße, Robert
 
Klar, vielleicht habe ich mich tatsächlich undeutlich ausgedrückt. Jetzt fallen die Dinge unter das Waffenrecht. Aber wenn dem nicht so wääääre, wie würdet ihr das klassizifieren? Natürlich sind Menschen eines Messerforums kein repräsentatives Publikum, weil interessengebunden. Nur um mal einen Überblick zu bekommen habe ich dieses Voting gestartet. Wir fahren auf Messer ab, sind aber nicht blind. Ein Kampfmesser ist ein Kampfmesser, richtig, aber ist es auch eine Waffe, definitionsgemäß. Denn etwas ,was in der Vitrine liegt, ist meiner Meinung nach noch nicht zwangsläufig eine Waffe, wenn ihr versteht was ich meine.
Alles entkoppelt von der potenziellen Gefährlichkeit (ein Geschickter kann auch einen Kugelschreiber missbrauchen).
Mich interessiert nur eure Meinung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es fehlt, zumindest bei den Messern, der Punkt "beides". ;)
"Unter das Waffengesetz fallen" heißt ja noch nicht genau, was das bedeutet, da es ja verschiedene Kategorien gibt, deren Abgrenzungen alles andere als klar sind. Generell ist mir ein weiter gefasster Waffenbegriff mit sinnvollen Regularien und Beschränkungen lieber als Verbote.
Bleibt das Problem der Abgrenzung: ist z.B. ein BM 710 ein Taschenmesser oder eine Waffe? Wenn das Benchmade ein Taschenmesser ist, ist der CRKT Kasper dann eine Waffe? Warum? Nur weil er als solche designt wurde? Egal ob jemand Sch***** im Hirn hat oder aus anderen Gründen ein Messer als Waffe verwendet, er kann mit beiden nicht mehr und nicht weniger Schaden anrichten als mit jedem anderen Messer ähnlicher Größenordnung, sei es als Waffe entworfen oder nicht. Daraus folgt, dass Gegenstände, die auch Werkzeugcharakter haben und mit denen statistisch gesehen keine Verbrechen verübt werden auch nicht in irgendeiner Form reglementiert werden sollten.
 
Bei den möglichen vorgegebenen Antworten dieser Abstimmung ist nichts dabei, was ich wirklich wählen kann.

Die rechtliche Würdigung haben einige Forumiten vor meinem Post bereits dargestellt, daher möchte ich nicht noch mal daruf eingehen.

Ich äußere hier nur meine subjektive Meinung.

Ein Schwert ist für mich definitiv eine Waffe, von einigem Deko-Schrott mal abgesehen.
Aber außer im Kampf sehe ich keinen wirklichen Verwendungszweck für Schwerter.

Bei einem Messer ist es meiner Meinung nach stark davon abhängig, um was für ein Messer es sich handelt.

In erster Linie ist ein Messer für mich ein Werkzeug.
Dieses kann wie jedes andere Werkzeug (z. B. ein Schraubenzieher) natürlich zweckentfremdet als Waffe eingesetzt werden, aber das ist definitiv nicht sein eigentlicher Bestimmungszweck.

Außnahmen gibt es hier sicherlich. Es gibt schon einige Messer, die z. B. aufgrund ihrer Klingenform eindeutig zum Kampf gedacht sind und für andere Zwecke nur beschränkt einsetzbar sind.
Diese Messer bezeichne ich definitiv als Waffe.
 
Welche Messer meinst du denn? Dolche, Folder mit Dolchschliff, Schweizer Taschenmesser, Multitools, Brotmesser, Teppichmesser ...

Die Umfrage ist, so wie du sie erstellt hast, wenig sinnvoll. Mindestens müsste so wie braces es sagte, die Option "bestimmte Messer" drin sein.

Servus achlais
 
Schwerter sind ganz offensichtlich Waffen, innerhalb ihrer Reichweite zählen sie sogar zu den verheerendsten Waffen,die eingesetzt werden können, ohne daß der Anwender sich selbst gefährdet.
Insofern ist die Behauptung,daß ein Schwert keine Waffe mehr sei, unbegründet. Es ist lediglich keine Kriegswaffe mehr.

Ein Kampfmesser wie ein Fairbairn-Sykes,ein Hirschfänger, ein Hamidashi oder dergleichen ist ebenfalls eine Waffe, ein Ausbeinmesser,Waidblatt oder Fischmesser hingegen nicht.

Ob für den Besitz von Waffen,die nicht schießen, überhaupt eine rechtliche Beschränkung sinnvoll ist, ist allerdings eine ganz andere Frage.
 
Wieso eigentlich wollen manche Leute ums verrecken wissen ob ein Messer nun eine Waffe oder ein Werkzeug ist. Eigentlich kann man das nie 100%ig sagen. Ein Survival Messer ist z.B. erst mal zum Überleben gemacht: schnitzen, hacken, schneiden usw. Aber zum überleben in der Wildnis ist es als Waffe unverzichtbar. Ein FS-Dolch ist eindeutig eine Waffe, da es sich nur zum stechen eignet, da es nicht scharf ist. Aber weil es nicht scharf ist müßte es eigentlich DEKO sein. Er ist einfach nur Spitz, aber das ist ein Schraubenzieher oder ein Eispickel oder Vorstecher auch. Dann wären es auch Waffen. Aber es sind Werkzeuge. Ein Skalpell ist auch ein Werkzeug, aber Leute, mit dem Ding möchte ich keins über Gesicht gezogen bekommen. Waffe oder Werkzeug. Ich denke mal scharfe Dolche kann man unter Umständen auch als Werkzeug benutzen, wenn sie scharf sind, aber die Klingenform ist halt nicht "so" gut zum Schneiden geeignet. Da wäre ein Bowiemesser super zum Schneiden geeignet, wegen der Klingenform. Aber was war ein Bowie-Messer im wilden Westen? Richtig erst mal Waffe und nebenbei auch Werkzeug. Balisongs waren ürsprünglich Fischermesser bis sie von manchen Leuten den Waffencharakter verpasst bekommen haben. Was ist mit einem Finnen-Fischermesser. Kanz klar Werkzeug. Aber so scharf, dick und spitz wie die Klinge ist. Eine super Waffe. Noch nebenbei, wußtet ihr daß Nunchakus eigentlich Dreschflegel sind oder eine Kampftonfa eine Ernte-Sichel. Jetzt zum Schwert: Ja auf jeden Fall eine Waffe, da als Werkzeug wirklich nicht zu gebrauchen. Aber nicht geschliffene 420er Dinger sind für mich Deko. Ist doch das Gleiche wie ein langes stück Flachstahl. Und das kann keine Waffe sein. Was ist mit einer Machete. Ganz klar: Werkzeug. Aber als Waffe sehr sehr gut zu gebrauchen. Also das meißte ist Waffe UND Werkzeug. Das Küchenmesser brauche ich nicht weiter zu erklären. Für beides sehr gut zu gebrauchen. Seid einfach froh, daß es solche Dinge gibt. Denn mitunter der Faustkeil hat den großen Unterschied zum Tier geschaffen.
 
Ich kann Rebell nur recht geben: was macht es für einen Unterschied welches Etikett ICH einem Messer aufpappe?
Wenn es für mich ein Küchenmesser ist kann es für andere ein Kampfmeissel sein- na und?
Mein Auto fährt kein bisschen anders ob ich es Sportwagen oder Familienkutsche nenne. Wenn mir die Hose passt, ist es völlig wurscht welche Größe auf dem Aufnäher gedruckt ist.

Es ist schon so oft gesagt worden: JEDES Messer ( und beliebig viele andere Dinge) sind dann eine Waffe wenn ich sie als solche einsetze, aber KEIN Messer wird dadurch gefährlicher, daß ich es als solche bezeichne.

Und pauschal ALLE oder KEIN Messer als Waffe zu bezeichnen führt hier keinen Millimeter weiter.

Es ist wie im Fussball: Foul ist wenn der Schiedsrichter pfeift (egal was ich davon halte), und eine Waffe ist das was im Gesetz steht.
 
@achlais:"Welche Messer meinst du denn? Dolche, Folder mit Dolchschliff, Schweizer Taschenmesser, Multitools, Brotmesser, Teppichmesser ..."
Wenn Du versuchst mit einem 30cm langen Brotmesser in ein Tanzlokal gehst und versuchst es vor dem Türsteher gut zu verstecken, bist Du bewaffnet.
Und da der Gesetzgeber keine Hintertürchen offen lassen will, pauschalisiert er alle Messer, das will ich in der Umfrage auch tun.
@camig: Was für ein "Etikett" ein Messer trägt, kann schon manchmal wichtig sein. Die Intention (von mir aus aus Notwehr) ein martialisch klingendes Messer "benutzt" zu haben, wird vom Gericht wohl anders ausgelegt, als wenn es ein Schweizer Taschenmesser gewesen wäre.
Wahrscheinlich ist es vom Individuum abhängig und nicht vom Objekt.
 
brille schrieb:
Wenn Du versuchst mit einem 30cm langen Brotmesser in ein Tanzlokal gehst und versuchst es vor dem Türsteher gut zu verstecken, bist Du bewaffnet.
Und da der Gesetzgeber keine Hintertürchen offen lassen will, pauschalisiert er alle Messer, das will ich in der Umfrage auch tun.
[..]

Nur daß es dem Rest der Welt herzlich egal ist, ob dein Brotmesser dem "persönlichen" Waffenbegriff des Türstehers und seines Hauses entspricht oder nicht.
Der Gesetzgeber klassifiziert eben nicht alle Messer als Waffen
Ein Brotmesser hat mit dem Waffengesetz nichts zu schaffen.
Mal ganz davon abgesehen, daß es in Deutschland kein Gesetz gegen das Führen von Waffen im Tanzlokal gibt.
 
Ein Schwerter ist in jedem Fall eine Waffe und ein Messer KANN zumindest als Waffe misbraucht werden. Deshalb sollten sowohl Schwerter als auch Messer vom Waffengesetz erfaßt werden.

Allerdings sollte und braucht das nicht so zu geschehen wie bei uns in Deutschland. Schließlich kann man ja nicht alle gefährlichen Dinge ins Waffengesetz packen.

Messerverbote halte ich für unsinnig. Ein Gesetz sollte aber verhindert, daß z.B. jemand mit einem Messer in eine Disco kommt, sich betrinkt und evtl. Stunk anfängt.

Gruß Volker
 
Bamboo-Jack schrieb:
Messerverbote halte ich für unsinnig. Ein Gesetz sollte aber verhindert, daß z.B. jemand mit einem Messer in eine Disco kommt, sich betrinkt und evtl. Stunk anfängt.

Und das tut es ja auch. Herbeiführen eines Rauschzustands,Beleidigung, und Körperverletzung stehen unter Strafe.

Waffenrechtlich läßt sich in der Hinsicht nichts machen, selbst die Polizei hält es für unmöglich, Vorschriften über Messer zu formulieren, die die öffentliche Sicherheit verbessern würden, ohne das alltägliche Leben zu stark in Mitleidenschaft zu ziehen.
 
Einem Messer kann man durchaus einen praktischen Nutzen nachsagen, einem Schwert irgendwie nicht ?? :confused:

Sicher sind auch viele Messer Waffen, aber in der Allgemeinheit überwiegen sie als Werkzeug, sprich Gebrauchsgegenstand. Von daher tendiere ich auch zu der klaren Aussage :

Schwerter sind Waffen - Messer nicht.

Mfg,

König :super: :super: :super:
 
@Hayate:Bist Du Dir sicher, dass es kein Gesetz gibt, dass das Mitführen von Messern in Tanzlokalen regelt?
Ich dachte immer es sei strengstens verboten (potentielle) Waffen wie Messer auf Volksfesten, Jahrmärkten, Discotheken usw. bei sich zu tragen. Damit meine ich auch Folder und nicht nur Feststehende ab einer gewissen Klingenlänge.
Aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren.
Zum Thema Schwert: Selbstverständlich ist ein Schwert eine Waffe in seinem Zweck, nur nicht praktikabel, weil man Heutzutage sofort damit auffällt. Das wäre als ob man eine Kanone hinter sich herzieht. Man würde wohl nicht weit kommen. Bei versteckten Klingen ist die Gefahr schon eine andere.
Deswegen sehe ich das Schwert nicht als Waffe im praktischen Sinne an.
 
§ 42

Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen

(1) Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 führen.

(2) Die zuständige Behörde kann allgemein oder für den Einzelfall Ausnahmen von Absatz 1 zulassen, wenn

1. der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) und persönliche Eignung (§ 6) besitzt,

2. der Antragsteller nachgewiesen hat, dass er auf Waffen bei der öffentlichen Veranstaltung nicht verzichten kann, und

3. eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nicht zu besorgen ist.

(3) Unbeschadet des § 38 muss der nach Absatz 2 Berechtigte auch den Ausnahmebescheid mit sich führen und auf Verlangen zur Prüfung aushändigen.

(4) Die Absätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden

1. auf die Mitwirkenden an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtenden Vorführungen, wenn zu diesem Zweck ungeladene oder mit Kartuschenmunition geladene Schusswaffen oder Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 geführt werden,

2. auf das Schießen in Schießstätten (§ 27),

3. soweit eine Schießerlaubnis nach § 10 Abs. 5 vorliegt,

4. auf das gewerbliche Ausstellen der in Absatz 1 genannten Waffen auf Messen und Ausstellungen.
Weder steht da etwas von Diskotheken, noch von Messern.

Betroffen sind nur Messer die unter das WaffG fallen (siehe §1 und Anhang 2 Unterabschnitt 2 WaffG) und öffentlichen Veranstaltungen (siehe frühere Threads). Ein Brotmesser kann eigentlich nur von einem Hausrecht erfaßt werden oder vom Versammlungsrecht (Demos, gefährliche Gegenstände).
 
Stimmt
Versammlungsgesetz §2 Abs 3

(3) Niemand darf bei öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen Waffen oder sonstige Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet und bestimmt sind, mit sich führen, ohne dazu behördlich ermächtigt zu sein. Ebenso ist es verboten, ohne behördliche Ermächtigung Waffen oder die in Satz 1 genannten Gegenstände auf dem Weg zu öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen mit sich zu führen, zu derartigen Veranstaltungen hinzuschaffen oder sie zur Verwendung bei derartigen Veranstaltungen bereitzuhalten oder zu verteilen :)
 
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