Simple Blades
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Servus zusammen.
In den vergangen Wochen habe ich wiederholt Berichte in den Medien verfolgt, die das Thema "Hundeführerschein", sprich eine Eignungsprüfung als Hundehalter zum Thema hatten. Anlass für diese Berichterstattung war leider wieder einmal ein schwerer Zwischenfall mit einem Hund, der zwei Menschen angegriffen und getötet hat.
Tenor dieser Berichte und auch der aktuellen Debatten in der Politik ist die Einführung einer bundesweit einheitlichen Eignungsprüfung als Hundehalter, bei der Sachkunde und charakterliche / psychische Eignung der künftigen Hundehalter festgestellt werden sollen. Damit soll vermieden werden, dass Hunde aufgrund falscher Erziehung, Vernachlässigung,... zu einer Gefahr für Menschen und andere Tiere werden.
Genau diese Überlegungen lassen sich auch auf unser aller Hobby übertragen.
Wie die mögliche Abschaffung einer meiner Meinung nach ohnehin nutzlosen Rasseneinteilung in "gefährlich" und "ungefährlich" (auch kleine Hunde können fies beißen und mögliche Infektionen sind oft schlimmer, als der Biss an sich) wäre auch die Vereinfachung des Waffengesetzes in Bezug auf Messer wünschenswert.
Entscheidend ist bei Hunden wie Messern in erster Linie der Besitzer. Handelt es sich bei demjenigen um einen vernünftigen, emotional ausgeglichenen Charakter ohne Auffälligkeiten in Bezug auf Gewaltanwendung, Drogenmissbrauch,... sollte das Halten eines Hundes oder das Führen eines Messers gleich welcher Art kein Problem darstellen. Prüfen ließe sich das bei Hunden durch eine entsprechende Sachkundeprüfung und Nachweis einer ausreichenden artgerechten Unterbringung des Tiers, bzw. durch die Ausgabe einer entsprechenden Eignungsbescheinigung zum Führen eines Messers durch das zuständige Ordnungsamt,....
Der Vorteil für Hundehalter und auch Messernutzer, aber auch die zuständige Polizei, Ordnungsamt,... liegt auf der Hand. Nun einmal Messer als Exempel: Es muss bei einer eventuellen Kontrolle durch die Polizei,... nicht umständlich für jedes einzelne Messer hinsichtlich legal / illegal entschieden werden, sondern es muss nur die Eignung / Zulassung des Besitzers eines Messers geprüft werden, was über entsprechende Bescheinigungen der Behörden, eine Abfrage des polizeilichen Führungszeugnisses,... vergleichsweise einfach ausfällt.
Messer gibt es in hunderten verschiedenen Varianten und nicht jeder hat das notwendige Wissen über die jeweiligen Gesetze oder bauliche Feinheiten der Messer. Nimmt man aber die Persönlichkeit eines Menschen als Grundlage für die Entscheidung "Messer erlaubt oder nicht?", wird das Ganze schon einfacher, weil nicht Millimeter, Schliffarten oder Mechanismen über die Legalität entscheiden.
Verhält sich jemand ruhig, vernünftig (Messer ist sachgerecht verstaut oder in Gebrauch), kooperativ und kann bei Bedarf eine "weiße Weste" s.o. durch entsprechende Bescheinigungen nachweisen, sollte das Führen eines Messers seitens der Behörden nicht unnötig in Frage gestellt werden. Das erzeugt nur unnötigen Aufwand für Polizei,... und die Besitzer. Unsere Polizei und Gerichte haben schon mehr als genug zu tun. Da hilft es schon ungemein, wenn wie bei einer Führerscheinkontrolle das Ganze innerhalb von ein paar Minuten geklärt sein kann. Selbstverständlich kann eine solche Eignungsbescheinigung jederzeit widerrufen werden, wenn derjenige sich etwas für diesen Zusammenhang relevantes zuschulden kommen lässt, wie beispielsweise grob fahrlässige oder vorsätzliche Körperverletzung, mutwillige Sachbeschädigung, Konsum illegaler Drogen,... . So hat es jeder durch seine eigenes Verhalten in der Hand, welche Freiheiten er für sich beanspruchen kann.
Verhält sich dagegen jemand erkennbar aggressiv, steht sichtbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder hat nach Prüfung des Führungszeugnisses schon Vergehen in Bezug auf Gewaltanwendung, Drogenmissbrauch,... vorzuweisen, sollten schon zwecks Eigenschutz der Polizisten,... eventuell vorhandene Messer,... zumindest vorläufig eingezogen werden, bis geklärt werden kann, ob derjenige weiterhin geeignet ist, ein Messer gefahrlos zu führen. Dasselbe gilt für Hundehalter, Autofahrer,..., wenn davon auszugehen ist, dass diese aufgrund einer Einschätzung nach bestem Wissen und Gewissen durch ihr Verhalten eine Gefahr für sich oder andere Menschen darstellen.
Es wäre meiner Meinung nach eine gute Gelegenheit, diese Analogie in schriftlicher Form als Änderungsvorschlag für das WaffG an die zuständigen Staatsorgane weiterzugeben. So wie es auch bei den Hunden der Allgemeinheit dient, die Gesetze zu vereinfachen und zu vereinheitlichen und dennoch die Bevölkerung ausreichend zu schützen, sollte dieselbe Motivation in Bezug auf das Waffengesetz zum Zuge kommen.
Es würde mich freuen, wenn es zu meinem Vorschlag konstruktives Feedback gibt und ggf. das Ganze in der näheren Zukunft ins Reine geschrieben und in Form einer Petition durch Hersteller, Händler und Nutzer gemeinsam eingereicht werden kann. Letzten Endes haben alle Menschen etwas davon, wenn sichergestellt ist, dass die legalen Nutzer von Messern nicht unnötig eingeschränkt und gleichzeitig der illegale Gebrauch von Messern für Straftaten eingedämmt wird.
In den vergangen Wochen habe ich wiederholt Berichte in den Medien verfolgt, die das Thema "Hundeführerschein", sprich eine Eignungsprüfung als Hundehalter zum Thema hatten. Anlass für diese Berichterstattung war leider wieder einmal ein schwerer Zwischenfall mit einem Hund, der zwei Menschen angegriffen und getötet hat.
Tenor dieser Berichte und auch der aktuellen Debatten in der Politik ist die Einführung einer bundesweit einheitlichen Eignungsprüfung als Hundehalter, bei der Sachkunde und charakterliche / psychische Eignung der künftigen Hundehalter festgestellt werden sollen. Damit soll vermieden werden, dass Hunde aufgrund falscher Erziehung, Vernachlässigung,... zu einer Gefahr für Menschen und andere Tiere werden.
Genau diese Überlegungen lassen sich auch auf unser aller Hobby übertragen.
Wie die mögliche Abschaffung einer meiner Meinung nach ohnehin nutzlosen Rasseneinteilung in "gefährlich" und "ungefährlich" (auch kleine Hunde können fies beißen und mögliche Infektionen sind oft schlimmer, als der Biss an sich) wäre auch die Vereinfachung des Waffengesetzes in Bezug auf Messer wünschenswert.
Entscheidend ist bei Hunden wie Messern in erster Linie der Besitzer. Handelt es sich bei demjenigen um einen vernünftigen, emotional ausgeglichenen Charakter ohne Auffälligkeiten in Bezug auf Gewaltanwendung, Drogenmissbrauch,... sollte das Halten eines Hundes oder das Führen eines Messers gleich welcher Art kein Problem darstellen. Prüfen ließe sich das bei Hunden durch eine entsprechende Sachkundeprüfung und Nachweis einer ausreichenden artgerechten Unterbringung des Tiers, bzw. durch die Ausgabe einer entsprechenden Eignungsbescheinigung zum Führen eines Messers durch das zuständige Ordnungsamt,....
Der Vorteil für Hundehalter und auch Messernutzer, aber auch die zuständige Polizei, Ordnungsamt,... liegt auf der Hand. Nun einmal Messer als Exempel: Es muss bei einer eventuellen Kontrolle durch die Polizei,... nicht umständlich für jedes einzelne Messer hinsichtlich legal / illegal entschieden werden, sondern es muss nur die Eignung / Zulassung des Besitzers eines Messers geprüft werden, was über entsprechende Bescheinigungen der Behörden, eine Abfrage des polizeilichen Führungszeugnisses,... vergleichsweise einfach ausfällt.
Messer gibt es in hunderten verschiedenen Varianten und nicht jeder hat das notwendige Wissen über die jeweiligen Gesetze oder bauliche Feinheiten der Messer. Nimmt man aber die Persönlichkeit eines Menschen als Grundlage für die Entscheidung "Messer erlaubt oder nicht?", wird das Ganze schon einfacher, weil nicht Millimeter, Schliffarten oder Mechanismen über die Legalität entscheiden.
Verhält sich jemand ruhig, vernünftig (Messer ist sachgerecht verstaut oder in Gebrauch), kooperativ und kann bei Bedarf eine "weiße Weste" s.o. durch entsprechende Bescheinigungen nachweisen, sollte das Führen eines Messers seitens der Behörden nicht unnötig in Frage gestellt werden. Das erzeugt nur unnötigen Aufwand für Polizei,... und die Besitzer. Unsere Polizei und Gerichte haben schon mehr als genug zu tun. Da hilft es schon ungemein, wenn wie bei einer Führerscheinkontrolle das Ganze innerhalb von ein paar Minuten geklärt sein kann. Selbstverständlich kann eine solche Eignungsbescheinigung jederzeit widerrufen werden, wenn derjenige sich etwas für diesen Zusammenhang relevantes zuschulden kommen lässt, wie beispielsweise grob fahrlässige oder vorsätzliche Körperverletzung, mutwillige Sachbeschädigung, Konsum illegaler Drogen,... . So hat es jeder durch seine eigenes Verhalten in der Hand, welche Freiheiten er für sich beanspruchen kann.
Verhält sich dagegen jemand erkennbar aggressiv, steht sichtbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder hat nach Prüfung des Führungszeugnisses schon Vergehen in Bezug auf Gewaltanwendung, Drogenmissbrauch,... vorzuweisen, sollten schon zwecks Eigenschutz der Polizisten,... eventuell vorhandene Messer,... zumindest vorläufig eingezogen werden, bis geklärt werden kann, ob derjenige weiterhin geeignet ist, ein Messer gefahrlos zu führen. Dasselbe gilt für Hundehalter, Autofahrer,..., wenn davon auszugehen ist, dass diese aufgrund einer Einschätzung nach bestem Wissen und Gewissen durch ihr Verhalten eine Gefahr für sich oder andere Menschen darstellen.
Es wäre meiner Meinung nach eine gute Gelegenheit, diese Analogie in schriftlicher Form als Änderungsvorschlag für das WaffG an die zuständigen Staatsorgane weiterzugeben. So wie es auch bei den Hunden der Allgemeinheit dient, die Gesetze zu vereinfachen und zu vereinheitlichen und dennoch die Bevölkerung ausreichend zu schützen, sollte dieselbe Motivation in Bezug auf das Waffengesetz zum Zuge kommen.
Es würde mich freuen, wenn es zu meinem Vorschlag konstruktives Feedback gibt und ggf. das Ganze in der näheren Zukunft ins Reine geschrieben und in Form einer Petition durch Hersteller, Händler und Nutzer gemeinsam eingereicht werden kann. Letzten Endes haben alle Menschen etwas davon, wenn sichergestellt ist, dass die legalen Nutzer von Messern nicht unnötig eingeschränkt und gleichzeitig der illegale Gebrauch von Messern für Straftaten eingedämmt wird.
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