Messergesetze in Japan

Martin

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Hi,

die Überschrift ist etwas holprig,
genauer möchte ich wissen, da ich die nächsten vier Wochen in Japan sein werde, was für ein Messer ich dort tragen darf und was nicht
( Muß es ein Tanto sein, sind Springer verboten usw?).
Danke für eure Hilfe,

Grüße aus Wuppertal,

Martin
 
Ich bin kein Experte, aber ich glaube alles was eine Klingenlänge über ~5--6cm hat darfst Du nicht führen (zumindest nicht in Städten). Und besitzen darfst auch nicht alles. Springer mit Klingenlängen von 5cm aufwärts nicht, und ich glaube auch keine Küchenmesser mit längeren Klingen als 25cm und Jagdmesser mit Klingenlängen über 15cm, oder so.
 
ich habe gelesen - ohne Gewähr und ich weiss nicht mehr wo - daß man die Klingenlängenregelung umgehen kann, indem man eine Teilsägezahnung hat. Der gezahnte Teil der Klinge wird dann nicht mehr zur Klingenlänge hinzugezählt (Gesetzeslücke halt), somit kann man längere Messer führen als eigentlich vorgesehen.
 
Und wenn die ganze Klinge gezahnt ist?? Kann sie dann solange sein wies mir gefällt??:steirer: :steirer:
 
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