Es ist keine Schutzbehauptung!
Habe einen Bekannten in den USA angeschrieben (ebenfalls ein Messer-Verrückter) und diesen gebeten mir das Messer zu kaufen und zu kürzen und erst ansliesend zuzusenden.
Da es so durch den Zoll ging denke ich mal, daß es auch legal war.
Diese Idee hatten ja schon einige hier im Forum.
Bezüglich Klingenrücken hatte ich mir genau aus dem Grund, daß die Klinge zur Spitze hin wieder Ihre volle Stärke hat habe ich mir auch keine Sorgen gemacht.
Habe einen Bekannten in den USA angeschrieben (ebenfalls ein Messer-Verrückter) und diesen gebeten mir das Messer zu kaufen und zu kürzen und erst ansliesend zuzusenden.
Da es so durch den Zoll ging denke ich mal, daß es auch legal war.
Diese Idee hatten ja schon einige hier im Forum.
Bezüglich Klingenrücken hatte ich mir genau aus dem Grund, daß die Klinge zur Spitze hin wieder Ihre volle Stärke hat habe ich mir auch keine Sorgen gemacht.