Multitools laut BKA keine Einhandmesser

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Hallo, Leute.
Feststellungsbescheide bei Messern kosten ca. 400.- € und die Erstellung dauert zur Zeit bis zu einem Jahr.

Diese Information müsste / sollte doch den Herstellern von Multitools etc. bekannt sein.
Hätte sich nur ein Hersteller vor einem Jahr "die Hose hoch gezogen" und einen entsprechenden Antrag gestellt, dann hätten wir evtl. schon die Antwort. Hat man dort evtl. Angst vor einer Antwort? Es ist schon beschämend einfach, dass die Hersteller es den Kunden überlassen die Rechtssicherheit für ihre Produkte zu ermitteln. Kann auch sein, dass ich völlig falsch liege; das würde dann vielleicht ein Kommentar eines mitlesenden Herstellers aufklären. Ein bisschen Offenheit und eine ehrliche Stellungnahme wären sicher ganz erfrischend.
 
Diese Information müsste / sollte doch den Herstellern von Multitools etc. bekannt sein.
Hätte sich nur ein Hersteller vor einem Jahr "die Hose hoch gezogen" und einen entsprechenden Antrag gestellt, dann hätten wir evtl. schon die Antwort. Hat man dort evtl. Angst vor einer Antwort? Es ist schon beschämend einfach, dass die Hersteller es den Kunden überlassen die Rechtssicherheit für ihre Produkte zu ermitteln. Kann auch sein, dass ich völlig falsch liege; das würde dann vielleicht ein Kommentar eines mitlesenden Herstellers aufklären. Ein bisschen Offenheit und eine ehrliche Stellungnahme wären sicher ganz erfrischend.


@Teiwaz

Deinen "Rundumschlag" emfinde ich als überhaupt nicht erfrischend:
Pauschalierungen sind nicht nur unangebracht sondern zeugen oft von eigener Unkenntnis und verwirren sicherlich mit der Materie weniger vertraute Leser.
Bennennne doch bitte explizit Hersteller und Produkt(e), bei dem/denen Du eine mögliche Rechtsunsicherheit erkennst.

Ich führe beispielsweise ein Leatherman Micra und ein Victorinox Spirit (die beide unbestritten "Multitools" sind) und erkenne für sie KEINE Notwendigkeit für eine waffenrechtliche Einstufung.

cut
 
"Du ... erkennst keine Waffenrechtliche Einstufung"

Leider bist du nicht der Polizist der mich kontrolliert, das Leatherman mit einer Hand öffnet und mir eine Ordnungswidrigkeit in die Hand drückt ;)

Was mich interessiert, die Polizisten haben doch alle selber (meist) ein Leatherman dabei, kennen die Firma und müssten eigentlich wissen, dass es keine eigentliche Waffe ist. Bei dem Gedanken glaube ich, dass es kein Problem ist das Leatherman wäre, mit sich (Ohne Grund) zu tragen. Also ich lauf damit rum, meine "Einhandmesser" lass ich zuhause, somit muss das SAK mit...
 
@Teiwaz
Deinen "Rundumschlag" emfinde ich als überhaupt nicht erfrischend...
Trotzdem hat er Recht, ich finde auch, dass seitens der Hersteller außer Schönreden bisher nicht viel passiert ist.


...Was mich interessiert, die Polizisten haben doch alle selber (meist) ein Leatherman dabei, kennen die Firma und müssten eigentlich wissen, dass es keine eigentliche Waffe ist...
Ganz gefährlich, was Du da machst. Du würfelst die Begriffe durcheinander. Wir reden hier von der Einstufung der Multitools, ob sie Einhandmesser sind oder keine Einhandmesser.
Du sprichst jetzt bereits von einer Waffe. Ein Einhandmesser muß nicht gleich eine Waffe sein. Die Einstufung als Einhandmesser ist eine Sache, die Einstufung als Waffe eine ganz andere. Also, selbst wenn ein Multitool als Einhandmesser eingestuft werden würde, wäre es noch lange keine Waffe.
Steht übrigens alles genauestens beschrieben auf der IMSW-Seite.
 
Ich führe beispielsweise ein Leatherman Micra und ein Victorinox Spirit (die beide unbestritten "Multitools" sind) und erkenne für sie KEINE Notwendigkeit für eine waffenrechtliche Einstufung.

Da sind keine Einhandklingen dran? Gut. Und was macht der geneigte Benutzer eines Leatherman Wave? Das ist auch unbestritten ein Multitool. Und ein Einhandmesser, auch unbestritten. So zieht sich das durch das FullSize-Programm von Leatherman.
Das Gerber Suspension ist glaube ich auch ein Einhandmesser.

Und bei diesen, sehr sinnvollen, Konstruktionen ist eine rechtliche Einordnung eben doch von elementarer Bedeutung.

stay rude
braces
 
Deinen "Rundumschlag" emfinde ich als überhaupt nicht erfrischend

Recht hat er trotzdem. Bei allen Multitools, mit einhändig bedienbarer und feststellbarer Klinge ist die Rechtlage unklar. Und das sind nunmal, quer durch alle Hersteller, die aktuellen Modelle.

Ich führe beispielsweise ein Leatherman Micra und ein Victorinox Spirit (die beide unbestritten "Multitools" sind) und erkenne für sie KEINE Notwendigkeit für eine waffenrechtliche Einstufung.

Tja, ich führe oft auch sowas:

143


(TOPEAK Alien2 Fahrradwerkzeug, Quelle: http://www.topeak.de)

Auch diese Pupsklinge ist natürlich feststellbar, rechtliche Einstufung unklar.

Ja, ich sehe auch KEINE Notwendigkeit für eine waffenrechtliche Einstufung, auch nicht für mein Wave. Aber nicht, weil alles sonnenklar wäre, sondern weil ich drauf ankommen lassen würde, wie ich den Gesetzestext denn nun rechtverbindlich zu verstehen habe.

Das Risiko darf man aber nicht von jedem erwarten.

BTW, wer schreibt mal Topeak an :)

Pitter
 
§ 42 a Waff G spricht von Einhandmessern. So stellt sich erst mal die Frage, ob ein Wave ein Einhandmesser im Sinne dieser Vorschrift ist. Meiner Ansicht nach ist das Wave kein Einhandmesser, sondern ein Multitool. Es hat unbestritten Klingen mit Einhandöffnung, aber diese sind nur ein kleiner Teil der Funktionen dieses Tools.

Zusammengefasst ist das Wave daher ein Tool mit Einhandklingen, aber es ist und bleibt ein Tool, kein Messer. In der genannten Norm wird von Einhandmessern gesprochen, da das Wave kein Messer ist, fällt es nicht unter die dort gemachten Einschränkungen.

Solange ich nichts anderes höre, halte ich an dieser Einschätzung fest und trage mein Wave weiter 24/7.
 
Das mag für Dich logisch sein. Ebenso für Pitter, für viele andere hier im Forum, und auch für mich.
Aber im Ernstfall, wenn Du das mit einem Beamten ausdiskutieren musst, hilft Dir diese unsere subjektive Einschätzung nullkommajosef.
 
In der genannten Norm wird von Einhandmessern gesprochen, da das Wave kein Messer ist, fällt es nicht unter die dort gemachten Einschränkungen.

Was fehlt denn dem Wave, um ein Messer zu sein? Ein Messer ist ein Werkzeug mit Klinge und Griff... das sehe ich beim Wave beides.
Es gibt SAKs mit wesentlich mehr Werkzeugen, trotzdem würden die meisten Leute sagen, es sind Taschenmesser
Wie viele Werkzeuge muß denn ein Messer haben, damit es kein Messer mehr ist?
Und warum sollte sich Messer und Multitool eigentlich ausschließen?

stay rude
braces
 
@ braces
Ein Wave ist ein Tool und hat - auch Messerklingen - es ist aber kein Messer. Es ist zuerst mal eine Zange mit diversen Zusatzfunktionen, zu denen neben vielen anderen auch Messerklingen gehören.

Vielleicht wäre es mal sinnvoll, sich mal mit der Firma Leatherman in Verbindung zu setzen, wäre interessant, was die sagen.
 
@ braces
Ein Wave ist ein Tool und hat - auch Messerklingen - es ist aber kein Messer. Es ist zuerst mal eine Zange mit diversen Zusatzfunktionen, zu denen neben vielen anderen auch Messerklingen gehören.

Hast du meinen Beitrag überhaupt gelesen? Und wenn noch 100 Leute trotzig mit den Füßen stampfen und sagen: "Ein Tool ist aber kein Messer" bringt uns das nicht weiter. Die Argumentation contra Messereigenschaft ist halt recht dünn.

Vielleicht wäre es mal sinnvoll, sich mal mit der Firma Leatherman in Verbindung zu setzen, wäre interessant, was die sagen.

Wenn das auch nur auf eine Einzelmeinung der Fa. Leatherman herausläuft bringt uns das auch nicht weiter. Verdrängen und beschönigen war ja auch in Solingen die erste Reaktion.
Glaubst du ernsthaft, Leatherman würde offiziell zugeben, dass man ihre Tools nicht mehr einfach so führen kann.
BKA oder Gerichtsurteil, der Rest ist für die Tonne. Und bei 400€ Kosten kann ich mir nur vorstellen, dass die Hersteller vor dem Ergebnis Angst haben, wenn sie keinen Bescheid beantragen.

stay rude
braces
 
Moin Jungs!

Im Post Nr. 19 fragte "Hamburger Jung" auch nach Erfahrungen mit Kontrollen. Hier sind meine:

Als ich mir letztes Jahr ein LM Wave kaufen wollte, fragte ich vorher beim Polizeipräsidium in Essen nach, inwieweit es Probleme gäbe (wegen der einhändig zu bedienenden, arretierenden Klinge). Die Antwort - nur mündlich und am Telefon - war (scheinbar, schriftlich hab' ich nix!) eindeutig: Ein Multi-Tool sei kein Einhandmesser, weil der Werkzeugcharakter eindeutig im Vordergrund stehe.

Seit einigen Monaten arbeite ich an einem Flughafen, auch in Sicherheitsbereichen, und habe da immer das Wave dabei. An den Tagen, an denen ich in Sicherheitsbereichen arbeite, muss ich bis zu 7 mal durch Sicherheitskontrollen und werde dann auch immer überprüft, sowohl von zivilen Security-Leuten, als auch von Bundespolizisten. Ich habe nie ein Problem bekommen. Als ich zum ersten Mal mit den BuPos zu tun hatte, fragte ich extra nochmal nach (wegen der einhändig zu bedienenden Klinge) und bekam auch da gesagt, es sei bei einem Tool egal, ob die Klinge nun einhändig oder zweihändig zu bedienen sei. Auch hier wurde auf den "eindeutigen Werkzeugcharakter" Bezug genommen.

Ich gebe zu: Für "rechtsverbindlich" halte ich meine Erfahrungen nicht, aber selbst in diesem sensiblen Sicherheitsbereich scheinen die zuständigen "Sicherheitsbehörden" bei Tools davon auszugehen, dass es sich eher um Werkzeuge handelt.

Mit 'nem Zippo hatte ich schon eher Schwierigkeiten :glgl:

Weiss nicht, ob das weiterhilft, aber so sehen meine Erfahrungen bis jetzt aus.

Grüße
B.T.
 
Moin Jungs!

Im Post Nr. 19 fragte "Hamburger Jung" auch nach Erfahrungen mit Kontrollen. Hier sind meine:

Als ich mir letztes Jahr ein LM Wave kaufen wollte, fragte ich vorher beim Polizeipräsidium in Essen nach, inwieweit es Probleme gäbe (wegen der einhändig zu bedienenden, arretierenden Klinge). Die Antwort - nur mündlich und am Telefon - war (scheinbar, schriftlich hab' ich nix!) eindeutig: Ein Multi-Tool sei kein Einhandmesser, weil der Werkzeugcharakter eindeutig im Vordergrund stehe.

Seit einigen Monaten arbeite ich an einem Flughafen, auch in Sicherheitsbereichen, und habe da immer das Wave dabei. An den Tagen, an denen ich in Sicherheitsbereichen arbeite, muss ich bis zu 7 mal durch Sicherheitskontrollen und werde dann auch immer überprüft, sowohl von zivilen Security-Leuten, als auch von Bundespolizisten. Ich habe nie ein Problem bekommen. Als ich zum ersten Mal mit den BuPos zu tun hatte, fragte ich extra nochmal nach (wegen der einhändig zu bedienenden Klinge) und bekam auch da gesagt, es sei bei einem Tool egal, ob die Klinge nun einhändig oder zweihändig zu bedienen sei. Auch hier wurde auf den "eindeutigen Werkzeugcharakter" Bezug genommen.

Ich gebe zu: Für "rechtsverbindlich" halte ich meine Erfahrungen nicht, aber selbst in diesem sensiblen Sicherheitsbereich scheinen die zuständigen "Sicherheitsbehörden" bei Tools davon auszugehen, dass es sich eher um Werkzeuge handelt.

Mit 'nem Zippo hatte ich schon eher Schwierigkeiten :glgl:

Weiss nicht, ob das weiterhilft, aber so sehen meine Erfahrungen bis jetzt aus.

Grüße
B.T.


Stimmt, habe einige Zeit lang auch im Sicherheitsbereich am Flughafen gearbeitet, mussten im Bereich wo die Maschine nach Israel (Also höchste Sicherheitsstufe) abgefertigt werden, wir mussten Schuhe-Socken-Gürtel-Handy auseinander nehmen alles, das komplette Programm, als wir wieder fertig waren, holte Kollege sein Leatherman + "Einhandmesser" raus :D

Naja wie dem sei, danke für deinen Beitrag, denke die meisten Beamten wissen ja, dass Leathermans nicht zur SV gedacht sind und nicht so genutzt werden, das ist ja der Sinn des Gesetzes von 2008.
 
Ihr habt auf dem Flughafen gearbeitet, damit habt ihr doch einen gesetzlich anerkannten Grund es zu führen.
 
Ich würde mal behaupten, dass der/die befragte(n) BKA Mitarbeiter ein altes Leatherman vor Augen hatten. Ich weis nicht, ab wann bei LM auf Einhandbedienung umgestellt wurde, mein LST ist kein Einhandmesser, und das PST davor ebenfalls nicht.

Nur mit Typenbezeichnungen und Denglish kommt man kaum weiter, Multitool kann jeder selbst übersetzen:
Multi(funktions)werkzeug [egal wie es aktuell heist] - und die Sinnhaftigkeit der Einhandbedienung eines Multifunktionswerkzeugs sollte jeder jederzeit darstellen können. Mittlerweile habe ich manchmal den Eindruck, dass manche "Probleme" unbedingt herbeigeredet werden sollen.

Wenn es selbst bei einem Multitool schon nicht mehr reicht... :rolleyes:

Gruß Andreas
 
und die Sinnhaftigkeit der Einhandbedienung eines Multifunktionswerkzeugs sollte jeder jederzeit darstellen können.

Auch da unterscheidet sich ein Multitool ja nicht von fast allen anderen Einhandmessern.
Hier will doch keiner Probleme konstruieren. Die rechtliche Unsicherheit ist ein Problem, auch ohne Konstruktion. Das in 99% der Fälle ein Tool kein Problem darstellt ist klar. Hier geht es um den Ausnahmefall.
Das muß man nicht ausdiskutieren, kann man aber. Denn vom Tool zum großen Schweizer ist es nicht weit. Und vom Schweizer zum Sheepfoot-Folder auch nicht? Wo sind die Grenzen, was ist sicher legal, was sicher nicht.
Es gibt eine riesige Grauzone. Wenn man langsam den hellgrauen Bereich ins weiße zieht, ist mMn. schon etwas erreicht. Aber, wie gesagt, es scheint von professioneller Seite kein Interesse daran zu geben.

stay rude
braces
 
Glaubst du ernsthaft, Leatherman würde offiziell zugeben, dass man ihre Tools nicht mehr einfach so führen kann.
BKA oder Gerichtsurteil, der Rest ist für die Tonne. Und bei 400€ Kosten kann ich mir nur vorstellen, dass die Hersteller vor dem Ergebnis Angst haben, wenn sie keinen Bescheid beantragen.

Du hast es ganz genau getroffen!
Da sich Multitools immer noch grosser Beliebtheit erfreuen und dementsprechend oft gekauft werden (ich nehme mich da nicht aus), besteht von Herstellerseite auch kein Anreiz eine Klärung herzustellen.
 
Hallo,

trage zu gewissen Anlässen (z.B. beim angeln) stets ein Leatherman Wave und mache mir keine allzu großen Sorgen. Abends nehme ich es allerdings nicht mit in die Kneipe. Einfach immer dem gesunden Menschenverstand nach...

Es ist schon richtig, daß es bei der Interpretation des Waffengesetzes großen Spielraum gibt, welcher ggf Willkür Tür und Tor öffnen kann.

Andererseits kann der Schuß "waffenrechtliche Einstufung" auch gewaltig nach hinten losgehen.
Mir ist der Spielraum mit Option zur Behördenwillkür wesentlich lieber, als ein durch ehrgeizige Beharrlichkeit herbeigeführtes klares Verbot!

Gruß,
Dirk
 
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