cugar
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Ich habe vor einer Woche mit zwei Leuten vom Zoll gesprochen und ihnen auch diesen Thread gezeigt.
Sie waren sich zunächst auch nicht über die Einstufung des Messers sicher, sahen aber schnell ein, dass es wohl kein verbotener Gegensstand ist.
Der zuständige Zöllner war sich auch nicht sicher.....
Weiterhin sagten sie, dass im Zweifelsfall eine Begutachtung und Beurteilung auch durch den Zoll erfolgen kann (wie du ja auch schreibst). Dabei werde einfach in den Gesetzestext geschaut und entschieden, ob der Gegenstand darunter fällt. Diese Überprüfung durch den Zoll sei auf jeden Fall kostenlos!
... und hat zusammen mit seinem Vorgestzten im Gesetz nachgeschlagen. Aus dieser Überprüfung resultierte die Einschätzung als Faustmesser. ..................
Außerdem wurde noch angemerkt, dass der Zollbedienstete in diesem Fall seine Kompetenzen klar überschritten habe. Der Hinweis, entweder BKA oder Annahme verweigern, liege nicht in seinem Spielraum/seiner Entscheidungsfindung.
Ob das nun in seinem Entscheidungsspielraum liegt oder nicht, kann ich nicht beurteilen. ( sowas liese sich ja auch nur über einen Rechtsstreit klären)
Mir stellte sich nur der Weg über das BKA, oder eben zurück.
Und ich habe mich für zurück entschieden, weil mir die ganze Sache den damit verbundenen "Stress" nicht Wert ist. Diesen habe ich im mom. genug.
Ich bin auch derjenige der auch zukünftig seine Sachen dort abholen muss.......
Alex
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