Munroe Design Snail als Stoss/faustmesser eingestuft. [von einem Zöllner]

Ich habe vor einer Woche mit zwei Leuten vom Zoll gesprochen und ihnen auch diesen Thread gezeigt.
Sie waren sich zunächst auch nicht über die Einstufung des Messers sicher, sahen aber schnell ein, dass es wohl kein verbotener Gegensstand ist.

Der zuständige Zöllner war sich auch nicht sicher.....


Weiterhin sagten sie, dass im Zweifelsfall eine Begutachtung und Beurteilung auch durch den Zoll erfolgen kann (wie du ja auch schreibst). Dabei werde einfach in den Gesetzestext geschaut und entschieden, ob der Gegenstand darunter fällt. Diese Überprüfung durch den Zoll sei auf jeden Fall kostenlos!

... und hat zusammen mit seinem Vorgestzten im Gesetz nachgeschlagen. Aus dieser Überprüfung resultierte die Einschätzung als Faustmesser. ..................



Außerdem wurde noch angemerkt, dass der Zollbedienstete in diesem Fall seine Kompetenzen klar überschritten habe. Der Hinweis, entweder BKA oder Annahme verweigern, liege nicht in seinem Spielraum/seiner Entscheidungsfindung.

Ob das nun in seinem Entscheidungsspielraum liegt oder nicht, kann ich nicht beurteilen. ( sowas liese sich ja auch nur über einen Rechtsstreit klären)
Mir stellte sich nur der Weg über das BKA, oder eben zurück.


Und ich habe mich für zurück entschieden, weil mir die ganze Sache den damit verbundenen "Stress" nicht Wert ist. Diesen habe ich im mom. genug.


Ich bin auch derjenige der auch zukünftig seine Sachen dort abholen muss.......




Alex
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie die anderen bereits gesagt haben ist das Ding nicht verboten. Genau genommen ist es ein ganz normales feststehendes Messer, nur anstatt zwei Griffschalen hat's ein Loch.
Hab kürzlich auch paar Sachen aus den USA bekommen. U.a. das CRKT Russell Ringer mit Skinner-Klinge (edit: clip-point nicht skinner).
Die wussten beim Zollamt auch nicht wie sie das einstufen sollten. Also sollte ich am nächsten Tag nochmal kommen was für mich kein Problem darstellte, da der Zöllner auch nicht alles wissen kann/muß.
Am nächsten Tag hat sich die Zollfahnung das Ding angesehen und beim LKA angerufen. Das LKA wiederum hat beim BKA angerufen und das hat schließlich ganz klar gesagt es ist nicht verboten.
Mein Zollamt hat das ganze also kompetent/professionell geklärt was man von deinem leider nicht bahaupten kann.
 
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Da es keinen quer verlaufenden Griff gibt, handelt es sich auch nicht um ein Faustmesser. Ich hätte es darauf ankommen lassen und auf der Abfertigung bestanden. Das Verbot der Faustmesser zielte darauf ab, eine Umgehung des Verbots für sogenannte Stoßdolche unmöglich zu machen. Dieses Munroe-Messer dürfte wohl kaum sehr fest in der Hand liegen. Der stummelartige Griffteil steht auch nicht quer zur Klinge.

Und das für Feststellungsbescheide zuständige Fachreferat des BKA hat bisher eigentlich immer Sachkunde bewiesen. Ein Feststellungsbescheid würde zu deinen Gunsten ausgehen.
 
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