Ich schätze es handelt sich hier auch um Bestimmungen des Versammlungsgesetzes,unabhängig vom WaffG.
Dort steht
, Waffen oder sonstige Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder Beschädigung von Sachen geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, mit sich zu führen,
Sind verboten, im Geltungs und Schutzbereich der Versammlung.