Nächste Offenbarung: TFG Rückruf Verdacht falscher Stahl

@feuervogel69
Ich habe aber oben bereits dargelegt, warum das nicht ausreicht. Nähmen wir an Tuya oder ein anderer Hersteller der Betrug vorhat kauft eine geringe Menge von Böhler, die für eine Produktion von ein paar 100 Stück ausreichen würde, verbaut aber in den Messern einen billigeren Stahl, dann wäre das nicht ausreichend nur für den gekauften Stahl eine Zertifikat vorzulegen. Mit dem Schutz der Wortmarke BM390MC o.ä. hätte man zumindest im europäischen und westlichen Markt die Chance gegen Fälscher vorzugehen, wenn man diesen denn nachweisen kann. Ich glaube die chinesischen Hersteller werden da sehr erfindungsreich sein, um die Produkte weiterhin mit billigerem Material herzustellen. Kriminelle Energie wird immer Wege finden.
 
Frage an @Bukowski : bist du verbandelt mit Tuyaknife, oder warum versuchst du das so extrem zu framen? Uns als Kunden kann nur wertfrei die Wahrheit interessieren und da gewichtet sich das mal so und mal so. Du scheinst mir aber parteiisch: aus welchem Grund? Das fänd ich jetzt shcon mal wichtig, ob hier "Befangenheit" (sorry fürs abgleiten in juristische Begriffe) vorliegt?
Frage an @feuervogel69 : bist du verbandelt mit einem Wettbewerber von Tuyaknife oder warum versuchst du das so extrem zu framen? Uns als Kunden kann nur wertfrei die Wahrheit interessieren und da gewichtet sich das mal so und mal so. Du scheinst mir aber parteiisch: aus welchem Grund? Das fänd ich jetzt shcon mal wichtig, ob hier "Befangenheit" (sorry fürs abgleiten in juristische Begriffe) vorliegt?
😉😉😉
Im Ernst: was hilft denn hier die ganze Spekuliererei? Was nützt es, auf der Basis von unvollständigen Informationen, Annahmen und Spekulationen aus dem Internet irgendwem zu „glauben“ oder nicht und lautstark Partei zu ergreifen? @Bukowski (und andere) versuchen nur, das ganze mal auf den echten sachlichen Gehalt runter zu kochen. Find ich gut. Ich werde ich mit einem Urteil über die Sache warten, bis eindeutige Informationen vorliegen - oder das Ganze mit einem Schulterzucken zu den vielen anderen ungelösten Rätseln des Universums ablegen. Muss ich dann mit leben. Kann ich auch.
 
Frage an @feuervogel69 : bist du verbandelt mit einem Wettbewerber von Tuyaknife oder warum versuchst du das so extrem zu framen? Uns als Kunden kann nur wertfrei die Wahrheit interessieren und da gewichtet sich das mal so und mal so. Du scheinst mir aber parteiisch: aus welchem Grund? Das fänd ich jetzt shcon mal wichtig, ob hier "Befangenheit" (sorry fürs abgleiten in juristische Begriffe) vorliegt?
😉😉😉
Im Ernst: was hilft denn hier die ganze Spekuliererei? Was nützt es, auf der Basis von unvollständigen Informationen, Annahmen und Spekulationen aus dem Internet irgendwem zu „glauben“ oder nicht und lautstark Partei zu ergreifen? @Bukowski (und andere) versuchen nur, das ganze mal auf den echten sachlichen Gehalt runter zu kochen. Find ich gut. Ich werde ich mit einem Urteil über die Sache warten, bis eindeutige Informationen vorliegen - oder das Ganze mit einem Schulterzucken zu den vielen anderen ungelösten Rätseln des Universums ablegen. Muss ich dann mit leben. Kann ich auch.
ja, ok. Aber ich empfinde es schon so, dass Bukowski "pro Unschuld Tuyaknife" ist und wollte da mal nachfragen. Sorry, wenn ich das wiederum zu emotional gemacht habe. (Hast du ja nun gut gekontert und sehe ich auch ein, dass man das so wahrnehmen könnte). Aber evtl. kann Bukowski ja trotzdem nochmal was zu sagen, warum er den TfG Äusserungen kritisch gegenübersteht so wie cih eher den chinesischen Äusserungen kritisch gegenüber stehe (weil: siehe BRK, siehe allgemeines chineisches Geschäftsgebaren usw....)
 
Frage an @Bukowski : bist du verbandelt mit Tuyaknife, oder warum versuchst du das so extrem zu framen? Uns als Kunden kann nur wertfrei die Wahrheit interessieren und da gewichtet sich das mal so und mal so. Du scheinst mir aber parteiisch: aus welchem Grund? Das fänd ich jetzt shcon mal wichtig, ob hier "Befangenheit" (sorry fürs abgleiten in juristische Begriffe) vorliegt?
Ich finde deinen Vorwurf hochgradig unverschämt. Die Frage könnte ich umgekehrt im übrigen genauso an dich richten. Für dich schien der Fall schon nach dem ersten Satz entschieden zu sein.

Zur Klarstellung kann ich deine Vorwürfe nur entschieden zurückweisen. Natürlich habe ich nichts mit Tuya Knife zu tun. Der Hersteller, so wie die meisten chinesischen Marken, ist für mich persönlich völlig uninteressant.
Auch das, was ich persönlich im Zusammenhang mit dem Sachverhalt glaube oder vermute, ist im Hinblick auf einen Erkenntnisgewinn letztlich völlig unerheblich, wenn ich es nicht belegen kann.

Denn im Gegensatz zu dir bin ich an einer wertfreien und sachlichen Aufarbeitung des Sachverhalts ohne ein Abdriften in haltlose persönliche Spekulationen interessiert.
Warum ich das bin, habe ich schon erläutert, Stichwort "Beweislast". Das mag in der aktuellen Social-Media-Kultur befremdlich klingen, aber ich bin überzeugter Anhänger des Prinzips der Unschuldsvermutung. Dieser Grundsatz ist allgegenwärtig, bis für mich nachvollziehbar das Gegenteil nachgewiesen wurde.
Und schließlich bin ich interessiert an auf Fakten basierenden Erkenntnissen.

Aus diesem Grund habe ich die Stellungnahme von TfG unmittelbar gepostet und wertfrei zusammengefasst. Das ganze hast du sogar mit einem Like quittiert.

Aber von diesem Nonsens-Intermezzo zurück zur Sachebene.
Ich bin in der Branche nicht zuhause, vielleicht wissen aber einige von euch, ob das in der Stellungnahme von TfG beschriebene Verfahren der Zertifizierung über die einzelnen Glieder der Handelskette hinweg wie beschrieben bisweilen üblich bzw. durchsetzbar ist.

Zumindest für die Zukunft wäre das aus meiner Sicht ein Zugewinn an Transparenz sowie auch die neue geschützte Stahlbezeichnung von Böhler - wenn auch nicht vollkommen uneingeschränkt, wie @Kojak feststellt.

Fragezeichen ergeben sich bei mir noch immer aufgrund des unerwähnten Prüfberichts von Böhler vom 19.08.2025.
TfG scheint ja noch mindestens ein Exemplar des besagten Modells vorzuliegen, das auch für eigene Härtemessungen und die "Seilschneidtests" im Intro diente.

Wäre es nicht möglich, anhand von Gefügeuntersuchungen zweifelsfrei zu belegen, ob es sich um bei Böhler hergestellten M390 handelt oder weshalb könnte man diesen Schritt nicht gehen?
 
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Ich hatte jetzt ehrlich gesagt keine Lust das ganze Video zu schauen sondern habe nur bis zu dem Zertifikat gespult.
Es handelt sich hier um ein normales Zeugnis 2.2 nach DIN EN 10204, das die Ergebnisse nicht spezifischer Prüfungen belegt. Ein Zeugnis 3.1 würde die Ergebnisse spezifischer Prüfungen beinhalten.
Diese Dokumente sind üblich um die Eigenschaften von Werkstoffen zu belegen, ich habe in meiner beruflichen Laufbahn schon mehrere 10.000 davon geprüft.
Wir kaufen Stahl nie ohne.
Wenn jemand aber genügend kriminelle Energie besitzt, hilft es aber wenig dieses Papier zu haben.
Ich habe in Österreich schon mal einen Fertiger auditiert, der ein TÜV Zertifikat nach ISO 9001 an der Wand hängen hatte. Ich war aber der Meinung dass dies nicht sein konnte weil er die Vorgaben der Norm nicht einhalten hat. Durch Recherche der Zertifikatsnummer stellte sich raus dass das Zertifikat gefälscht war.
Wäre mit so einem Zeugnis 2.2 auch möglich.
Aber auch wenn der Lieferant dies nicht hat, beweist es wenig.
Stahlhändler schicken die Zertifikate halt nicht immer mit und wollen häufig Geld dafür.
Viele Verarbeiter sparen sich die Ausgabe, wenn niemand ein Zertifikat fordert.
 
Stahlhändler schicken die Zertifikate halt nicht immer mit und wollen häufig Geld dafür.
Viele Verarbeiter sparen sich die Ausgabe, wenn niemand ein Zertifikat fordert.
Mal angenommen, es war in der Branche bisher selten üblich, dass Händler derartige Zertifikate fordern und der Hersteller hätte daher keines vorliegen, könnte er dieses aus deiner Sicht unproblematisch bei seinem Lieferanten nachfordern? Oder könnte er irgendwie direkt an Böhler herantreten?
 
Man kann Zertifikate durchaus nachfordern, aber man muss die gesamte Lieferkette Schritt für Schritt zurück gehen.
Sobald ein Händler nicht mitmacht, funktioniert es nicht.
Als Endkunde kriegt man nichts wenn es Zwischenhändler gibt.
 
Aber - wie bereits gesagt - das Zertifikat sagt nur aus, dass man eine bestimmte Menge eines definierten Stahls gekauft hat. Ob man den tatsächlich auch in einem bestimmten Messer verbaut hat nicht.
 
Wäre es denn möglich, anhand von Gefügeuntersuchungen zweifelsfrei zu belegen, ob es sich beim Klingenstahl um bei Böhler hergestellten M390 handelt oder weshalb könnte man diesen Schritt nicht in Erwägung ziehen?

Edit: Sorry, das hast du quasi wohl schon beantwortet:
Ich würde mir hier mit unseren Prüfeinrichtungen nicht zutrauen einen „echten“ M390 von einem nachgemachten mit sehr ähnlicher Chemie auseinander zu halten. Da würde ich zu einem akkreditierten Labor gehen und Gefügeuntersuchungen etc. beauftragen. Oder halt direkt zu Böhler, die kriegen es mit Sicherheit auch hin…
 
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Wenn man eine lückenlose Nachverfolgbarkeit eines Produktes erreichen möchte, dann braucht man einen kompletten Prozess. Die Automobilindustrie hat für Zulieferanten den 8D - Report eingeführt, der stellt u.a. auch die Nachverfolgbarkeit eines Produktes sicher. Das ist aber sehr teuer. Wenn TfG sicher gehen will, müssten sie eines der Rückläufer des Tuya QAR testen lassen, vielleicht ist das ja der Grund für den Rückruf. Wer weiß schon, ob der Stahl der da getestet wurde auch wirklich verbaut worden ist.
 
@Bukowski ich hatte ja schon in der Antwort an Cybernikus eingeräumt, dass ich das wahrscheinlich zu emotional vorgebracht habe, jetzt haust du da mit "unverschämt" rein. Sorry, wenn es für dich nach Unterstellung klang! Das war es nicht, aber halt die Frage dazu. Du hast dich jetzt geäussert und ich kann deine Posts jetzt für mich "anders lesen", so dass das nicht unterschwellig reinspielt. Also wenn du dich da angegriffen gefühlt hast: ehrliche Entschuldigung. Ich halte wiederum nix von, wenn das unterschwellig bei mir gegenüber dir dann mit reinspielen würde. Insofern hab ich das offensiv geklärt.

Weiter im Text: ich finde auch, dass eine mikroskopische Gefügeuntersuchung mindestens klären könnte, ob es sich - wenn z.b. die Zusammensetzung fast ident ist- um pulvermetallurgisch erzeugten Stahl handelt? Wenn es kein PM-Stahl ist, so wäre klar, dass hier auch die Eigenschaften signifikant abweichend wären vom echten m390. Angenommen es wäre tatsächlich "nachgebauter" PM-Stahl gleicher Zusammensetzung wie m390, dann wäre trotz eventueller Fälschung eine ähnliche Charakteristik ja anzunehmen und der "Schaden" eher juristischer Natur. Durch den Rückruf sollte ja auch eigentlich genug Probenmaterial zusammen kommen?

Ich hab noch in Erinnerung, dass ein Argument von TfG war, dass Böhler nie und nimmer die Stahlmengen nach China verkauft hat, die aber hätten verkauft sein müssen, um die entsprechenden Massen an m390 Klingen zu produzieren.
 
Ich hab noch in Erinnerung, dass ein Argument von TfG war, dass Böhler nie und nimmer die Stahlmengen nach China verkauft hat, die aber hätten verkauft sein müssen, um die entsprechenden Massen an m390 Klingen zu produzieren.

Böhler vllt. nicht , aber es wurde doch auch nicht direkt von Böhler bezogen. Wo der Zwischenhändler seine Waren hinverkauft ist doch am Ende dem Produzenten egal und lässt sich für den auch nicht nachvollziehen oder verstehe ich das falsch?
 
In diesem Kontext habe ich noch einen sehr interessanten Kommentar von TfG auf YouTube im Zusammenhang mit der Video-Stellungnahme gefunden:

"We understand your concern.

But to be clear: it's not the retailer's responsibility to prove the steel - it's the manufacturer's responsibility to provide clear and reliable documentation.

We actually conducted a test ourselves, but as you might know, steel analysis is complex and results can be inconclusive depending on the method used.

That's exactly why transparency from the manufacturer is key.

We're not making final claims - we're pointing out that this clarity is currently missing, and customers deserve it."


Quelle: YouTube (https://youtube.com/watch?v=UstVw9i9IAc&lc=Ugx7Ow15s7CmdFhmCw14AaABAg.AV6RWKyJ7x7AV6SO4XQr0y&si=1wlmW4Ci1Iwe0NlE)

Man hat also selbst einen Test durchgeführt. Mich irritiert ehrlich gesagt, dass das bisher nicht erwähnt wurde.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hab noch in Erinnerung, dass ein Argument von TfG war, dass Böhler nie und nimmer die Stahlmengen nach China verkauft hat, die aber hätten verkauft sein müssen, um die entsprechenden Massen an m390 Klingen zu produzieren.
Tuya scheint aber kein Massenhersteller zu sein ich habe irgendetwas von 300 Stck. (kleinere Stückzahlen/in drops) im Kopf.
 
Das bezog sich imho auf die Gesamtmenge an m390 Klingen aus China. (und darauf, dass Böhler eben sehr wenig nach China verkauft hat, also selbst wenn jetzt in dem Falle Tuya das woanders kauft- innerhalb Chinas ist das dann schon wieder fragwürdig, wenn man nach dieser Lesart geht).
 
Hallo zusammen,

zur Info zu den Werkszeugnissen bei Stahl:
Das Werkszeugnis 2.2, wie es im Video gezeigt wird, bescheinigt, dass der gelieferte Stahl den Bestellanforderungen entspricht. Geprüft werden dabei nicht produktbezogene Stichproben durch den Hersteller..
Wir selbst verlangen immer ein Werkszeugnis 3.1. Dabei wird der gelieferte Stahl von einem unabhängigen Abnahmebeauftragten geprüft.
Nur dann kann man sich sicher sein, den Stahl bekommen zu haben, den man bestellt hat.
Aber auch da haben wir einmal einen Werkstoff bekommen, die nicht dem mitgelieferten Werkszeugnis 3.1 entsprach, da versehentlich beim Hersteller beim Versand aus dem falschen Regal wohl ein anderer Stahl daneben vielleicht entnommen wurde.
Deshalb ist es richtig, wenn ein Zweifel besteht, entsprechende Analysen in Auftrag zu geben.

Grundsätzlich sind irgendwelche Rechnungen kein Nachweis.
 
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