"Nebenbei, wenn man sich die Abbildungen im Buch anschaut, da hat jemand eine recht umfangreiche Sammlung an Fallmessern. Kriegt man das in D als kulturhistorisch wichtige Sammlung genehmigt oder muss man die nach Österreich auslagern
?"
Wäre ja zu schade, wenn solch tolle Messer aus waffenrechtlichen Gründen in ein Nachbarland ausgelagert werden müssten.
Ich habe bisher noch von keinem Messersammler gehört, der einen Antrag auf irgendeine Ausnahmeregelung gestellt hat - stattdessen kenne ich einige Sammler, die diese "zerlegbaren" Messer nun in Einzelteilen aufbewahren.
Vielleicht hat ja hier im Forum irgendwer Erfahrungen mit entsprechenden Genehmigungen?
Diverse Messerzeitschriften berichteten in Zusammenhang mit der Neuregelung des WaffG, dass Ausnahmeregelungen extrem restriktiv behandelt würden.
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