Schön, dass wir uns da einig sind...
Na immer doch.
... Die Ausgangsfrage dieses threads war ja von bigbore nur auf die deutsche Firma Klaas ausgerichtet: ...
Ja, und darauf erhielt er von dirkb die Antwort:
... Messerscharfer Schluss: ... ach, denk's dir selber
Sinngemäß: Alles Schrott.
Darauf bezog sich meine Antwort: Die Marke gehört Hallmark Cutlery.
Da im Ausgangspost ein Messer mit Marke abgebildet ist, reden wir über eine konkrete Darstellung.
Klaas Solingen DE:
,
- Klaas Solingen USA (erloschen):
,
- RTZ USA / Hallmark:
Du siehst den Unterschied? Falls nicht: Ich habe da mal einen Spickzettel vorbereitet.
Die ebenfalls auf dem Messer zu sehende Marke "ROBERT KLAAS SINCE 1834" hat Klaas Solingen in den USA nach den vorliegenden Einträgen nie besessen.
Und jetzt sieh Dir noch mal das Bild im Ausgangspost an ...
Bezogen auf Klaas Solingen war die Einschätzung von dirkb also absolut nachvollziehbar: Weder diese Bildmarke noch die Wortmarke wird von den Solingern in den USA verwendet. (Der Shop aus dem Eröffnungspost ist in Illinois).
..."Storchenmarke" wie ich bereits schrieb:

...
Deshalb habe ich Dich ja darauf hingewiesen, dass es in den USA auch eine Registrierung einer Storchenmarke gab, die nicht Klaas Solingen gehörte:
... Aktuell gibt es kein „Solingengesetz“. Ein nicht existierendes Gesetz hat natürlich auch in den USA keine Gültigkeit. ...
Fein. Ist mir zugegebenermaßen in den letzten zwanzig Jahren auch schon aufgefallen. Da wir hier aber über über die Schutzwirkung von Marken im internationalen Recht reden, ist der Unterschied zwischen Gesetzen und Verordnungen zum Gesetz ungefähr so relevant wie der zwischen "mit einer Marke fertigen", "mit einer Marke fertigen lassen" und "kaufen und eine Marke drauflasern". Es geht um "Schutz" und "Verwendung".
Aber zurück zur Sache:
... Aber offenbar ist Deine zwar nicht geschriebene aber offensichtliche Schlussfolgerung falsch.
Es besteht durch das Markengesetz eine Verordnung zum Schutz des Namens Solingen. Und die gilt für sämtliche Schneidwaren … auch wenn Sie in die USA geliefert werden.
Und dieser "geografischer Markenschutz" verhindert, das z.B. ausländische Hersteller die Ortsbezeichnung Solingen zur Markierung von Messern benutzen dürfen. ...
Danke für den Link; es mag auch in diesem Forum Leser geben, die ihn noch nicht kannten.
Die IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid hat die Marke "Solingen" in der Tat in den USA angemeldet. Ist sogar schon ein paar Jahrzehnte her. Das spielt nur keine Rolle, was man schon daran sieht, dass einige andere Hersteller ihren Namen + Solingen schützen lassen konnten. "SOLINGEN GERMANY" hat sich übrigens RoBuSo auch losgelöst von sonstigen Markenbestandteilen schützen lassen.
Halten wir fest: Wenn ein amerikanischer Distributor und Markeninhaber für seine eigene Marke in China Messer fertigen lässt, um sie dann in den USA selbst oder über andere Händler zu verkaufen, interessieren ihn Einträge beim DPMA und die auf Grund des § 137 des Markengesetzes vom 25. Oktober 1994 erlassene Verordnung zum Schutz des Namens Solingen

super

nicht im Geringsten.
... Ich weiss von amerikanischen Sammlern, dass sie über US-Händler ...
Deutsches Recht? Nö.
Kurzfassung für die, die auch bei Romanen nur den Klappentext und die letzte Seite lesen:
- Hallmark Cutlery hat ein Klaas und ein Krönchen in Tennessee hinterm Teich
- Robert Klaas in Solingen hat sein eigenes Krönchen auf diese Seite vom großen Wasser
- Da das Messer aus bigbores Frage "von drüben" ist, ist alles, was sich in Deutschland abspielt, völlig egal
Bin mal gespannt, was Q-Tip ääh TTIP daraus macht.