Neues Waffenrecht

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Guenter:
Ebenso wären keine Turniere mehr möglich, da sich das Jeweilige Gelände nie so absichern läßt, daß es den Vorschriften eines Schießstandes entspricht.
[/quote]

Feldbogenschiessen kenne ich nicht, also bin ich da ein wenig vorsichtig. Wo wird da ueblicherwiese geschossen? Sollte sich das Gelaende nicht hinreichend absichern lassen, dann darf da auch nicht geschossen werden. Ein Compoundbogen darf nicht lascher gehandhabt werden, als eine scharfe Waffe.

Transport: Dito. Was spricht dagegen, bis zur Sportstaette (egal ob indoor oder draussen, nur gesichert muss es sein) den Bogen getrennt von den Pfeilen in einer geschlossenen Tasche zu transportieren.

Dass Boegen nicht in der Verbrechensstatistik auftauchen, liegt in der Natur=Umstaendlichkeit der Sache. Ich hab gerade keine Zahlen zur Hand, aber auch eingetragene scharfe Waffen oder Bazookas werden nicht das Problem sein. Das ist nicht das Argument.

IMO sollte einfach der Waffenbegriff generell was das Procedere bei Eintragung/Fuehren/Aufbewahrung/Umgang im Allgemeinen auch auf andere Gegenstaende erweitert werden, die Strafen bei Missbrauch verschaerft aber dafuer die Möglichkeiten für den Besitz *sinnvoll* (Thema: Warum nur zwei Faustfeuerwaffen aber nebenbei mehrere Langwaffen?) erweitert werden.

Messer: Ist das selbe. Es bleibt mir unverstandlich, warum ich ein Katana fuehren darf, dass eindeutig nur als Waffe einsetzbar ist, ein Automatikmesser mit 10cm Klinge aber als verbotener Gegenstand gilt.

Nur weil es schwierig ist, eine genaue Grenze zwischen Waffe und Werkzeug zu ziehen (wo gehoeren das SIFU oder die Cold Steel Teile hin), ist das kein Grund, es nicht zu versuchen. Was spricht dagegen, jedes Messer zu erlauben, grosse Messer oder reine Waffen aber mit den gleichen Auflagen zu versehen, wie andere Waffen. Dann kann die Dinger jeder kaufen/sammeln. Und auf der Strasse muss das Katana und das HaloIII halt verschlossen transportiert werden. Und dafuer reicht ja wie bisher eine Tasche mit 5Pfg. Schloss aus. Hauptsache, man zieht das Ding nicht im Affekt. Und es erzaehle mir keiner, ein HaloIII braeuchte man zum Brotschmieren oder Kartonschneiden.

Nein, das Argument, Gesetze treffen nur Gesetzestreue kling auf den ersten Blick geistreich, ist aber schmarrn. Dann möchte ich auch ein MG und eine Privatflak vor der Haustuer, und schafft bitte die Strassenverkehrsordnung ab.

IMO wie immer
Gruesse
Pitter
 
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von pitter:
Feldbogenschiessen kenne ich nicht, also bin ich da ein wenig vorsichtig. Wo wird da ueblicherwiese geschossen? Sollte sich das Gelaende nicht hinreichend absichern lassen, dann darf da auch nicht geschossen werden. Ein Compoundbogen darf nicht lascher gehandhabt werden, als eine scharfe Waffe.
[/quote]
Die Turniere finden größtenteils in Waldgebieten statt. Die Wege werden abgesperrt, natürliche oder künstliche (spezielle Pfeilfangnetze) Gegebenheiten genutzt, um Sicherheit entsprechend den jetzigen Vorschriften zu gewährleisten. Aber: ein Perimeter von 10 oder mehr Kilometern läßt sich nicht mit vertretbarem Aufwand lückenlos sichern oder sogar überwachen, wenn jemand ohne die Vorschriften zu beachten vorsätzlich Sperren mißachtet. Bei einer Einstufung als Waffe und den daraus folgenden Auflagen müßte das Gelände aber wie ein Schießstand nach allen Seiten vollkommen gesichert sein, weil ich sonst nicht den Bogen „führen“ dürfte. Im übrigen würde das Gesetz dann nicht beim Compoundbogen halt machen, sondern auch Recurve- und Langbogen in allen Spielarten mit einschließen.

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Transport: Dito. Was spricht dagegen, bis zur Sportstaette (egal ob indoor oder draussen, nur gesichert muss es sein) den Bogen getrennt von den Pfeilen in einer geschlossenen Tasche zu transportieren. [/quote]
Relativ wenig, wenn nicht sofort die Forderung nach verschließbaren Hartschalenkoffern für jeweils Bogen und Pfeile laut wird. Einziges echtes Argument dagegen aus meiner Sicht kommt wieder aus der Turnierpraxis: der Weg von einer Scheibe zur anderen oder auch vom Sammelplatz zum Schießgelände führt häufig über öffentliche Wege; hier wäre es unmöglich, die „Waffen“ wieder zu verpacken.

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>IMO sollte einfach der Waffenbegriff generell was das Procedere bei Eintragung/Fuehren/Aufbewahrung/Umgang im Allgemeinen auch auf andere Gegenstaende erweitert werden, die Strafen bei Missbrauch verschaerft aber dafuer die Möglichkeiten für den Besitz *sinnvoll* (Thema: Warum nur zwei Faustfeuerwaffen aber nebenbei mehrere Langwaffen?) erweitert werden.[/quote]
Darf ich dann in diesem Zusammenhang unter den „anderen Gegenständen“ Diskus, Speer und Hammer verstehen, denn auch diese Sportgeräte waren einmal Waffen?
Daß die „Möglichkeiten für den Besitz *sinnvoll*“ angewandt werden sollten, kann ich nur unterstreichen. Die von Dir angesprochene Beschränkung auf 2 Faustfeuerwaffen aber mehrere Langwaffen bezieht sich doch m.E. auf die Jagdscheininhaber. Da Faustfeuerwaffen keine Jagdwaffen sind (außer Fangschuß) sollten da doch 2 genügen. Sportschützen können sich auch mehr Kurzwaffen eintragen lassen, wenn sie die Notwendigkeit (in der Regel durch Bescheinigung der Teilnahme an Meisterschaften) nachweisen können. Ich weiß, daß es auch da häufig Schwierigkeiten gibt, abhängig vom jeweiligen Bearbeiter und dessen Sachkenntnis. Aber je mehr von diesen meistens sehr unklar ausgedrückten Gesetzen und Verwaltungsrichtlinien, desto mehr Spielraum bleibt für meistens leider negative Auslegungen.

Grüsse
Guenter



[Dieser Beitrag wurde von Guenter am 19.11.2000 editiert.]
 
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Raimund Lhotak:
muß mich auch zu wort melden.
pitter, mit dir stimme ich zu 80% nicht überein...
[/quote]

Das macht nix, ist ja der Sinn eines Diskussionsforums
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So lernt man eine Streitkultur
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>
bin auch bogenschütze, und wie hier schon gesagt wurde sind bögen unhandlich und eignen sich nicht wirklich für ein verbrechen.[/quote]


Zumindest mit einer Armbrust wurden nach Aussagen meiner Kunden in den LKAs schon einige Verbrechen mit Todesfolge veruebt.

Die Umstaendlichkeiten bei Transport kann ich ja auch verstehen, nur warum muss ich dann eine Kleinkaliberpistole verschlossen transportieren. Wo hoert Sportgeraet auf und wo faengt Waffe an? Das definiert eben jeder anders. Sportschuetzen ueblicherweise weiter als der Rest der Bevoelkerung. Aber auch die darf man nicht als verbloedete Pazifisten hinstellen.

Letztendlich kann ich mit dem Status Quo summa sumamrum auskommen.

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>
kann mich an keinen einzigen fall erinnern in dem jemand mit einem bogen überfallen oder gar "erschossen" wurde.
auch kann ich mich an keinen erinnern der jemanden mit einem katana gekillt hätte. aus gleichen gründen wie bei dem bogen. wer geht schon mit lost mit einem katana auf dem rücken, etwas auffällig oder?[/quote]


Nicht wirklich. Aber zugegebenermassen gibts unauffaelligeres
wink.gif


<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>
irgendwann reicht es dann wirklich, was kommt als nächstes? es sind nur mehr hämmer unter 1 kg erlaubt? schraubenzieher die länger als 10 cm sind verboten? [/quote]


Ach komm, das ist ja nun nicht das Argument.

Natuerlich kann ich mit allen moeglichen Gegenstaende Leute verletzen oder toeten. Vom Bleistift ueber den Schraubenzieher bis zum Auto. Nur dass bei Messern/Schraubenziehern/Schwertern die Hemmung sie einzusetzen groesser sein wird, als bei Waffen, die in der Entfernung wirken. Bei normalen Menschen zumindest.

Die Frage ist halt, was stufe ich als Waffe ein, also als Gegenstand, der als urspruenglichen und einzigen Zweck das Toeten hat. Und da gehoeren fuer mich Katanas genauso hin wie Schwerter, Faltschwert ala Cold Steel Dingens, Boegen, Armbrueste usw.

Was mich daran stoert, ist nicht, dass jemand solche Waffen hat. Sondern dass die dann immer gross rumjammern, das der Besitz von Waffen in D ja soooo eingeschraenkt ist, aber ihr Kurzschwert dann als Werkzeug verniedlichen. Oder wofuer braucht man groessere Reichweite beim Kartoffelschaelen? Ich bin nicht unbedingt gegen solche Messer, weil mir keine Definition fuer die Grenze Waffe/Werkzeug einfaellt, aber fuer mehr Ernsthaftigkeit, wenn man davon redet.

Waffe bleibt Waffe. Das muss nicht verboten werden, aber von den Besitzern erwarte ich schon eine angemessene Verantwortung und ein Bewusstsein dafuer, was sie da haben.

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>
der spruch von wolfgang ist übrigens ein typisch amerikanisches sprichwort... und sie haben wirklich recht.
[/quote]

Nein, sie haben nicht recht. Das es Leute gibt, die sich nicht um Gesetze oder Regelungen kuemmern, ist kein Argument gegen Gesetze und Regelungen. Diese Argumentation ist viel zu vereinfachend, als dass man was damit anfangen koennte.

Dass Gewalttaeter sich bei ihrer Bewaffnung nicht an Gesetze halten ist so banal wie richtig. Aber die richtige Konsequenz ist nicht Aufruestung der (mehr oder weniger gesetzestreuen) Bevoelkerung sondern haertere Strafen fuer Sraftaten, bei denen Waffen eine Rolle spielen.

Nebenbei, es haette auch keinen Sinn. Die Statistiken aus den USA in Ehren, aber man sollte mal sich selber fragen oder sich in seiner naeheren Umgebung umschauen, wie im Falle eines bewafneten Angriffs reagiert wuerde. IMO ist der gewaltbereite Angreifer immer im Vorteil, weil er entschlossener ist, eine Waffe auch einzusetzen.
Bewaffnung von psychisch und physisch unausgebildeten Buegern erhoeht nur das Eigenrisiko. Laufen oder Konfliktvermeidung ist in der Regel sicherer.

BTW, ist hier jemand vom MEK/SEK anwesend,d er mal seine Sicht der Dinge erlaeutern kann?

Gruesse
Pitter
 
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Guenter:
Aber: ein Perimeter von 10 oder mehr Kilometern läßt sich nicht mit vertretbarem Aufwand lückenlos sichern oder sogar überwachen, wenn jemand ohne die Vorschriften zu beachten vorsätzlich Sperren mißachtet[/quote]

Dummerweise koennte mir dieser Sport auch gefallen ;-), aber mal neutral betrachtet:

Es wird auf oeffentlich zugaenglichem Gelaende mit "Waffen" geschossen, die leicht einen Menschen schwer verletzen oder toeten koennen. Als Sicherung dienen natuerliche Hindernisse oder Netze und die Wege werden abgesperrt.

Im freien Gelaende lauft man aber auch schonmal abseits der Wege, von spielenden Kinder nicht zu reden. Das findest Du hinreichend sicher? Da gibts ja fuer die Farbbeutelwerfer strengere Auflagen.

Nebenbei, ich will gar nicht wissen, wie das versicherungstechnisch/zivilrechtlich aussieht.

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR> Im übrigen würde das Gesetz dann nicht beim Compoundbogen halt machen, sondern auch Recurve- und Langbogen in allen Spielarten mit einschließen. [/quote]

Was schiesst, schiesst. Mal andersrum. Siehst Du kein sicherheitstechnisches Problem? Was wuerdest Du vorschlagen?

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Relativ wenig, wenn nicht sofort die Forderung nach verschließbaren Hartschalenkoffern für jeweils Bogen und Pfeile laut wird. Einziges echtes Argument dagegen aus meiner Sicht kommt wieder aus der Turnierpraxis: der Weg von einer Scheibe zur anderen oder auch vom Sammelplatz zum Schießgelände führt häufig über öffentliche Wege; hier wäre es unmöglich, die „Waffen“ wieder zu verpacken.[/quote]

Unmoeglich ist gar nichts, vielleicht umstandlich. Das ist aber nie ein Argument. Dann muss sich halt die Turnierpraxis umstellen. IPSC macht man auch nicht im Wald.

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>
Darf ich dann in diesem Zusammenhang unter den „anderen Gegenständen“ Diskus, Speer und Hammer verstehen, denn auch diese Sportgeräte waren einmal Waffen? [/quote]


Aber gerne. Schliesslich wirft man den Speer auf dem Sportplatz und nicht im Garten.

Nochmal, ich bin nicht *gegen* Besitz von Waffen oder Sportschiessen im Allgemeinen. Aber ich hoere zu selten problembewusste Argumente seitens der Waffenbesitzer.

Da kommt immer nur (man lese Newsgroups) "will ich halt haben", "wir leben in einem unfreien Land", "der muendige Buerger braucht eine Waffe".

Ich reagiere da teilweise etwas ueber, man verzeihe es mir ;-)

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>
Sportschützen können sich auch mehr Kurzwaffen eintragen lassen, wenn sie die Notwendigkeit (in der Regel durch Bescheinigung der Teilnahme an Meisterschaften) nachweisen können.
[/quote].

Koennen, geht aber nur um die Ecke. Ich haette z.B. gerne .45ACP/.357 Magnum und 9mm Para, weil mir genau drei Waffen gefallen. Geht halt nicht, fuer Turnierschiessen fehlt mir die Zeit. Dafuer darf ich mir eine Schrotflinte eintragen lassen. Warum um alles in der Welt braucht ein Sportschuetze eine Pumpgun, darf aber nur zwei Kurzwaffen haben. Das meine ich mit wenig "sinnvoll".

Und ich habe kein Problem damit, dass solche Waffen nur im Safe/Hartschalenkoffer/auf dem Schiessstand ihren Platz haben.

Inwieweit ein Jaeger evtl. mehr als ein Kaliber fuer einen Fangschuss brauchen kann, weiss ich schlicht nicht.

Gruesse
Pitter

[Dieser Beitrag wurde von pitter am 20.11.2000 editiert.]
 
So, nachdem ich hier so alle Beiträge gelesen und "auf mich einwirken" lassen habe, hier mal meine Meinung zu einigen Punkten:

Fakt ist, daß das Waffengesetz nebst Ausführungsbestimmungen, Verwaltungsverordnungen etc. etc. etc. sogar
für Juristen, Polizeibeamte, Sachbearbeiter und Erlaubnisinhaber eigentlich im Ganzen gar nicht mehr genau zu kapieren ist. Von der Nachvollziehbarkeit zu verschiedenen Themenbereichen (Anscheinswaffen etc.) will ich hier mal gar nicht reden.

Oder kann mir mal hier jemand erklären, warum die eine Flinte oder Halbautomat in NRW erlaubt, dafür aber z.B. in Rheinland-Pfalz verboten ist?
oder
wieso darf die Polizei in NRW das OC-Spray (Pfeffer) gegen Menschen einsetzen und ich als Privatperson grundsätzlich nur gegen Tiere?
Sind Privatbürger "schlechter"?

Diese Kette könnte ich jetzt hier bis zum "St.-Nimmerleins-Tag" weiterschreiben!

Das ich durch strengere Waffengesetze keine Verminderung der Straftaten mit z.B. Schußwaffen erreiche, ist Experten oder Personen mit Sachverstand schon seit zig Jahren klar.
In GB wurde z.B. JEDEM Besitzer von Schußwaffen die Erlaubnis entzogen. Die Waffen mußten abgegeben werden. D.h., in GB gibt es derzeit KEINEN legalen Besitz von Schußwaffen mehr.
Grund: Massaker im Kindergarten und die Versprechungen von Blair, diesbezüglich etwas zu tun. Hat er ja dann auch!
So, daß muß man sich mal langsam durch den Kopf gehen lassen:
- Da wird z.B. einem Angehörigen einer militärischen Spezialeinheit mit mehr als 10 Jahren Zugehörigkeit der verantwortliche Umgang mit einer KK-Pistole abgesprochen. Im Dienst darf dieser aber im Auftrage der Regierung Terroristen erschießen! Super Einstellung. Diese doppelte Moral ist zum K...!

Legale Schußwaffen treten doch in der Kriminalstatistik nur ganz unwesentlich in Erscheinung. Und wenn, dann wurden sie überwiegend entwendet und danach zu Straftaten mißbraucht. Niemand zählt z.B. auf, wieviele Schußwaffen aus Behördenbeständen denn pro Jahr "wegkommen". Warum eigentlich nicht? Angst??

Zum Thema Gas-/Signalwaffen:

Einfärbung? Quatsch! Rote Waffen = Schwarze Farbe nehmen und fertig! So einfach ist das.

Die Tatsache der leichten Verfügbarkeit dieser Waffen ist für Polizeibeamte immer ein Problem und wird es auch immer bleiben. Denn es existieren ja bereits 100.000´de davon.
Warum macht man es nicht einfach so:
Jeder, der sich so ein Ding kaufen will, muß VORHER eine Schulung besuchen (Rechtskunde, Notwehr, Handhabung etc.). Danach sind viele Leute schlauer und haben Kenntnis von der Problematik, die eine Schußwaffe sowie das "Führen" und die Effektivität in sich birgt! Eine objektive und sensible Beratung im Handel sollte sowie schon sein. Oftmals stehen hier aber einfach wirtschaftliche Interessen an erster Stelle.
Zusätzliche Registrierung ist meines Erachtens o.k. Sie verhindert zwar immer noch nicht z.B. die "kriminelle" Weitergabe, erlaubt aber eine bessere Kontrolle (wenn sie denn gemacht wird!!!!!!)und Nachvollziehbarkeit. Zusätzlich die DRASTISCHE Anhebung und DURCHSETZUNG des Strafmaßes bei Verstoßes gegen das Gesetz sowie insbesondere bei Straftaten mit Schußwaffen!
Ich denke, daß hier insbesondere Jugendliche ohne konkrete kriminelle Vergangenheit im Anfangsstadium mehr davon abgehalten werden Dummheiten damit zu machen wenn ihnen bekannt ist, daß sie u.U. für mehrere Jahre hinter Gitter kommen!
Ein Familienvater, der sich eine solche Waffe zum "Schutz" kaufen will sieht die Sache oftmals nach einem intensiven Gespräch und der Nennung von Alternativen (OC-Spray) sowie einer Vorführung wesentlich anders!

Bei den Bogen u. Armbrüsten haben wir eigentlich die gleiche Problematik:

Die ambitionierten Sport-(Feldbogen-)schützen gehen mit ihren Geräten schon ordentlich um.
Handlungsbedarf gibt es doch eigentlich nur bei den "Freizeitschützen". Diese haben oftmals wenig oder meist gar nichts vom Waffengesetz gehört. Da schießen 13 jährige lustig mit Papas Bogen auf dem Acker rum und sind sich der Gefährlichkeit gar nicht bewußt. Die Eltern meistens auch nicht!
Bei den "freien" Luftdruckwaffen, Soft-Air oder "Blow-Back´s" das gleiche "Problem".
Vielen ist doch gar nicht bewußt, daß sie einen WAFFENSCHEIN benötigen, wenn sie mit dem Luftgewehr am langen Arm über die Straße gehen um mit dem Nachbarn "einen auszuschießen"!
Aber Unwissenheit schützt bekanntlich vor Strafe nicht! Punkt. So einfach ist das..ähem.

Jeder Wissende sollte in seinem Bereich in Rahmen seiner Möglichkeiten aufklären, informieren und helfen. Damit würden wir nicht nur Bewußtsein wecken sondern auch eine Menge mehr Verständnis für unseren Sport oder das Interesse an (Schuß-)waffen. Oder auch die Sichtweise der Polizeibeamten im Dienst!

In Bezug auf Blankwaffen:

Wozu brauche ich denn das strenge Auflagen, Gesetze etc.? Für mich ist das reine Augenwischerei.
Messer hat es immer gegeben und wird´s auch immer geben. Sowohl für dem Kampf als auch für den Haushalt. Habe ich nichts für den Kampf - nehme ich ´n Haushaltsmesser. Habe ich nichts für den Haushalt - nehme ich eines meiner Kampfmesser zum Arbeiten! Ende der Zeremonie.

Die Tatsache, daß ich immer ein Messer bei mir trage, macht mich doch nicht schlechter, besser oder böser als andere Menschen.
Ich betrachte es in erster Linie als ständig verfügbares Werkzeug und Arbeitsgerät so wie es meine Vorfahren seit tausenden von Jahren gemacht haben.
Ich wähle allerdings auch nach anderen Gesichtspunkten aus. Wie ist es als Verteidigungsinstrument (sprich: WAFFE) zu gebrauchen?
Und wenn dieser Aspekt an einem Arbeitstag der wichtigere ist, dann IST DAS FÜR MICH EINFACH SO!
Auseinandersetzungen mit Blankwaffen sind immer übel. Nur wenn ich partout einer der Beteiligten bin, möchte ich auch etwas Ordentliches dabei haben! Ende.
Derjenige, der bei der Auswahl/Kauf eines HALO vorgibt, nicht über solches nachgedacht zu haben, der lügt meistens.

Tschau, Micha
 
Die Tatsache, das etwas verboten ist, führt leider nur in den seltensten Fällen dazu, dass es nicht passiert...!

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*************************
* Günter Ostermann *
*************************
 
Hallo
Ich bin zwar noch ziemlich "Grün" in diesem Forum möchte aber auch etwas zu diesem Thema beitragen. Ich möchte im Voraus dazu anmerken das ich seit ca. 21 Jahren ein Messer führe(Alter 27)Ich habe mit diesem Messer noch nie jemanden verletzt oder bedroht. Ich besitzte eine CO2 Pistole und ein Luftgewehr dazu diverse Messer und eine kleine Spielzeugarmbrust mit Gummipfeilen. Ich bin für eine Registrierung von Waffen. Diese sind Gefährlich. Dabei sollte der Besitzer auch auf seine psychologische Eignung überprüft werden. Messer sind für mich keine Waffen sondern Werkzeuge mit deren Umgang jeder Erwachsene und auch jedes Kind verantwortungsvoll umgehen sollte. Springmesser sind auch nur Werkzeuge. Dabei denke ich aber nicht unbedingt an die Messer mit der schlanken Stilletklinge sondern eher an Modelle wie das Böker Speedlock. Diese Messer bieten den Vorteil eines schnellen, einhändigen Zugriffes und das nicht nur zur Verteidigung sondern auch im täglichen Leben bei der Arbeit. In Bezug auf Wurfsterne kann ich nur sagen das Kieselsteine, Pflastersteine oder auch Pfandflaschen sich leichter werfen lassen und genauso verletzen. Aber nun erst einmal schluss.
 
Hi Rheno!

Willkommen im Forum!

Du schreibst, eine psychologische Überprüfung wäre angebracht (sinnvoll). Wie stellst Du dir das denn konkret vor?

Meine derzeitige Meinung:
Was psychologische Gutachten etc. für einen Sinn oder Wert haben, konnte man u.a. noch vor einigen Tagen in den Medien verfolgen!

Grüße, Micha
 
Was soll die ewige /weitere /noch stärkere Gängelung von Menschen, die niemanden einen Schaden zufügen. Bloß weil ich evtl. eine Feuerwaffe, ein SIFU oder einen Bogen besitze /führe füge ich doch niemanden einen Schaden zu.

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>
Die Freiheit des einzelnen endet da wo die des nächsten anfängt.
[/quote]
und eben nicht früher.

Oder um noch ein Zitat zu bringen
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>
Waffen zu verbieten, weil jemand damit eine Straftat verüben könnte ist genauso absurd wie jemanden die Stimmbänder herauszunehmen, weil er sonst in einem überfüllten Theater "FEUER" schreien könnte.
[/quote]

Ich bin allerdings sehrwohl dafür das führen von Waffen bei Strafdaten hart zu bestrafen. Hat jemand eine Gaspistole bei einem Ladendiebstahl dabei gibt es eben nicht Strafe X (für den Diebstahl), sondern X + Y (für das Führen einer Waffe bei einer Straftat).

Und pitter, weil etwas als Waffe erdacht wurde muß man strengere Maßstäbe anlegen als an andere Gegenstände /Materialien? Wenn ich jemandens Haus zerstören will nehme ich dann dann mein reglementiertes Luftgewehr (>7.5J) oder einen unreglementierten Benzinkanister nebst unreglementiertem Inhalt und ein unreglementiertes Streichholz? Wenn ich eine Bombe bauen will, besorge ich mir dann laueter 454g HP-38 Dosen, oder nehme ich ein paar Zentnersäcke Dünger und Sägemehl?

Gegen eine nachvollziehbare Zuverlässigkeits- und Fähigkeitsprüfung zum Erwerb und zum Führen gewisser Waffen habe ich nichts einzuwenden.


[Dieser Beitrag wurde von HankEr am 21.11.2000 editiert.]
 
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Raimund Lhotak:
rheno schlägt etwas vor was in österreich standard ist...
jeder der bei uns eine wbk haben will muss einen psychischen eignungstest bestehen, was sicherlich sinnvoller ist als gar nichts dergleichen
[/quote]

richtig ray. gilt aber nur für kurzwaffen. für den kauf von langwaffen muß man bei uns nur über 18 sein. für büchsen besteht eine meldepflicht, für flinten garnix!
 
...übrigens: die sichere verwahrung registrierter(!!!!!) waffen wird in österreich auch durch die exekutive kontrolliert!
 
Original erstellt von HankEr:
[

Ich bin allerdings sehrwohl dafür das führen von Waffen bei Strafdaten hart zu bestrafen. Hat jemand eine Gaspistole bei einem Ladendiebstahl dabei gibt es eben nicht Strafe X (für den Diebstahl), sondern X + Y (für das Führen einer Waffe bei einer Straftat).

>>>> Hallo HankEr!

Der Erschwernisgrund bei der Strafzumessung existiert aber bereits!

§ 242 StGB (Diebstahl) ... wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft.

§ 244 StGB (Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl)
...mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren wird bestraft, wer

1. einen Diebstahl begeht, bei dem er oder ein anderer Beteiligter eine Schußwaffe bei sich führt.
2. einen Diebstahl begeht, bei dem er oder ein anderer Beteiligter eine Waffe oder sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand eines anderen durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden oder
3.......

Grüße, Micha
 
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Seal_6:
>>>> Hallo HankEr!

Der Erschwernisgrund bei der Strafzumessung existiert aber bereits!

...

§ 244 StGB (Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl)
...mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren wird bestraft, wer

1. einen Diebstahl begeht, bei dem er oder ein anderer Beteiligter eine Schußwaffe bei sich führt.
[/quote]

Man lernt doch nie aus. Das in D bereits das reine mitführen eine Erhöhung des Strafmaßes bedingt wußte ich nicht. Ich kannt nur das Anwenden und "zum Sinne von". Finde ich aber wie gesagt voll i.O..

Wer eine Straftat begeht sollte nicht auch noch bewaffnet sein, und wer bewaffnet ist sollte sich seiner Verantwortung bewußt sein und keine Straftaten begehen.
 
Auf die gleiche Art wie das für Alkoholsünder in Bezug auf den Führerschein gemacht wird. Dabei denke ich nicht das dies einen Antragsteller überfordern würde da dies den gesamten Genemigungsablauf erleichter könnte. Dadurch könnte der Sachbearbeiter sicher sein das der Antragsteller die psychologische Eignung besitzt eine Waffe zu besitzten und sicher damit umzugehen. Allerdings ist dies keine Sicherheit das ein Waffenbesitzer mit seiner Waffe ein Gewaltverbrechen verüben könnte. Diese Menschen sind oftmals geistig nicht in Ordnung aber es gibt auch unter Gewaltverbrechern Menschen die über erstaunliche Fähigkeiten verfügen und denene es zuzutrauen ist durch eine psychologische Untersuchung durchzukommen. Aber Trotzdem wäre eine solche Überprüfung sinnvoll. Aber jetzt muss ich wieder schluss machen denn die Arbeit ruft
 
Hallo Guenther!

Es gibt sehr wohl Disziplinen, bei denen eine Repetierschrotflinte benutzt wird! Und das sogar unter (rein) sportlichen Gesichtspunkten:
"Praktisches Flintenschießen" beim BDMP.

Schau´s Dir mal an. Ist riesig interessant und macht Höllenspaß. Denn dabei wird auf unterschiedlichste Entfernungen geschossen, als auch nachgeladen und in einer Vielzahl von verschiedenen Körperpositionen geschossen.
(Hat übrigens NICHTS mit Verteidigungsschießen zu tun)

Bevor Du überhaupt an so einem Wettkampf teilnehmen darfst, mußt Du einen speziellen Lehrgang besuchen. Dabei mußt Du u.a. nachweisen, daß Du die Waffen ABSOLUT sicher in jeder Körperhaltung beherrscht (Sichern, Laden, Entladen, Beseitigen von Störungen etc...). Die Sicherheitsregeln und ihre strikte Beachtung ist absolut zwingend. Bei Nichtbeachtung wirst Du "todsicher" unverzüglich vom Stand gehen müssen! Die Range-Officer (Aufsichten) verstehen da verständlicherweise gar keinen Spaß!

Das "Problem" dieser Flinten ist das, das diese Flinten u.a. durch die Medien verteufelt wurden. Klar, es wurden (und werden) damit Straftaten verübt. Nur in welcher Relation zu anderen Schußwaffen?

Die Filmindustrie bringt rüber, daß man mit diesen Flinten so ziemlich alles zum explodieren bringen kann oder das die Dinger
den Haustürschlüssel ersetzen (einfach durchsteigen nachdem man 1 x geschossen hat..). Riesenblödsinn!

Unsere deutsche Jägerschaft ist eher traditionell eingestellt und schaut Dich überwiegend komisch an, wenn Du mit einer solchen Flinte bei der Jagd auftauchst.

Bei uns ballert die Polizei (und das meine ich GENAU so!)
mit Maschinenpistolen und für militärische Zwecke entwickelte Munition durch die Gegend!

Beispiel USA und viele andere Staaten:

Flintenschießen jeglicher Art - kein Problem
Jagen mit Repetierflinte - kein Problem
Flinte bei der Polizei - kein Problem

"Blue Skys"

Micha
 
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von pitter:

Dummerweise koennte mir dieser Sport auch gefallen ;-)
[/quote]
Freut mich, solltest Du auch mal versuchen.
Dann würdest Du aber auch merken, daß es doch unmöglich ist, mit diversen
zusätzlichen Koffern durchs Gelände zu laufen, nur um die "Waffen"
zwischendurch verpacken zu können.

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR> Es wird auf oeffentlich zugaenglichem Gelaende mit "Waffen"
geschossen, die leicht einen Menschen schwer verletzen oder toeten koennen.
Als Sicherung dienen natuerliche Hindernisse oder Netze und die Wege werden
abgesperrt.

Im freien Gelaende läuft man aber auch schonmal abseits der Wege, von
spielenden Kinder nicht zu reden. Das findest Du hinreichend sicher? Da
gibts ja fuer die Farbbeutelwerfer strengere Auflagen.

Nebenbei, ich will gar nicht wissen, wie das
versicherungstechnisch/zivilrechtlich aussieht.
[/quote]
Die zivilrechtlichen und versicherungstechnischen Auflagen sind erfüllt.
Auch ist es nicht so, daß (streng nach Gesetzeslage) jemand außerhalb der Wege quer durch den Wald laufen darf. Daß es trotzdem getan wird, ändert nichts daran. Auch für die Turniere erhalten wir relativ enge Vorgaben vom Forstamt/Jagdpächter, wo der Parcour verlaufen darf.

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Was schiesst, schiesst. Mal andersrum. Siehst Du kein
sicherheitstechnisches Problem? Was wuerdest Du vorschlagen?
[/quote]
Mehr Verantwortungsbewußtsein beim Einzelnen.
Durch diese Art Gesetze (Waffengesetz) wird sich wenig ändern lassen, außer auch den gesetzestreuesten Bürger zum Kriminellen zu stempeln.
Erziehung und Aufklärung würden sicher mehr bewirken.

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Dann muss sich halt die Turnierpraxis umstellen. IPSC macht man auch nicht im Wald.[/quote]
Dann wäre es aber kein Feldbogenschießen mehr, sondern olympisch FITA, das auf der grünen Wiese geschossen wird. Gerade die bei jedem Schuß veränderten Umweltbedingungen machen den Reiz und die Schwierigkeit beim Feldbogen aus.

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>
Da kommt immer nur (man lese Newsgroups) "will ich halt haben", ....
....Ich haette z.B. gerne .45ACP/.357 Magnum und 9mm Para, weil mir genau
drei Waffen gefallen.
[/quote]
Wenn Du das ernst meinst mit "hätte gern" würdest Du in diesem Fall ja auch zu denen "will ich halt haben" gehören.
cwm31.gif

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>
Warum um alles in der Welt braucht ein Sportschuetze eine Pumpgun, darf aber nur zwei Kurzwaffen haben. Das meine ich mit wenig
"sinnvoll".
[/quote]
Darin, daß unser Waffengesetz in vielen Punkten wenig sinnvoll ist, stimme ich Dir voll zu. Auch bei der Pumpgum, wenn sie dann überhaupt zugelassen wird, sollte eine Überprüfung der Notwendigkeit erfolgen. Meines Wissens gibt es zumindest in Deutschland keine Sportart, bei der eine solche Waffe zugelassen ist.

Viele Grüße
Guenter
 
na dann bin ich ja auch ein ganz, ganz böser. ich habe so eine böse pumpe und sogar noch eine automatische flinte und mehrere halbautomaten und, und, und........
ich setze diese waffen aber alle seit 10 jahren in verschiedenen disziplinen ein und habe noch nie eine haustür mit der pumpgun geöffnet.
und jetzt oute ich mich mal richtig: ich schieße auch schon mal nur so zum spaß (auch mit der pumpe). bin ich deshalb ein irrer????

Jens

p.s. mit der pumpflinte kann man außer im bdmp repetierflinte 1 und bald auch repetierflinte 2 auch wunderbar tontaubenschießen. in meinem heimatverein/verband in köln auch eine reglementierte 5-schuß-disziplin für repetier- und selbstladeflinten!!!!
 
Entschuldigung, Micha und Jens, da war ich offensichtlich nicht ganz auf der Höhe der Zeit, BDMP-Vorschriften kenne ich nicht. Aber wie Micha selbst sagt, eine äußerst strenge Zulassungsvorschrift für diese Disziplin besteht, und sollte m.E. auch bei der Eintragung der Waffe angewendet werden.
Tontaubenschießen geht technisch selbstverständlich damit, ich würde allerdings jederzeit eine Einabzugs-Doppelflinte vorziehen. Auch stört bei dieser Art Flinten im sportlichen Einsatz, daß man nicht sehen kann, in welchem Ladezustand sich die Waffe befindet. Zumindest früher war vorgeschrieben, daß die (Kipplauf-)Waffe außerhalb der eigentlichen Schießposition in geöffnetem Zustand getragen werden mußte.
Übrigens, Jens, ich würde keinen als Irren bezeichnen, nur weil er Spaß am Schießen hat:
das Bogenschießen ist wohl die komplizierteste Art, Löcher in Papier zu machen, und ich habe auch Spaß daran.
Ich habe selbst früher Pistole und Gewehr geschossen, bis es mir zu einfach wurde (jedenfalls auf Ringscheiben).
cwm20.gif


Grüsse
Guenter
 
Auch wenn es etwas "off-topic" ist, einige Klarstellungen zur Thematik des Waffenbesitzes "in den USA" (ich habe einige Jahre in verschiedenen Bundesstaaten gelebt). Die Gesetzgebung bezüglich Messer ist in fast allen Staaten wesentlich restriktiver als in Deutschland. Überall wird ein "concealed weapons permit" (vergleichbar dem "Waffenschein") benötigt, um Messer, die nicht deutlich sichtbar am Körper getragen werden, führen zu dürfen ( in manchen Staaten, z. B. California, sogar unabhängig von deren Länge! -es wurden schon Personen wegen des "Führens" von Teppichmessern zu Haftstrafen verurteilt). Das Führen zweischneidiger Messer ist in fast allen Staaten verboten (Genereller Hintergrund: Die kugelsicheren Westen der Polizei bieten bzw. boten nur einen unzureichenden Schutz gegen Messer). Die Notwendigkeit des "offenen Tragens" von Messern war übrigens ein Mitgrund für die Popularität von "clip-its", diese gelten nämlich nicht als "concealed", solange man keine Jacke darüber trägt. Also, im Sommer legal, im Winter illegal. Darüber hinaus ist das amerikanische Wáffengesetz ungleich komplizierter als das Deutsche, da nicht nur jeder Staat, sondern auch jede Gemeinde eigene, diesbezügliche Vorschriften erlassen kann (d.h. was in Stadt X legal ist, kann in Stadt Y, die nur 5 km entfernt liegt, zu drastischen Stafen führen). Auch die Jagdgesetze sind teilweise interessant; so dürfen z.B. In Iowa und Illionois Mule Deers (etwas größere Rehe) nur mit einschüssigen Vorderladern oder Bögen gejagt werden. Die einzige Schusswaffe, die ich in den USA besitze, ist eine Remington Viper (.22 lfb Selbstlader, 10schüssiges Magazin), welchen in dem Staat, in dem ich haupsächlich lebe (Wyoming) schon eine gehörige Menge von Papierkram zur Zulassung benötigte, und die in vielen anderen Staate komplett illegal (da Selbstlader) ist.

Generell möchte ich anmerken, das ich mich in den USA trotz (bzw. wegen) der im allgemeinen immer noch vergleichbar hohen Anzahl von legalen Schusswaffen beileibe nicht sicherer gefühlt habe als in Deutschland. Wenn in einem Staat wie Wyoming (Fläche der alten Bundesrepublik, 470 000 Einwohner) jährlich zwischen 30 und 35 Personen Opfer tödlicher Jagdunfälle werden, und weitere 50 bei bewaffneten Auseinandersetzungen ums Leben kommen, gibt einem das schon zu denken.
 
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