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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Guenter:
Ebenso wären keine Turniere mehr möglich, da sich das Jeweilige Gelände nie so absichern läßt, daß es den Vorschriften eines Schießstandes entspricht.
[/quote]
Feldbogenschiessen kenne ich nicht, also bin ich da ein wenig vorsichtig. Wo wird da ueblicherwiese geschossen? Sollte sich das Gelaende nicht hinreichend absichern lassen, dann darf da auch nicht geschossen werden. Ein Compoundbogen darf nicht lascher gehandhabt werden, als eine scharfe Waffe.
Transport: Dito. Was spricht dagegen, bis zur Sportstaette (egal ob indoor oder draussen, nur gesichert muss es sein) den Bogen getrennt von den Pfeilen in einer geschlossenen Tasche zu transportieren.
Dass Boegen nicht in der Verbrechensstatistik auftauchen, liegt in der Natur=Umstaendlichkeit der Sache. Ich hab gerade keine Zahlen zur Hand, aber auch eingetragene scharfe Waffen oder Bazookas werden nicht das Problem sein. Das ist nicht das Argument.
IMO sollte einfach der Waffenbegriff generell was das Procedere bei Eintragung/Fuehren/Aufbewahrung/Umgang im Allgemeinen auch auf andere Gegenstaende erweitert werden, die Strafen bei Missbrauch verschaerft aber dafuer die Möglichkeiten für den Besitz *sinnvoll* (Thema: Warum nur zwei Faustfeuerwaffen aber nebenbei mehrere Langwaffen?) erweitert werden.
Messer: Ist das selbe. Es bleibt mir unverstandlich, warum ich ein Katana fuehren darf, dass eindeutig nur als Waffe einsetzbar ist, ein Automatikmesser mit 10cm Klinge aber als verbotener Gegenstand gilt.
Nur weil es schwierig ist, eine genaue Grenze zwischen Waffe und Werkzeug zu ziehen (wo gehoeren das SIFU oder die Cold Steel Teile hin), ist das kein Grund, es nicht zu versuchen. Was spricht dagegen, jedes Messer zu erlauben, grosse Messer oder reine Waffen aber mit den gleichen Auflagen zu versehen, wie andere Waffen. Dann kann die Dinger jeder kaufen/sammeln. Und auf der Strasse muss das Katana und das HaloIII halt verschlossen transportiert werden. Und dafuer reicht ja wie bisher eine Tasche mit 5Pfg. Schloss aus. Hauptsache, man zieht das Ding nicht im Affekt. Und es erzaehle mir keiner, ein HaloIII braeuchte man zum Brotschmieren oder Kartonschneiden.
Nein, das Argument, Gesetze treffen nur Gesetzestreue kling auf den ersten Blick geistreich, ist aber schmarrn. Dann möchte ich auch ein MG und eine Privatflak vor der Haustuer, und schafft bitte die Strassenverkehrsordnung ab.
IMO wie immer
Gruesse
Pitter
Ebenso wären keine Turniere mehr möglich, da sich das Jeweilige Gelände nie so absichern läßt, daß es den Vorschriften eines Schießstandes entspricht.
[/quote]
Feldbogenschiessen kenne ich nicht, also bin ich da ein wenig vorsichtig. Wo wird da ueblicherwiese geschossen? Sollte sich das Gelaende nicht hinreichend absichern lassen, dann darf da auch nicht geschossen werden. Ein Compoundbogen darf nicht lascher gehandhabt werden, als eine scharfe Waffe.
Transport: Dito. Was spricht dagegen, bis zur Sportstaette (egal ob indoor oder draussen, nur gesichert muss es sein) den Bogen getrennt von den Pfeilen in einer geschlossenen Tasche zu transportieren.
Dass Boegen nicht in der Verbrechensstatistik auftauchen, liegt in der Natur=Umstaendlichkeit der Sache. Ich hab gerade keine Zahlen zur Hand, aber auch eingetragene scharfe Waffen oder Bazookas werden nicht das Problem sein. Das ist nicht das Argument.
IMO sollte einfach der Waffenbegriff generell was das Procedere bei Eintragung/Fuehren/Aufbewahrung/Umgang im Allgemeinen auch auf andere Gegenstaende erweitert werden, die Strafen bei Missbrauch verschaerft aber dafuer die Möglichkeiten für den Besitz *sinnvoll* (Thema: Warum nur zwei Faustfeuerwaffen aber nebenbei mehrere Langwaffen?) erweitert werden.
Messer: Ist das selbe. Es bleibt mir unverstandlich, warum ich ein Katana fuehren darf, dass eindeutig nur als Waffe einsetzbar ist, ein Automatikmesser mit 10cm Klinge aber als verbotener Gegenstand gilt.
Nur weil es schwierig ist, eine genaue Grenze zwischen Waffe und Werkzeug zu ziehen (wo gehoeren das SIFU oder die Cold Steel Teile hin), ist das kein Grund, es nicht zu versuchen. Was spricht dagegen, jedes Messer zu erlauben, grosse Messer oder reine Waffen aber mit den gleichen Auflagen zu versehen, wie andere Waffen. Dann kann die Dinger jeder kaufen/sammeln. Und auf der Strasse muss das Katana und das HaloIII halt verschlossen transportiert werden. Und dafuer reicht ja wie bisher eine Tasche mit 5Pfg. Schloss aus. Hauptsache, man zieht das Ding nicht im Affekt. Und es erzaehle mir keiner, ein HaloIII braeuchte man zum Brotschmieren oder Kartonschneiden.
Nein, das Argument, Gesetze treffen nur Gesetzestreue kling auf den ersten Blick geistreich, ist aber schmarrn. Dann möchte ich auch ein MG und eine Privatflak vor der Haustuer, und schafft bitte die Strassenverkehrsordnung ab.
IMO wie immer
Gruesse
Pitter