Neues zur gepl. Novelle des WaffG

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Armin II, Bravo! :super:

Am Montag will das Forum Waffenrecht angeblich eine Pressekonferenz geben. Evtl. erfährt man dann auch einmal über was morgen im Bundestag überhaupt abgestimmt wird. Bis jetzt ist nämlich noch gar nichts klar und das morgen zur Debatte stehende Werk dürfte die allseits bekannte Bundesdrucksache 14/7758 (zusammen mit den unsäglichen Begründungen) sein, sowie ein paar weitere Blätter über die gestern im Innenausschuß behandelten Änderungsanträge. Welche jetzt konkret gestellt und welche angenommen wurden, keine Ahnung. Die PDS (ist überhaupt die einzige Fraktion über die man einigermaßen zuverlässig an Informationen aus dem Innenausschuß kommt) hat zwar schon einmal einen Entwurf für die Anträge der Regierungsparteien zur Verfügung gestellt, aber was jetzt im Endeffekt Sache ist und ob die Opposition außer beim Erbrecht auch weitere Anträge gestellt hat :confused:

Sicher ist zumindest, daß die bereits vor der Innenausschußsitzung kursierenden Änderungsanträge alle nichts mit Messern zu tun hatten. Damit muß man wohl davon ausgehen, daß die bereits besprochenen Messer (und Wurfsterne) immer noch unter "VERBOTENE WAFFEN" im Anhang stehen und da den Anfang bilden für weitere Verbote, die dann ganz ohne Gesetzgebungsverfahren vom BMI mit Zustimmung des BR dort in Zukunft mit angestückelt werden können. Auch in Bezug auf Entschädigungen für dann verbotene Gegenstände scheint sich nichts getan zu haben.
 
Der Brief muss eigentlich in die FAZ !

Für die Bild ist er leider etwas zu lang und vor Allem zu sachlich :D

Gruß Andreas/L
 
Das neueste Gerücht

"Jäger und Angehörige pelz- und lederverarbeitender Berufe dürfen für ihre Tätigkeit erforderliche Faustmesser erwerben und besitzen, die ansonsten verboten sind - § 40 Abs. 3."

"Anknüpfend an § 42 des geltenden Waffengesetzes, der die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition vorschreibt, regelt § 36 des Entwurfs die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition. Die Erstreckung des allgemeinen Grundsatzes der sicheren Aufbewahrung auf alle Waffen im Sinne des Waffengesetzes ist erforderlich, weil nicht nur Schusswaffen, sondern auch z.B. Hieb- und Stoßwaffen, Armbrüste, Reizstoffsprüh- oder Elektroschockgeräte entwendet und zu Straftaten missbraucht werden - § 36 Abs. 1 Satz 1."

s.a. SPD - Zusammenfassung
 
Zuletzt bearbeitet:
"Verbot von Wurfsternen und gefährlichen Messern
Eine Diskussion - wie zu den vorgenannten Gas- und Schreckschusswaffen - fand in der Vergangenheit auch bezüglich so genannter Wurfsterne sowie der Spring-, Fall-, Faust- und Butterflymesser statt. Die hierzu vorliegenden Tatsachen, die insbesondere seitens der Bundesländer vorgetragen wurden, finden ihren Niederschlag in der Aufnahme eines künftigen Verbotes des Umgangs mit diesen Gegenständen.
Eine Einschränkung erfährt auch das "Taschenmesserprivileg". Dieses bezog sich schon im geltenden Recht auf die im Übrigen auch dort grundsätzlich verbotenen Spring- und Fallmesser. Nach dem neuen Waffengesetz wird die gesetzliche Ausnahme vom Waffenverbot nunmehr auf die Gattung der Springmesser beschränkt und insoweit verschärft, als die - besonders zur Bedrohung und zum Messerkampf geeigneten - Springmesser, bei denen die Klinge nach vorne hervorschnellt, unabhängig von der Klingenlänge und -beschaffenheit dem Verbot unterfallen - § 2 Abs. 3 und § 40 in Verbindung mit der Waffenliste (Abschnitt 1 Nr. 1.3.3 und 1.4.1 bis 1.4.3)."
 
Na Klasse - nach dem was grade in Erfurth passiert, werden die Herren und Damen Poiltiker sich mit Sicherheit berufen fühlen ganz schnell irendwas unüberlegtes zu tun, um zu demonstrieren, wie sehr sie doch um das 'Wohl' des Bürgers besorgt seien...
Wieder mal ein Schiß in den Ofen!
 
Mein aufrichtiges Beileid den Hinterbliebenen. Es ist grausam, was ein armer Irrer anrichten kann. Mir fehlen für so etwas die Worte.

Und unser Otto klopft sich auf Nachfrage einer Reporterin in n-tv gerade auf die Schulter. Weil CDU/CSU beim Waffenrecht "ja alles beim alten lassen wollten" und die SPD und Grüne "einen bedeutenden Beitrag zur inneren Sicherheit geleistet haben".

Immerhin ist er so ehrlich, nicht nur den Waffenbesitz anzuprangern. "Höchste Selbstmordrate unter Schülern ist in Japan" (Drill, Disziplin) und nicht als Konsequenz "Schulen in Festungen verwandeln".

Wenigstens sagten Schröder und Rau und Vogel nichts zum Waffenrecht.

Imho wird sich im Bundesrat nach diesen Ereignissen wohl KEINE Partei mehr gegen das neue Waffenrecht wehren, zumindest wird niemand Lockerungen fordern. Eine solche Partei müsste im September gleich gar nicht mehr zur Wahl antreten.

Weiss schon jemand woher der Schüler seine Waffen herbekam?
 
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