exilant
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Je selbstverständlicher ein Messer als Werkzeug getragen und deshalb auch so erkannt wird, umso weniger muss man sich fragen, ob es als Waffe eingestuft werden könnte. Das ergibt sich dann quasi von selbst.
Da der §42a WaffG die Frage des "anerkannten Zwecks" aufwirft, also vom Gegenstand selbst etwas abhebt auf die Person, die ihn führt, ist die sozial adäquate Präsenz von Messern das beste Mittel, das uns zur Verfügung steht, soviele Ausnahmefälle, wie möglich zu produzieren.
Zur Ausgangsfrage:
Zuerst sollte soweit klar sein, dass die Farbe eines Messers oder dessen besonders auffällige Form oder Aussehen nicht die Waffeneigenschaft begründen.
Ein schlichteres Messer würde sicherlich weniger Fragen aufwerfen, aber das geht etwas am Thema vorbei. Denkbar ist durchaus, dass das Führen eines Dolches unter die Ausnahmeregelungen fallen kann. Da eine generelle Reglung, was Ausnahmen sind, nicht bekannt ist: Einzelfall.
Das Bearclaw ist m. W. nicht als Waffe eingestuft. Weder ist es seinem Wesen nach dazu bestimmt, Waffe zu sein, noch sehe ich, dass es so verbreitet als solche verwendet wird, dass man ihm die besondere Eignung zusprechen würde.
Dabei unterscheide ich persönlich, was in der Werbung erzählt wird von dem, was aufgrund von Tatsachen (Größe, Form etc.) vorliegt. Ich bin nicht bereit, einschneidige Fuzzelmesser (im Vergleich zu Holbeindolchen) als Waffe anzuerkennen.
Gefährlich? Das ist auch eine Nagelschere.
Da der §42a WaffG die Frage des "anerkannten Zwecks" aufwirft, also vom Gegenstand selbst etwas abhebt auf die Person, die ihn führt, ist die sozial adäquate Präsenz von Messern das beste Mittel, das uns zur Verfügung steht, soviele Ausnahmefälle, wie möglich zu produzieren.
Zur Ausgangsfrage:
Zuerst sollte soweit klar sein, dass die Farbe eines Messers oder dessen besonders auffällige Form oder Aussehen nicht die Waffeneigenschaft begründen.
Ein schlichteres Messer würde sicherlich weniger Fragen aufwerfen, aber das geht etwas am Thema vorbei. Denkbar ist durchaus, dass das Führen eines Dolches unter die Ausnahmeregelungen fallen kann. Da eine generelle Reglung, was Ausnahmen sind, nicht bekannt ist: Einzelfall.
Das Bearclaw ist m. W. nicht als Waffe eingestuft. Weder ist es seinem Wesen nach dazu bestimmt, Waffe zu sein, noch sehe ich, dass es so verbreitet als solche verwendet wird, dass man ihm die besondere Eignung zusprechen würde.
Dabei unterscheide ich persönlich, was in der Werbung erzählt wird von dem, was aufgrund von Tatsachen (Größe, Form etc.) vorliegt. Ich bin nicht bereit, einschneidige Fuzzelmesser (im Vergleich zu Holbeindolchen) als Waffe anzuerkennen.
Gefährlich? Das ist auch eine Nagelschere.
