BerlinerKindl
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Mit dem Einstellen wäre ich Vorsichtig! Solange sich eine Käuflich zu erwerbene Version des Artikels im Netz befindet kann das ganz schnell eine Abmahnung
geben, da Verletzung des Urheberechts, und die ist nicht gerade Kostengünstig
Mit freundlichen Grüßen
BerlinerKindl
Zusatz: Ich hatte die selben Probs gerade mit meiner Mutter, die für einen Ami-Schauspieler eine Fanpage unterhält. Ich habe mich Tagelang durch
das Internet gewühlt. Und das meißte was Spaß macht ist Verboten.
Und hier kommt auch noch Schadenersatz hinzu. Bei einem
Artikel der 20 Jahre alt ist, kein Problem. Aber wenn
dieser noch mitten im Verwertungsprozess ist.
Finger weg!
geben, da Verletzung des Urheberechts, und die ist nicht gerade Kostengünstig

Mit freundlichen Grüßen
BerlinerKindl
Zusatz: Ich hatte die selben Probs gerade mit meiner Mutter, die für einen Ami-Schauspieler eine Fanpage unterhält. Ich habe mich Tagelang durch
das Internet gewühlt. Und das meißte was Spaß macht ist Verboten.
Und hier kommt auch noch Schadenersatz hinzu. Bei einem
Artikel der 20 Jahre alt ist, kein Problem. Aber wenn
dieser noch mitten im Verwertungsprozess ist.
Finger weg!
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