Öffnungshilfen verschliessen - aktuelle Infos

Mir drängt sich manchmal der Verdacht auf, dass es bei Themen wie diesem, so manchem nur darum geht Stimmung zu machen:rolleyes:

Nichts liegt mir ferner. Wenn ich nun zum Vergleich das Böker Trance mit seiner Liner-Lock Hemmung heranziehe, so kann man sich auch nicht sicher sein, dass es die Polizei und evtl. ein Richter nicht doch als Verriegelung einstuft.

Gruß
Gerhard
 
Nichts liegt mir ferner. Wenn ich nun zum Vergleich das Böker Trance mit seiner Liner-Lock Hemmung heranziehe, so kann man sich auch nicht sicher sein, dass es die Polizei und evtl. ein Richter nicht doch als Verriegelung einstuft.


Ausgehend davon, daß Du mit "Liner Lock-Hemmung" das Trance 42 meinst:

Das führt sich dann selbst ad absurdum, weil es dann quasi gar kein Messer mehr ohne Verriegelung gibt.

Jedes klassische Schweizer und jeder andere Slip Joint "verriegelt" dann auch, genau wie ein Friction Folder, weil ich da ja den Finger draufhalte.

Sorry, da gehe ich nicht mehr mit.
Arretieren heißt verriegeln, und wenn ich die Klinge ohne Lösen einer Sperrvorrichtung zuklappen kann, dann hat es nunmal keine Verriegelung.

Und ein Trance 42 ist eben kein Liner Lock (bzw. Frame Lock, um genau zu sein), auch wenn es sehr ähnlich aussieht.
 
Sorry, da gehe ich nicht mehr mit.
Arretieren heißt verriegeln, und wenn ich die Klinge ohne Lösen einer Sperrvorrichtung zuklappen kann, dann hat es nunmal keine Verriegelung.

Ich gebe Dir vollkommen Recht. Allerdings könnte man darüber genauso ausgiebig diskutieren wie über ein verschlossenes Behältnis oder den sozialadäquaten Gebrauch.

Gruß
Gerhard
 
Ich möchte jetzt hier nicht zu sehr OT werden, aber während "sozialadäquater Gebrauch" in der Auslegung ja gerne auch mal weltanschaulich geprägt ist, erfreut sich der Begriff "Verriegelung", Sperrvorrichtung" oder auch "feststellbar" ja einer erfrischenden technischen Eindeutigkeit. :D
 
Hallo zusammen,

das mit dem Feststellungsbescheid bezüglich des "Pohl Force Foxtrott Two Outdoor" hat mich ziemlich geschockt. Ich habe mir dieses Messer erst im Frühjahr bei einem Internethändler gekauft, der es auch in seiner Rubrik "Zweihandmesser" angeboten hatte. Mist, wieder ein Messer das ich nur zu Hause tragen kann. Jetzt darf ich mich wieder auf die Suche nach einem großen Folder umsehen, der ohne die Einschränkungen des § 42a zu führen ist. :confused:

Ist jemand von euch bekannt, ob der Bescheid Rechtskraft erlangt hat? Hat die Firma Pohl Force etwa gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt?

Der § 42a nervt echt. :mad:

Grüße

Hans
 
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