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Etwas mehr Fingerspitzengefühl bzgl. der Markenschutzstrategie wäre aber dennoch - vor allem hinischtlich des Markenimages - häufig angebracht. Gerade bei Großunternehmen contra Kleinstunternehmen wäre eine formlose Unterlassensaufforderung sicherlich ähnlich effektiv wie ein Abmahnschreiben.
für mich entscheidend: die tatze hat nicht JW, sondern die natur erfunden und es muß möglich sein, diese dinge abstrahiert selber zu verwenden.
Ich finde es halt schon zweifelhaft das ich, wenn ich ein Messer mache und dieses auch mal verkaufen kann (was nicht der eigentliche Grund ist warum ich Messer mache)
Angst haben muss das da jemand kommt.
Der Unterschied ist in deinem Beispiel, dass das Hanfblatt eine Blattform von vielen ist, aber die Gerste ein spezieller Fruchtstand (Ähre) ist, genau wie Traube oder Dolde spezielle Fruchtstände sind - da ist zwischen Gerstenähre und Hanfblatt Unverwechselbarkeit gegeben....
tatzenabdrücke sind mir zu allgemein!! anders würde ich das bei diesem hanf-logo z.b. sehen: hier ist eindeutig hanf zu sehen. da sieht ein gerstenlogo dann eben anders aus.
Das ist auch das was ich nicht verstehen will, das man die Tatze an sich schützen lassen kann. Mit einem Schriftzug oder in einem bestimmten Rahmen o.k. Aber generell???
aber eine tatze ist für mich schlußendlich einfach eine tatze. daß jemand kommen kann und sagen kann: hallo, diese tatze hab ich für mich reserviert (obwohl diese tatze schon seit tausenden jahren hier auf der erde ihr dasein frist)- dagegen verwahre ich mich.
...Mindestens einen so ähnlich gelagerten Fall gibt's ja auch in der Messermacherszene...
Ach, das Wort mit N, dass man hier nicht mehr sagen darf?:lach:
Moin.
Das ist jetzt aber irgendwie ein mächtig kindisches "mit dem Fuß aufstampfen".
Was ist denn dann mit Ringen, Sternen, Streifen (vorzugsweise 3), nem angebissenen Apfel usw.?
Wenn Du Siemens heißt, dann wirst Du trotzdem Probleme bekommen, wenn Du Deine frisch gegründete Waschmaschinenfirma so nennen möchtest. Und wenn Du Autokonstrukteur bist und Deine Tochter Mercedes heißt, dann kannst Du Deinen genialsten Entwurf auch nicht mehr nach ihr benennen.
Und wenn ich in den nächsten fünf Jahren ein Ledertaschenimperium aus dem Boden stampfe und als (geschütztes) Logo einen abgenagten Hühnerknochen habe, dann werde ich auch jeden verklagen, der was Knochenähnliches auf seinen Krempel pappt. Und die Richter werden in den meisten Fällesn feststellen: Knochen ist Knochen und da war der Heinrich eben schneller. Schade.
ABER: im falle von JW sind die ureigensten kunden dort, leute die sich über genau die natur und solche patente (auf bestehende sorten etc.) gedanken machen, also ergo ein feeling dafür haben, wo die eigentlich schöpferische leistung am logo besteht und woi nicht