Polizeiliche Fehleinschätzungen

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genau meine meinung, War ganz interessant, als ic hsie auf das WaffG angesprochen hab hab ich erstmal 20 seck Vortrag über Schusswaffen gekriegt bevor ich sie unterbrochen habe und Gesagt hab dass ich auf Messer hinaus will :))

Wie du schon gesagt hast, velleicht interessiert sie sich ja jetzt wenigstens ein bissel mehr dafür:)
 
Den Richter entscheidet vom Beamten vor allem, daß seine Unabhängigkeit neben einigen anderen Privilegien in der Verfassung an durchaus herausragenden Stellen genannt werden.

Etwas seltsam finde ich daß die Infovitrine im vorligenden Fall offenbar nicht einmal mit öffentlich erhältlichen Infomatrial wie den oft überraschend guten Infobroschüren vieler Jugendämter gegengecheckt wurde. Soviel Sorgfalt erwarte ich auch von einem Bundespolizisten.

Hinsichtlich der Ausbildung konnte ich in Gesprächen mit einer Polizeischülerin, die ihr Pferd lange Zeit in der Box neben meinem hatte, feststellen, daß zumindest an der Polizeischule Oldenburg hinsichtlich Messern im Versammlungsrecht und aus diesem Anlaß die Waffeneigenschaft ziemlich genau behandelt wurde.

Schlimm sah es hingegen bei den verbotnenen Gegenständen aus, weil da die Lehrer offenbahr selber nicht ganz durchgestiegen waren. Der zentrale methodische Unterschied, zwischen Waffeneistufung aufgrund von Eigenschaften und Verbot von Gegenständen aufgrund einer Legaldefinition aus teilweise sachfremden Erwägungen des Gesetzgebers war diesen Lehren offenbar nicht klar, und ohne diesen Unterschied ist das System der betreffenden Regelungen auch nicht zu verstehen. Meine Gesprächspartnerin fand es zum Bleisift völlig unlogisch, daß stumpfe und wackelige Butterfliegen und Springer verboten, mein Blackmoor-Dolch zwar eine Waffe, aber erlaubt ist, womit sie ja eigentlich gar nicht mal unrecht hatte. Das Verständnis verbessert diese Unlogik bestimmt nicht.:confused:

Hinsichtlich dieser wirren Systematik, die in der Polizeiausbildung wohl nur schwer zu vermitteln ist, aber aus meiner Sicht entscheidend zur allgemeinen Verwirrung, nicht nur bei den grünen und blauen Trachtengruppen, um Messer und Blankwaffen verantwortlich ist, muß ich mich aber an die eingene Nase fassen, denn daran ist die Politk schuld.
 
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Den Richter entscheidet vom Beamten vor allem, daß seine Unabhängigkeit neben einigen anderen Privilegien in der Verfassung an durchaus herausragenden Stellen genannt werden.

Artikel 97 Grundgesetz, z.B. Man kann allerdings nur hoffen, dass sich auch die Richter daran halten,
besonders an die zweite Hälfte des ersten Satzes ('nur dem Gesetz unterworfen').
Andererseits giibt's immer noch den alten Spruch, dass man auf hoher See und vor
Gericht in Gottes Hand ist.
 
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Hallo,

die Sache mit verbotenen Messern finde ich eigentlich noch weniger problematisch, wenn man sich mal grundsätzlich über die aktuelle Sachlage informiert.

Problematischer finde ich die Einschätzung, ab wann ein Messer als Waffe zählt. Und als Waffe sind die Tragemöglichkeiten ja nun eingeschränkt.

Ein Böker RBB als Waffe einzustufen aufgrund seiner Bestimmung, nach der es entwickelt wurde, ist noch relativ klar für den "Kenner". Aber wie ist es zum Beispiel bei einem Strider MFS oder anderen. Ist das MSF eine Waffe?

Die Klingenform ist nicht viel anders als bei einem Pasvikka aus dem Hause Schanz. Und das Pasvikka ist ja nun ganz und gar nicht für obigen Zweck konzipiert. Das MFS hat aufgrund der Form sehr gute Alltagstauglichkeit und taugt nicht nur für harte Aufgaben (wobei ich den Job eines MFS nicht im SV-Bereich sehe).
Geht man nun davon aus wie der Hersteller das Messer bewirbt, steht bei Strider Knives nicht viel dazu. Soll man nun vom Gesamteindruck des Herstellers ausgehen, das Strider seine Messer in taktisch/ militärisch konzipiert? Oder weil es einfach für den Nichtmesserfan zu böse ausschaut?

Dann zählt ja auch das niedliche Shark oder La Griffe von Fred Perrin als Waffe. Würde man das auch beim reinen Betrachten der Beiden sagen?

Was für den Messerfan sein normales EDC ist, scheint für den einen oder anderen Beamten, der weniger Umgang mit Messer hat, schon ein höchstdramatisch und furchtbar gefährliches Werkzeug zu sein was einfach eingezogen gehört. Obwohl es noch nicht einmal vom Ursprung her als Waffe einzustufen ist.

Am Messer direkt ist es wohl nicht fest zu machen. Selbst wenn man sich informiert hat, fällt es auch mir zum Teil noch sehr schwer es zu bewerten. Hier sehe ich das Problem, dass sehr schnell überbewertet/ reagiert wird.


Und wie ist die Sachlage, wenn ich einkaufen gehe und in der Nebenstraße startet ein Frühlingsmarkt und man kommt zwangsläufig dran vorbei?


Viele Grüße

Sebastian



(sorry, wenn dies nicht hier reinpasst, bitte ich zu verschieben)
 
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Um endgültige Sicherheit zu haben, speziell auch der Importeur des "Faustmessers" aus dem anderen Thread, bleibt dann wohl nur die Alternative, es einem Anwalt zu übergeben und ihn das aushandeln zu lassen. Hier wäre eine Rechtschutzversicherung nicht schlecht, die für die Kosten aufkommt. Bei dieser könnte man sich auch im Vorfeld erkundigen, ob sie die Kosten für einen eventuellen BKA-Feststellungsbescheid übernimmt.
 
Gesetze und Verornungen betreffend Handhabung mit Messern sollte von Leuten gemacht werden die etwas davon verstehen. Leider ist das nicht der Fall, für viele Leute, die sich nicht mit dem Thema befassen, ist jedes Messer, ausser das mit dem sie ihr Butterbrot streichen eh eine Waffe und nur zum töten oder verletzen gedacht und wer eins trägt ist eh kriminell. Ist leider so. Am Zoll haben die "Beamten" mal ein Lile Rambo 2 Messer( ist wohl jedem hier bekannt, grosses Survivalmesser mit hohlgriff ) nicht passierern lassen, Grund: Es sei ein WURFMESSER ???¡¡¡¡¡¡??? Da kommt mir echt die Galle hoch.

Meine Sachen: www.survivalknives.ch
 
Hallo Leute!

Ich bin zutiefst erschrocken, was der Kollege Dir für Antworten gab. Ich bin selbst bei der Bundespolizei und muß Euch leider sagen, daß in Sachen Waffenrecht o. a. große Lücken vorhanden sind. Es reicht doch schon ein Blick ins Waffenrecht um festzustellen, was es für verbotene Gegenstände laut WaffG gibt. Das ist nicht viel und man kann sich es merken.
Wenn jetzt mit dem Versammlungsgesetz argumentiert wird, muß man eigentlich auch fit in diesem Bereich sein. Leider können viele Kollegen nicht zwischen verbotene Gegenstände gem. WaffG und gefährliche Gegenstände gem. Versammlungsrecht unterscheiden. Leider!
Liegt aber an der *......haften* Fortbildung und Fortbildungswillen. Zu einem fehlen leider auch wirkliche Experten zu diesen Themen in den Dienststellen. Es heißt noch lange nicht, daß ein Waffenwart oder Schießausbilder auch ein Waffenexperte ist und sich mit Waffen auskennt.
Die Kollegen, die auf Ausstellungen und Messen die Informationsstände der BPOL betreuen spiegeln leider ein schlechtes Bild von der Behörde und vom Berufsstand und können nur sehr, sehr wenig aus der Praxis berichten.
Das Thema Waffenrecht wird leider in der Ausbildung zum mittleren und gehobenen Polizeidienst nur sehr kurz angeschnitten.
Die Praxis, Erfahrung, Wissen und gesunder Menschenverstand sind wichtige Voraussetzungen für den polizeilichen Alltag.
 
Tja wie sieht es denn dann mit dem Kostenfaktor aus ? Prozesse zum Wiedererlangen eines zu Unrecht in Gewahrsam genommenen Gegenstandes sind nicht umsonst. Wie sich ja immer mehr in diesem thread zeigt, liegt der Grund des Ärgers in der mangelnden polizeilichen Schulung.
Also müßte nach gesundem Menschenverstand die Institution die es verbockt hat auch die Kosten tragen.
Es ist ja wohl daneben das man auf seinen Kosten sitzenbleibt und sich zusätzlich Tiraden wie "Hat nur seine Pflicht getan" anhören muß.
Für normale Bürger läuft es ja auch anders.....
Gruß
Stefan
 
Theoretisch müsste die Institution die etwas verbockt auch die Kosten tragen, praktisch ist der Messerfreund der Dumme. Mein Bekannter (POK) glaubt nicht das ein Beamter oder seine Dienststelle Schwierigkeiten wegen eines falsch beschlagnahmten Messer bekommt. Die Beamten können sich nahezu immer mit dem Hinweis auf die öffentliche Sicherheit herausreden. Fakt ist: das Messer ist erstmal weg und der Messerfreund hat die A....karte. Wir hatten doch sogar mal einen Fall im Forum in dem ein Gerichtsdiener Messer beschlagnahmt hatte und der Forumit viel Laufereien und Ärger hatte.
 
Dein Freund hat Recht!

Der Gerichtsdiener hatte auch Recht( Ich gehe mal frech von der Annahme aus, das das Messer bei Begehen des Gerichstsaales im Rahmen einer Einlasskontrolle gefunden wurde), dass ist auch gut so!

Ich lasse meine Messer, bei aller Liebe zum Hobby, auch bei:
- öffentlichen Veranstaltungen
- Kirmes
- Gang zum Gericht
- Konzerten
auch zu Hause. Auch wenn ich jetzt ind Piranhabecken gesprungen bin!

Wenn die Polizei oder eine andere autorisierte Behörde ein Messer sicherstellt, beschlagnahmt und Gewiss nicht in "Gewahrsam" nimmt, hat das im Zusammenhang vieleicht seine Gründe. Möglicherweise zunächst auch für den Betroffenen erst mal nicht nachvollziebar.

Das, wenn im Rahmen einer präventien Maßnahmen eingezogenes legales Messer od. auch Pfefferspray, bei der Wiederabholung eine Kostenbescheid nach sich zieht, ist nicht zutreffend bzw. mir derzeit nicht bekannt!!!
Das bei der Waffengesetznovelliereung in Deutschland viel Unfug getrieben wurde und sogar Fachbehörden ein defizitäres Wissen haben, so auch die Polizei, ist unbestritten. Und wenn man nun hinsichtlich von einem "vereinten Europa" bezüglich - und jetzt nur das Handling von Messern betreffend - weiterspinnen würde, ach nö lassen wir das ...
 
Hallo cuttingedge!

Zur Kirmes oder auf den Rummelplatz wie wir sagen nehme ich ein SAK mit, das dürfte keine Probleme bereiten . Allerdings bin ich auch noch nie gefilzt worden oder so. Ein SAK wirkt meist recht ungefährlich auch in Augen der Ordnungshüter. Im Jahre 1999 mußte ich in einer Gerichtsverhandlung (Verkehrsunfall) zeugen und hatte unüberlegt ein BW Taschenmesser (alte Version) mit, hat zum Glück keiner gemerkt. Auch 1995 bei meiner Scheidung hatte ich mit Sicherheit ein Folder mit. Auch Glück gehabt.
Es hängt glaube ich immer viel vom Auftreten , der Situation und den Umständen ab.
 
...
Wie sich ja immer mehr in diesem thread zeigt, liegt der Grund des Ärgers in der mangelnden polizeilichen Schulung.
Also müßte nach gesundem Menschenverstand die Institution die es verbockt hat auch die Kosten tragen.
Das Problem ist nicht die "mangelnde Schulung", sondern die Regulierungswut - sollte nicht auch mal die "Steuererklärung auf dem Bierdeckel" kommen ? Und was wurde daraus ? Noch weitere zusätzliche Steuervorschriften...

Das Problem ist, dass für jeden Furz erst einmal ein Gesetz formuliert wird, für dieses Gesetz eine Verordnung, für die Verordnung eine Richtlinie, und dann noch DVO für die VO und DVO für die RiLi, und für jedes einzelne noch eine Verwaltungsdurchführungsvorschrift/-verordnung...

Und da soll sich jemand durch alles durchfinden, was ihm ihn seinem alltäglichen Beruf vor die Nase kommen kann ? Man kann manche Sachen wirklich anhand des Gesetzestext erklären, aber dann kommen die vielen Satzzeichen und Untervorschriften...
Da bleibt einem gar nichts anderes übrig, als sich zu spezialisieren - machen Anwälte auch... - warum wohl ?

*Eigentlich* müsste die Polizei und andere Behörden von Amtswegen mit Feststellungsbescheiden des BKA als Arbeitsmaterial ausgestattet werden, so herum wäre es einfacher und rechtsicherer - sowhl für Bürger und Polizei vor Ort. So wäre zumindest das "Denkproblem Messer" einfach zu handhaben.

Gruß Andreas
 
So einen "Duden" mit DVO`s und haste nicht gesehen, oder auch nur Faltblatt gibt es.

Nur, ist die Polizei nicht ausschließlich damit beschäftigt sich mit Messer und Kirmes zu befassen.

Wenn man für alle Eventualitäten für die man zumindest subsidiär Zuständig ist, seine DVO und den dazugehörigen Kommentar mit sich führen wollte ,so müsste der Streifenpolizist die mobile Stadtbücherei bei seiner Fußstreife hinter sich her fahren lassen. Ob das nun so praxistauglich ist, entscheidet der Betrachter.........

Das mit der Regulierungswut ist richtig erkannt und absolut notwendig.

Ich glaube in keinem Land auf dieser Erde beschäftigen sich soviele Drecksäcke, Halbschlaue, so wie ganze Honorationen damit, Gesetzeslücken zu finden um:
- bestehende und bewährte Gesetz zu umgehen
- andere schädigen zu können
- schlicht weg: in der (vieleicht falsch verstandenen, oder bewusst nicht verstandenen Demokratie) bescheißen zu können.

und da ist es völlig egal, ob es um Steuern, Straßenverkehr und haste nicht gesehen geht!

Greets CE
 
cuttingedge schrieb:
Der Gerichtsdiener hatte auch Recht( Ich gehe mal frech von der Annahme aus, das das Messer bei Begehen des Gerichstsaales im Rahmen einer Einlasskontrolle gefunden wurde), dass ist auch gut so!

Eieiei. Wenn man nicht weiß, worum es in dem Fall konkret ging, sollte man sich lieber in Schweigen hüllen.

Nachlesen kann man das hier.

Auch wenn ich Andreas [luftauge] grundsätzlich zustimme, kann ich dennoch den Unmut sehr gut verstehen.

Klar, Anwälte spezialisieren sich nicht ohne Grund. Und selbst im Messerforum wird ja häufig diskutiert über verschiedene Messerformen und die Einstufung, dass das nicht alles einfach ist, ist klar. Das ein Polizist nicht nur das Waffg. kennen muss, ist auch klar. Aber, so blöd das auch ist, wenn man so einen Job macht, sollte man zumindest ein grobes Verständniss haben. Und, wenn man es nicht genau weiss, dann das wenigstens auch zugeben. Die üblichen BILD-Regeln à la "Klinge länger als Hand" usw. gehen mir langsam auf den Senkel. Schlimm genug, wenn man das von normalen Mitmenschen hört , die nicht ihr Geld damit verdienen, für Recht und Ordnung zu sorgen. :irre:

Gruss, Keno
 
Das ist eben unsere "preußische Ordnung". Viele Beamte und Staatsdiener müssen oder wollen(?) beschäftigt sein. Auch ich bin der Meinung das viele Vorschriften und Verordnungen gerade auch im Messer bzw. Waffenbereich mehr als flüssig, geradezu überflüssig sind.Leider findet sich keiner der dort ausmistet. Und solange eben Staatsdiener von diesen Verordnungen leben wird wohl auch keiner ausmisten. Der einzelne Ordnungshüter der mangelhaft geschult wird, kann da nichts für,nach meiner Meinung
 
So einen "Duden" mit DVO`s und haste nicht gesehen, oder auch nur Faltblatt gibt es.
Meinst Du die "Schnellinfo für Polizeibeamte" ?
Naja, das ist eben nur eine Schnellinfo - auch wieder allgemein, damit für alltägliche Dinge das richtige Stichwort, oder eine konkrete Quelle raussuchen kann...

Nur, ist die Polizei nicht ausschließlich damit beschäftigt sich mit Messer und Kirmes zu befassen.

Wenn man für alle Eventualitäten für die man zumindest subsidiär Zuständig ist, seine DVO und den dazugehörigen Kommentar mit sich führen wollte ,so müsste der Streifenpolizist die mobile Stadtbücherei bei seiner Fußstreife hinter sich her fahren lassen. Ob das nun so praxistauglich ist, entscheidet der Betrachter.........
Ja, mein Reden - das mit der "mobilen Einsatzbücherei" habe ich fast wortgleich vor Jahren auch schon mal im Forum formuliert - da sind wir einer Meinung.

Keno, das Du mir da teilweise zustimmst kann ich bestens nachvollziehen, es gibt schließlich viele Berufsfelder, in denen man sich spezialisiert :glgl:
Und wenn die individuellen Interessen an speziellen Fachbereichen anders gelagert sind ,wird ebenfalls wieder ein verzerrtes Bild entstehen.
Und die Medien geben der Sache dann den Rest...

Gruß Andreas
 
Das Problem ist, dass für jeden Furz erst einmal ein Gesetz formuliert wird, für dieses Gesetz eine Verordnung, für die Verordnung eine Richtlinie, und dann noch DVO für die VO und DVO für die RiLi, und für jedes einzelne noch eine Verwaltungsdurchführungsvorschrift/-verordnung...

Technisch läuft es in Deutschland allerdings oft so ab: Regierungsstellen versuchen Bürger mit einer Verodnung oder auch nur mit einfachem Handeln aufgrund von Generalklauseln zu piesacken. Die wehren sich erfolgreich vor den Verwaltungsgerichten und die, oder spätestens die verfassungsgerichtsbarkeit hat keine Lust auf den Affenzirkus und sagt der Exekutive: "Diese Grundrechtseingriffe dürft ihr so nicht einfach machen , das ginge wenn überhaupt nur durch eine gesetzliche Regelung." Das versteht die Ministreialbürokratie als "Macht ein Gesetz." Und das tun die dann. Reichlich. Nachdem dieses schon im Ansatz verfehlte Gesetz durch die Mühlen der Parlamente (und damit der Lobbyverbände) gegangen ist, ist es praktisch unbrauchbar. Diesen Schrott versuchen Behörden dann nach bestem Vermögen mit reichlich Druchführungsverordnungen, Dienstvorschriften usw. zu kitten. Da dieser ganze Murks danach keinen effektiven Nutzen mehr hat, versucht die staatliche Verwaltung es dann wieder ohne ordentliche Rechtsgrundlage, und wir starten von vorne :irre:

Die Regelungsmaterie wechselt, das System bleibt!
 
MMn seht ihr das Problem viel zu theoretisch.
In der Praxis gilt immer noch der uralte Witz:

1 Stern auf der Schulter = kann lesen
2 Sterne = kann schreiben
3 Sterne = kennt Einen der lesen und schreiben kann.

Da wir uns inzwischen im "elektronischem Zeitalter" befinden muß doch der Einzelne vor Ort nicht alles wissen,
es reicht schon wenn er weiß wen er anrufen kann.

So würde in 95% aller Fragen EIN Sachkundiger pro Schicht / Bundesland reichen der seine Kollegen berät.

Oder der Beamte geht zu seinem Auto / Schreibtisch und frägt mal kurz unter wewewepunktmesserforumpunktnet .


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Oder der Beamte geht zu seinem Auto / Schreibtisch und frägt mal kurz unter wewewepunktmesserforumpunktnet
Das wird nicht funktionieren. Selbst die hiesigen Stammkunden haben Probleme mit der Suchfunktion.

Bis denne!
Frank
 
Na wieso , die Steuererklärung ist doch einfacher geworden. Problem : Der blöde Bierdeckel bedeckt mein ganzes Grundstück.....
Ist aber wahr, ein großer Teil der Problematik besteht darin das zu jedem Keks eine Verordnung, ein Gesetz eine Richtlinie und das alles ohne Zwangsjacke erfunden wird.
Trotzdem enthebt es den normalen Polizisten nicht davon die Grundregeln zu kennen. Ist das nicht der Fall : Mangelnde Schulung.
Es erwartet keiner das die Polizei ein Jurastudium absolviert, aber doch wenigstens die Grundbegriffe.....
Gruß
Stefan
 
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