Hallo,
in den Katalogen sind die Scheiden und Etuis immer mit Druckknopf oder Klettverschluß versehen.
Im § 42a WaffG sind für den Transport von Einhandmessern oder Messern mit einer Klingenlänge über 12 cm u.a. verschlossene Behältnisse erlaubt. Es wäre demzufolge naheliegend Scheiden und Etuis zu fertigen, die das Kriterium verschlossenes Behältnis erfüllen.
Vorstellbar wäre z.B. beim Lederetui für das Speedlock unten ein Loch anzubringen, so daß ein Vorhängeschloß durch das Leder und das Loch im Speedlock eingehängt werden kann. Ähnliche Lösungen wären bestimmt auch bei feststehenden Messern möglich.
Wie denkt ihr darüber?
Gruß
Gerhard
in den Katalogen sind die Scheiden und Etuis immer mit Druckknopf oder Klettverschluß versehen.
Im § 42a WaffG sind für den Transport von Einhandmessern oder Messern mit einer Klingenlänge über 12 cm u.a. verschlossene Behältnisse erlaubt. Es wäre demzufolge naheliegend Scheiden und Etuis zu fertigen, die das Kriterium verschlossenes Behältnis erfüllen.
Vorstellbar wäre z.B. beim Lederetui für das Speedlock unten ein Loch anzubringen, so daß ein Vorhängeschloß durch das Leder und das Loch im Speedlock eingehängt werden kann. Ähnliche Lösungen wären bestimmt auch bei feststehenden Messern möglich.
Wie denkt ihr darüber?
Gruß
Gerhard