Hallo Sharpblade,
Ich bin über das neue WaffG auch nicht erfreut, aber die Mehrheit in
unserem Staat entscheidet wo s lang geht und der Rest hat sich zu
fügen. Das ganze heisst dann Demokratie und Rechtsstaat.
Und Gott sei Dank leben wir in einer Demokratie, die es auch dir
ermöglicht deine Meinung frei zu äussern.
Dieser Staat erlaubt aber keinem ein Springmesser über 8,7 cm
Klingenlänge oder ein Fallmesser zu besitzen. Nicht in der öffentlichkeit
und auch nicht in deiner oder meiner Wohnung. Mit der Ausnahme
genehigung habe ich aber wenigstens einen Totalverlust vermieden.
Als Erinnerugsstück wollt ichs auf jeden Fall behalten.
Und was hätte ich langfristig von einem verbotenen Gegenstand ?
Auf dem Schwarzmarkt verkaufen oder meinen Kinder mit dem Hinweis
hinterlassen : Ja nicht herzeigen .
Wegen 1,7 cm riskier ich doch , in welchem Zusammenhang auch
immer, nicht ne Anzeige wegen einer Straftat.
Wenn du das anders siehst ist das dann deine Sache.....
Nur meine Meinung.