Ich hab da mal ne Frage:
Wie ich in einem anderen Forum gelesen habe, gab es vor längerer Zeit mal ein "Schnellzieh-Holster" (die korrekte Bezeichnung ist mir nicht bekannt) welches von der Firma Herbertz vertrieben wurde:
http://www.pic-upload.de/view-4450528/Herberts1.jpg.html
Angeblich konnte man darin ein (zweihändig zu öffnendes) Klappmesser so positionieren, dass es sich beim Herausziehen vollständig öffnete.
1. Kennt jemand dieses Holster und kann die Funktionsweise beschreiben?
2. Weiß jemand ob (und wenn ja wo) man dieses Holster noch beziehen kann?
3. Wie würdet ihr ein zweihändig zu öffnendes Klappmesser mit feststellbarer Klinge im Bezug auf den §42a WaffG bewerten?
Es soll Polizisten geben, die die Auffassung vertreten, dass das zweihändig zu öffnende Messer in diesem Holster zum einhändig zu öffnenden Holster wird, was ich persönlich ziemlich unlogisch finde.
Wie ich in einem anderen Forum gelesen habe, gab es vor längerer Zeit mal ein "Schnellzieh-Holster" (die korrekte Bezeichnung ist mir nicht bekannt) welches von der Firma Herbertz vertrieben wurde:
http://www.pic-upload.de/view-4450528/Herberts1.jpg.html
Angeblich konnte man darin ein (zweihändig zu öffnendes) Klappmesser so positionieren, dass es sich beim Herausziehen vollständig öffnete.
1. Kennt jemand dieses Holster und kann die Funktionsweise beschreiben?
2. Weiß jemand ob (und wenn ja wo) man dieses Holster noch beziehen kann?
3. Wie würdet ihr ein zweihändig zu öffnendes Klappmesser mit feststellbarer Klinge im Bezug auf den §42a WaffG bewerten?
Es soll Polizisten geben, die die Auffassung vertreten, dass das zweihändig zu öffnende Messer in diesem Holster zum einhändig zu öffnenden Holster wird, was ich persönlich ziemlich unlogisch finde.