Hi Leute!
Ich würde mir gerne das einseitig geschliffene SEK II Messer kaufen. Da ich das Messer auch in öffentlichen Veranstaltungen etc. tragen und dabei nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten will, frage ich mich ob das Messer nach dem Waffengesetz eine Waffe oder Gebrauchsgegenstand ist. Mit der Klingenlänge von 11 cm dürfte es keine Probleme geben.
Könnt ihr helfen?
Schonmal Danke für eure Antwort.
Lg Vanadi
Ich würde mir gerne das einseitig geschliffene SEK II Messer kaufen. Da ich das Messer auch in öffentlichen Veranstaltungen etc. tragen und dabei nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten will, frage ich mich ob das Messer nach dem Waffengesetz eine Waffe oder Gebrauchsgegenstand ist. Mit der Klingenlänge von 11 cm dürfte es keine Probleme geben.
Könnt ihr helfen?
Schonmal Danke für eure Antwort.
Lg Vanadi