Sicherheitsdienst am Flughafen und angebl. Springmesser?

tomberger

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:confused:

Servus,

ich bin kürzlich mit dem Flugzeug gereist, ab Stuttgart. Im Gepäck (natürlich nicht Handgepäck) mein AK74. Der Kontrollor hat mich -bei der Ausreise wohlgemerkt!- das Gepäck öffnen lassen, weil er "nach Springmessern" suche, weil "Springmesser verboten" seien - und zwar in deutschland, nicht in meinem Zielland! Mein Einwand, dass das so generell nicht stimmt, hat er abgeschmettert und daraufhin das AK74 eine lange Zeit im Rahmen seiner Möglichkeiten untersucht, ob es nicht einen automatischen Mechanismus habe (steht ja dummerweise "Automat..." drauf.
Ich wollte mich nicht auf eine Diskussion um assisted opener und dergleichen mit ihm einlassen, aber ich bin mir sicher, hätte ich statt des Bökers mein SOG Flash II dabei - er hätte es konfisziert.

Meine Frage: was macht man, wenn man an solche übereifrigen und uninformierten Uniformierte kommt? Diskusionen haben meiner Erfahrung nach bei Behörden nicht die geringste Wirkung, den Gesetzestext des Waffengesetzes hatte ich nicht dabei, und morgens um 4:00 erwarte ich weder vom Bodenpersonal noch von mir eine nennenswerte intellektuelle Leistungsfähigkeit, ganz abgesehen davon, dass man in der Situation kurz vor Abflug eh keine Zeit hat, mit dessen Vorgesetzten lange sich zu unterhalten.
Wie ist da die Rechtslage, müssen die mir das Messer nach Aufklärung des Konfiszierenden wieder aushändigen oder bleibe ich auf dem Schaden sitzen?
 
AW: Deutscher Zoll und angebl. Springmesser?

Ja ähnliche Fragen beschäftigen mich auch.
Es scheint tatsächlich kein Mittel zu geben, inkompetente Polizisten, Zöllner usw. davon abzuhalten die Messer zu konfiszieren.
Ich würde mir wünschen, dass es dann zumindest eine Art "Abmahnung" für den jeweiligen Mitarbeiter aufgrund der Inkompetenz gibt.
Dann würden solche Vorfälle sicher deutlich abnehmen.:D
 
AW: Deutscher Zoll und angebl. Springmesser?

Hier gab's auch mal den Tip, den PDF-Gesetzestext (gibt's auf der Böker Seite) ausdrucken und im Geldbeutel dabei haben.
Sind ja nur 2-3 Seiten, dann noch ein bißchen verkleinern.

Vielleicht hilft's ja.

Grüße
Jens
 
AW: Deutscher Zoll und angebl. Springmesser?

1. Gesetzestext dabeihaben
2. Quittung und Daten bzw. Dienstnummer verlangen
3. ggf. Dienstaufsichtsbeschwerde (Erfolgsaussichten egal, verursacht für den Täter und seinen Vorgesetzten viel Arbeit, vielleicht überlegt er/sie es sich das nächst mal)
4. ggf. Fortsetzungsfestellungsklage vor dem Verwaltungsgericht, wenn der Eingriff klar ohne Rechtsgrundlage erfolgte, muß der Steuerzahler bluten, nicht der Geschädigte
5. ggf. Brief an den Landesrechnungshof und den Bund der Steuerzahler, wenn verschlampte Gegenstände hohe Schadensersatzzahlungen aus Steuergeldern herbeiführen.

6. Keine Messer mit unnötig problematischen Aufschriften mitführen

Ist für den Einzelnen natürlich eine Zumutung, aber wenn Bürger illegale Übergriffe und rechtsverletzungen durch staatliche Einrichtungen wehrlos hinnehmen, wird es immer schlimmer werden!

"An allem Unfug, der passiert, sind nicht etwa nur die schuld, die ihn tun, sondern auch die, die ihn nicht verhindern." -Erich Kästner
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Deutscher Zoll und angebl. Springmesser?

Einige Anmerkungen:

Die Frage nach der Dienstnummer erzeugt beim Betroffenen sicherlich eine gute Reaktion. :D
Obwohl nicht beim Zoll, sondern bei der Polizei, werde ich durchaus auch mit dieser Frage konfrontiert und darf darauf hinweisen, dass Beamte nicht geklont und nummeriert werden, sondern über Namen verfügen. Kunden, die sich auf diese beliebte Art und Weise äußern haben sicherlich keine Verbesserung der Situation geschaffen (milde ausgedrückt). Eine einschlägiges Wissen beweist man damit übrigens auch nicht.
Und die Nummer hat bisher auch keiner gekriegt.:steirer:

Die Sache mit der Dienstaufsicht kommentiere ich besser nicht.

Bezüglich der Rechtsgrundlage der Durchsuchung durch den Zoll kann ich im Detail keine Auskunft geben. In sehr vielen Fällen überschreiten die rechtlichen Möglichkeiten der Finanzverwaltung die Eingriffsrechte der Polizei bei weitem (geht ja auch um Kohle für den Staat, da ist der schon mal großzügiger mit den Grundrechten).
Bei der Situation auf dem Flughafen und bei einem internationalen Flug vermute ich aber ganz sicher keinen Verstoß. Soviel zur unrechtmäßigen Durchsuchung und was damit im Zusammenhang genannt wurde.

Das Verhalten in der Situation war sicherlich richtig und gut, was hätte die eine Diskussion in dieser Lage gebracht. Einsicht war ja offensichtlich nicht vorhanden.
Wäre ein/das Messer einbehalten worden, hättest Du auf jeden Fall diesbezüglich schriftliche Unterlagen erhalten oder verlangen können. Nach der Theorie des Kontrollierenden hätte ja zudem ein Strafverfahren eingeleitet werden müssen :p .
Wäre ein witziger, da peinlicher Versuch geworden.

Trotz allem erscheint mir ein freundliches Anschreiben an die betroffene Dienststelle mit einer sachlichen und neutralen Schilderung des Vorganges als angebracht. Tatsächlich ist Dir aufgefallen, dass das eingesetze Personal über die einschlägigen Vorschriften nicht oder nur unzureichend informiert bzw. fortgebildet ist. Eine Bitte um Rückantwort auf das entsprechende Schreiben in der Sache ist sicherlich nicht unverschämt.:haemisch:
Poste doch mal die Antwort hier im Forum, würde mich interessieren.

PS: Beim wiederholten Vorlesen darauf gestoßen, war der Kontrollierende beim Zoll oder nicht? Steht nur im Titel.
 
AW: Deutscher Zoll und angebl. Springmesser?

Ok, da habe ich nicht genug differenziert, bei wiederholtem Nachdenken über die Situation -das geht bei mir nur visuell- sehe ich, daß der Kontrollor keine Zolluni an hatte, sondern offenbar zum Flughagfenpersonal gehörte. Ich nehme an, zum gleichen Verein wie die, die die Sicherheitschecks machen. Somit ist mein Titel irreführend - letztlich finde ich aber, daß die Frage auch ganz allgemein gilt, ob Zoll oder Polizeikontrolle oder Sicherheitspersonal. Das ist ärgerlich, wenn man diese Strukturen und Hierarchien nicht kennt. Ich habe da gar keine Ahnung, mit welchen Rechten die ausgestattet sind. Ich glaube aber nicht, dass das in der Konsequenz etwas für mich geändert hätte: weg ist weg.
 
Habe den Titel geändert, da es wohl ein Missverständnis war.

Vielleicht wäre es in so einem Fall sinnvoller, das MM oder Kopien von Dietmar Pohls Buch mitzuführen, um die Geschichte der Namensgebung zu klären...
Das liest sich sich fast so, als wenn dieser Mensch auf der Suche nach der verschwundenen Quelle des Lichts auch den Kühlschrank kontrollieren würde... :argw:

edit:
Die "Sicherheitsbediensteten" an Flughäfen haben gewisse eingeschränkte polizeiliche Befugnisse, sind aber aber Angestellte des Landes und/oder des Flughafenunternehmers - entweder direkt oder als Angestellte von Subunternehmern.
Mich wollte man vor 15 Jahren schon nicht durch den abgetrennten Bereich lassen, weil ich anstatt Knöpfe einige verschossene Patronen an einem Kettchen als Taschenverschluß an der Jacke habe...

Gruß Andreas
 
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AW: Deutscher Zoll und angebl. Springmesser?

Das wichtigste zuerst, weg ist nicht weg. Auf jeden Fall nicht bei Zoll, Polizei oder Bundespolizei.
Wenn das Ding verboten wäre, kriegt man es natürlich nicht zurück. Ansonsten kann es nicht einfach ohne deine Einwilligung nach der Überprüfung anlässlich einer solchen Situation einbehalten werden.

Weiterhin bleibt es von Interesse, wer es den war. Der Brief macht ja nicht nur bei Behörden Sinn, sondern z. B. auch an die jeweilig zuständigen Stellen, die die mit den Aufgaben beauftragten Firmen bezahlen/überwachen. Qualitätssicherung ist auch bei einer Privatfirma von Belang:D .

Nebenbei,bei einem nicht im Bordgepäck verstauten Messer würde ich auch bei einer Privatfirma nicht weg ist weg gelten lassen.
edit:
na da war Luftauge schneller
 
Zuletzt bearbeitet:
Polarfuchs, Du hast KEINE Dienst- respektive Personalnummer? Über dieses Detail in der Bezeichnung derselbigen einmal hinwegsehend, würde mich das ausserordentlich wundern wenn Du tatsächlich Polizist bist. Ich bin zwar Beamter in einem anderen Bereich, aber meines Wissens nach werden alle Bediensteten in allen Behörden mit Personalnummern versehen.

Achim
 
Ich habe durchaus eine Personalnummer, mit jeweils unterschiedlicher Endung für den jeweiligen Zweck, Besoldung, Beihilfe usw. .

Die geht mit Sicherheit keinen unbeteiligten Fremden etwas an, gleichwohl wäre es ein origineller Effekt diese in solchen Situationen zu nennen, da sie besonders kurz:p geraten ist. Dürfte bei Dir sicherlich ähnlich sein.

Was zudem existiert ist eine Dienstausweisnummer, zumindest in meinem Bundesland und für den PVD(andere Behörden nicht bekannt, bei verbeamteten Lehrer nicht) . Hier gilt das gleiche, geht den Außenstehenden erst mal gar nix an.

Der Hintergrund für diesen gut andressierten Reflex nach der Dienstnummer zu fragen, dürfte in entsprechenden Filmen zu suchen sein. Dort bezieht es sich aber eher auf die z. T. vorhandene Nummerierung von Dienstmarken/Badges (in den USA, in andere Staaten mir so nicht bekannt), so etwas existiert bei der deutschen uniformierten Polizei nicht.

Eingeschränkt vergleichbar wäre dies nur mit den "Dienstmarken" welche bei der Kriminalpolizei vorhanden sind (neben dem entsprechenden Dienstausweis).

Aber es gilt, keine Nummer, nach der der Bürger fragen kann, auch wenn es gut klingt. In Deutschland macht man sich nun mal die Mühe mit Namen und Dienststellen zu arbeiten. Und wer die meisten einschlägigen Situationen miterlebt hat, ahnt woher die Reaktion auf die Frage kommt.
 
...
Was zudem existiert ist eine Dienstausweisnummer, zumindest in meinem Bundesland und für den PVD(andere Behörden nicht bekannt, bei verbeamteten Lehrer nicht) . Hier gilt das gleiche, geht den Außenstehenden erst mal gar nix an.
Jeder behördliche Dienstausweis hat eine Ausweisnummer, sogar mein popeliger Dienstausweis der ehemaligen Bez.Reg. hat sie.
Wir haben es beim BGS damals so gelernt, dass der Betroffene einer Maßnahme das Recht hat, sich im Gegenzug *auf besonderes Verlangen* den Dienstausweis 1. vorzeigen oder 2. sogar aushändigen lassen darf, was dann auch zur Folge haben kann, dass er auch die Dienstausweisnummer sieht und notieren kann. Steht auch in einer Vorschrift, den Namen habe ich mittlerweile vergessen...

Genau um ggf. das zu ermöglichen, nämlich eine Beschwerde über das Verhalten des Beamten, nicht über die Maßnahme ansich.

Gruß Andreas
 
@Luftauge:
(Ironiemodus an:)

Sollte die aktuelle Vorschriftenlage bei der Bundespolizei immer noch so sein, werde ich beim nächsten passenden Einsatz die Beamten der benachbarten Kräfte einmal daraufhinweisen. Sicherlich ist der Versuch den ausgehändigten Dienstausweis aus den Händen der gerade geräumten Störer bei einer Demo zurückzuerhalten eine köstliche Unterhaltung. Ebenso unterhaltend dürfte die Galerie der abfotografierten Ausweise auf den diversen Internetauftritten der extremen Linken sein. :haemisch:
Das wäre im übrigen ein Teil der Klientel, der besonders oft die Frage stellt und *besonders danach verlangt*. (Unrecht, nicht mal mit Steinen darf ich schmeißen!)

(Ironiemodus aus, leider fehlt ein Smiley welcher das untere Augenlid mit dem Zeigefinger nach unten zieht.)

Das dem von einer Maßnahme betroffenen Bürger die Möglichkeit gegeben wird, sich über die Maßnahme oder das individuelle Fehlverhalten eines Beamten zu beschweren bzw. die Maßnahme überprüfen zu lassen, steht außer Frage, die Verankerung dessen in den jeweilig gültigen Vorschriften auch.
Das Personen(auch der jeweilige Beamte) Namen tragen entspricht zweifelsohne den üblichen kulturellen Gepflogenheiten, mit der genannten Dienststelle ergibt das zusammen genau den gewünschten Effekt. Der Bürger kann sich beschweren und zwar eindeutig.
Wozu die Vorschriften nicht dienen, ist dem von der Maßnahme betroffenen Bürger eine Grundlage dafür zu bieten, mit dem Beamten in der Situation "Schlitten" zu fahren. Dazu zählt zweifelsohne in den meisten Situationen die besagte Frage. Eine verbale "Entpersonifizierung" (und das steckt dahinter) ist auch nicht Sinn und Zweck. Ende der Ausführungen zum Thema durch mich.

Warum ich zum obigen Teil überhaupt geschrieben habe, liegt daran, dass sich bei ein paar Antworten/Reaktionen in diesem Thread aus meiner Sicht als kontraproduktiv in solchen Situationen erweisen.
Soziale Kompetenz zeigt auch in der Art der Kommunikation, bei einem Konflikt wie oben argumentiert man hart an der Sache und neutral an der Person. Und zwar aus dem Grund weil ich etwas erreichen will.
Eine klare und eindeutige Kommunikation schafft zugleich die Grundlage für die späteren Nachfragen, zeugt von der eigenen Kompetenz in der strittigen Sache, vermeidet persönliche Animositäten und verlagert sich nicht auf Nebenkriegsschauplätze.
Bei einem so geführten Gespräch erfahre ich den angestrebten Zweck und das Ziel der Maßnahme. Mit dem Wissensstand bin ich in der Lage meine "Unzufriedenheit" argumentativ zu untermauern und erst wenn ich so konkret sein kann, macht eine Beschwerde Sinn.

Man lese sich z. B. auch die Antwort eines MdB im Thread "Die Orks........" durch (#197).
Dann sieht man, wie eine mißverstandene Einleitung dazu führt, dass die Frage nicht wirklich zufriedenstellend beantwortet wird, riesiger Teil über den unpassenden Vergleich mit anderen Staaten, Kernaussage: Beschränkungen kann ich mir vorstellen, Beschwichtigung.

Hier gleichen sich die Anforderungen, in der konkreten Situation wie bei tomberger und in der nun nötigen Diskussion mit den politischen Vertretern.

Und hier der langen Rede kurzer Sinn: da es mit dem Hobby wirklich eng werden könnte, überlegen und das Handeln darauf abstimmen.
Diskussionen mit Einzelpersonen möglichst sachlich führen, das eigene Verhalten bestimmt das Bild der "Messerfreunde" in der Öffentlichkeit mit, egal ob bei einer Kontrolle am Flughafen oder im Gespräch mit Politikern.

Schnittige Grüße soweit
 
Es ging um Einzeldienst/Einzelmaßnahme an einem bestimmten Ort, und nicht um geschlossene Verbände im Großeinsatz, und dann um die Frage, ob ein Dienstausweis eine Nummer hat.

Dass man gar nicht genau genug auf die Unterschiede achten muss, sagt doch schon der geänderte Titel und der Startbeitrag, in dem offensichtlich nicht mal der Unterschied zwischen einem beauftragten "halboffiziellem" Sicherheitsdienst und einer Behörde klar war.
 
moin,

locker bleiben, passieren lassen. höflich nach namen und dienstelle fragen, das ganze auf der quittung unterschreiben lassen und ruhig von dannen ziehen [evt. je nach wert des/der messer solltest du noch darauf hinweisen das er da XXXX€ in der hand hält, und die wiederbeschaffung bei verlust äusserst schwierig ist].

dann ne runde aufregen und ein posting im messerforum ablassen, dann gibts auch was anteilnahme.

desweiteren würde ich die quittung mit den ganzen infos in kopie meinem anwalt geben, mit der bitte das aus der welt zu schaffen.

ob man darüber hinaus noch ne beschwerde einreicht wenn das durch ist, oder nicht muss man selber wissen - ich pers. mache schon genug eigene fehler, da muss ich mich bei solchen lapalien nicht über die anderer aufregen.

das sieht für mich nur dann etwas anders aus, wenn das zu so einer neverending story wird wie bei beisser wird -> forumssuche.

@tomberger, was mich gerade etwas stutzig macht, weil wir von eingechecktem gepäck reden. wer genau hat dich aufgefordert das zu öffnen und wo? (ich kann mich entsinnen, als ich kurz nach dem 11/9/01 von münchen zurück nach d'dorf geflogen bin, stand dort vor dem check in tatsächlich eine mobile röntgenanlage des bgs, jetzt bundespolizei. die sporadisch gepäck durchleuchtet und dann "versiegelt" haben, bzw. um öffnung baten.) das hab ich aber bisher nicht wieder erlebt. ist das in stuttgart derzeit so?

grüße,
olli
 
Zuletzt bearbeitet:
Is klar Olli,
Name - Dienstgrad - Einheit, das ist das Minimum.

Nur wenn ich schon wieder haarsträubende Gegenbeispiele als Antwort oder "Gegenbeweis" bekomme, klappt mir das Messer in der Tasche auf - auch wenn sie extra mit "Ironie" gekennzeichnet sind... :rolleyes:

Dass die Formvorschriften innerhalb der vergangenen 20 Jahre geändert worden sind, ist weder widerlegt/bestritten noch bestätigt worden ;)

Gruß Andreas
 
@tomberger, was mich gerade etwas stutzig macht, weil wir von eingechecktem gepäck reden. wer genau hat dich aufgefordert das zu öffnen und wo? (ich kann mich entsinnen, als ich kurz nach dem 11/9/01 von münchen zurück nach d'dorf geflogen bin, stand dort vor dem check in tatsächlich eine mobile röntgenanlage des bgs, jetzt bundespolizei. die sporadisch gepäck durchleuchtet und dann "versiegelt" haben, bzw. um öffnung baten.) das hab ich aber bisher nicht wieder erlebt. ist das in stuttgart derzeit so?

grüße,
olli

Jupp. Genau so war das. Kenn ich aber von anderen europäischen Flughäfen auch so.

Nur weiß ich eben nicht, ob die Anlage vom BGS betrieben wurde oder von der Airline, der Untersuchende hatte jedenfalls keine Uniform mit der Zollaufschrift, wie die Beamten bei der Einreise nach Deutschland.

Gruß, TB
 
@ Polarfuchs
Stimmt, diese Nummer gibt es nur in Hamburg.

Natürlich frage ich zuerst nach dem Namen und Dienststelle, kann es aber verstehen, wenn der Betreffende mir diesen aus Gründen des Selbsschutzes nicht nennen will.

Die Nummer ahabe ich bisher in der Tat nie bekommne, da die betreffenden BeamtInnen ob dieser Frage bisher immer gekniffen und ihre Maßnahmen beendet bzw. von weiteren Maßnahmen abgesehen haben und ich die Sache nicht weiterverfolgte.
 
Natürlich frage ich zuerst nach dem Namen und Dienststelle, kann es aber verstehen, wenn der Betreffende mir diesen aus Gründen des Selbsschutzes nicht nennen will.

also mal ganz klar: wer keinen namen hat, hat so oder so nichts an meinen sachen zu suchen!


Die Nummer habe ich bisher in der Tat nie bekommne, da die betreffenden BeamtInnen ob dieser Frage bisher immer gekniffen und ihre Maßnahmen beendet bzw. von weiteren Maßnahmen abgesehen haben und ich die Sache nicht weiterverfolgte.

und wo diese reaktion wohl begründet liegt? :rolleyes:

ich weiss.. das sind auch nur menschen und bis jetzt habe ich die ihre kontrollen mit einigem humor auch immer machen lassen..("bitte erschrecken sie sich jetzt nicht, ich habe ein etwas ungewöhnliches hobby. . .") aber wer versucht aus spaß mir ans bein zu pinkeln bekommt einen knoten rein :teuflisch
 
Eigentlich wollte ich nichts mehr schreiben, da ich, wie man evtl. bemerkt hat auf das ein oder andere Verhalten etwas persönlich betroffen reagiere. :teuflisch

@Polaris:
-Wieder was neues über Hamburg gelernt, mir bisher unbekannt.

-Selbstschutz sehe ich in dem Fall kritisch, die Situationen, in denen das nötig wäre, kann man bestimmt an einer Hand abzählen. Ich selbst habe das nie als nötig empfunden und habe meinen Namen bisher immer genannt. Zudem erfährt der Betroffene bei weiteren Maßnahmen (Anzeige oder was auch immer) eh den Namen des Sachbearbeiter und der Beteiligten.

-Ein schlechtes Zeichen dünkt mich, dass die Beamten bei der Frage von der Maßnahme absahen.:confused: Dann war die Geschichte wirklich ein Schuss ins Dunkle, bleibt zu hoffen, dass dies eine Ausnahmen und nicht die Regel war.

(Obwohl, bei der "Assisted Opener"-Geschichte würde ich bei einigen bezüglich des Fachwissens auch keine Hand ins Feuer legen:rolleyes:)

So, jetzt aber Schluß, muss meine Taschen, Schlüsselbänder usw. abspecken gehen. Sonst komme ich am heutigen Abend in London/Stanstedt eher nicht durch die Kontrollen. :D Der Normalzustand wäre für die dort Kontrollierenden bestimmt ein Alptraum :teuflisch .
 
Welche Regeln beim Sicherheitsdienst des Flughafens, beim Zoll oder der BPol gelten kann ich nicht sagen. Ich nehme aber an, dass es im Groben wie bei den Länderpolizeien geregelt ist.

Beispiel Bayern: Polizeiaufgabengesetz (PAG)

Art. 6 - Ausweispflicht des Polizeibeamten

Auf Verlangen des von einer Maßnahme Betroffenen hat der Polizeibeamte sich auszuweisen,
soweit der Zweck der Maßnahme dadurch nicht beeinträchtigt wird. 2 Das Nähere wird durch
Dienstvorschrift geregelt.


Ich hab das häßliche kleine grüne Büchlein von Honnacker und Beinhofer leider gerade nicht greifbar, aber ich kann mich erinnern, dass diese Bestimmung sehr weitreichend ist. Ohne Gewähr wurde folgend kommentiert. Zivilbeamte haben sich unaufgefordert auszuweisen, uniformierte auf Wunsch eines -von einer polizeilichen Maßnahme (Akt)- Betroffenen. Die Ausweispflicht geht soweit, dass der Beamte dem Betroffenen eine Visitenkarte aushändigen soll, bzw. ihm die Möglichkeit geben soll die Daten aufzuschreiben.

Konstrukt dazu von mir :hehe: :

Bürger läuft nackt durch den Wald, hat nur Personalausweis dabei. Wird von Polizeistreife entdeckt. Personalien werden aufgenommen, OWi aufgenommen. Der Nackte ist damit Betroffener einer polizeilichen Maßnahme und fordert den sachbearbeitenden Beamten auf sich auszuweisen. Der hat aber keine Visitenkarte dabei :haemisch: und der Bürger weil nackt hat nichts zu schreiben, so soll ihm der Beamte Kugelschreiber und Zettel geben um sich das alles zu notieren.

Nett. oder unser PAG?

Widerspricht sich übrigens nicht mit dem Szenario von Polarfuchs mit dem geschlossenem Verband:

1. Die Ausweispflicht gilt nur gegenüber Personen, die von einer polizeilichen Maßnahme "betroffen" sind. Also gilt nicht für Zeugen, Unbeteiligte, etc.

2. Die Maßnahmen der Gefahrenabwehr/Strafverfolgung gehen vor:

Beispiel:

Polizist verfolgt Dieb in wilder Hatz durch mehrere Vorgärten. Der Grundstückseigentümer eines Vorgartens (von polizeilicher Maßnahme durchaus Betroffen, da Einschränkung der Grundrechte...) verlangt Ausweis des Polizisten. => Polizist muss sich nicht augenblicklich ausweisen, setzt natürlich erst die Verfolgung fort.

Ähnliches gilt imho für den geschlossenen Verband bei der Demo.

Bin kein Jurist, hoffe das alles richtig im Inhalt wiedergegeben zu haben.
:steirer:
 
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