MikeMesser
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Ob dies rechtlich gesehen eine Reklamation rechtfertigt, ist offen. Ein klarer Fall ist es jedenfalls nicht. Ich kann aber mit Sicherheit sagen, dass ein solches Messer bei einigen namhaften Herstellern nicht den eigenen Qualitätsrichtlinien entsprechen würde.Aus meiner Sicht ist das Messer völlig in Ordnung im Rahmen üblicher Serienstreuungen.
Ich würde hier das Widerspruchsrecht im Online-Handel in Anspruch nehmen, insbesondere in Anbetracht des Preises. Ich bin auch absolut kein Freund von "Warentourismus", aber hier ist es m.E. gerechtfertigt.