so...weg is mein mse ...[Messer eingezogen]

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ZaphodBee

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grad eben, ich sitz dösend im Zug, auf einmal 2 Dienstausweise vor meiner Nase "Grüß Gott, Routinekontrolle, dürfen wir mal...blah" ...
Ich gebs ja zu, ich hab die letzten Monate im Dornröschenschlaf gelegen, mußt mich um Beruf etc kümmern, und hatte keine Zeit mitzuverfolgen, daß mein uraltes, abgeranztes, treues mse, was immer bei mir war, plötzlich nicht mehr außerhalb eines verschlossenen Behältnisses rumgeschleppt werden darf. Ich wollts den beiden Herren auch net glauben, mußt es ihnen trotzdem geben und hab mich soeben hier up-gedatet - das stimmt ja wirklich??? shit....
Einziger Hoffnungsschimmer, im Protokoll steht nix von "führen", sie schrieben "Besitz eines Einhandmessers"...
mal sehn was auf mich zukommt :-(

bliebe mir noch hinzuzufügen, mein Leatherman Wave I ist auch einhand, arretierbar, wieso durft der bleiben???
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
AW: so...weg is mein mse ...

Na du hast dir doch hoffentlich eine Quittung geben lassen?

Besitz eines Einhandmessers ist völlig unproblematisch, sogar das Führen ist kein Problem, /wenn/ man denn einen Grund hat ;)

Gruss & viel Glück,

Keno
 
Ich frage mich gerade, inwiefern eine solche "Routinekontrolle", also ohne ersichtlichen Grund, berechtigt ist, und ob da der Hosentascheninhalt wirklich durchsucht werden darf.
Vielleicht kann ja wer was dazu sagen.

Grüße
Micha
 
..., ich sitz dösend im Zug, auf einmal 2 Dienstausweise vor meiner Nase "Grüß Gott, Routinekontrolle, dürfen wir mal...blah" ...

Moin.

Dazu mal ein paar Fragen:

Was war das für ein Zug? Von wo nach wo?
Was waren das für Dienstausweise?
Was für eine "Routinekontrolle"?

Soviel ich weiß, hat die Polizei in Zügen der DB nichts verloren, es sei denn sie wird gerufen.

Auf jeden Fall würde ich dem Vorgang widersprechen. Denn die Beförderungsbedingungen der mir bekannten "Zugbetreiber" verbieten das Mitführen von Einhandmessern nicht.

Klingt alles ein bisschen seltsam. Bitte halte uns auf dem Laufenden.

Gruß
chamenos
 
Hallo Leute, danke fürs Mitgefühl :)

der Zug war von München nach Freilassing, in Grenznähe zu Österreich, da ist das normal daß kontrolliert wird (Schleierfahndung) ...
sollte ich ein Gesetz übertreten haben tuts mir leid, dann seh ichs auch ein, aber dann versteh ich net wieso der Leatherman...usw :)
ne Quittung habe ich, sie wolltens mit einer mündlichen Verwarnung beschlagnahmen, dagegen erhob ich Einspruch, also mußte ein Protokoll her, in welchem sie "Besitz" vermerkten, und nicht "Führen"....mal schaun...ich halt Euch selbstverständlich auf dem Laufenden.

schad wärs mir ums mse, es war zwar schon ziemlich fertig, aber ich hab mich dran gewöhnt, vor allem ans einhändige Öffnen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mündliche Verwarnung mit Einziehen klingt sehr nach "privater Beschaffung auf dem Dienstwege". Soll nicht das erste mal sein, dass sowas passiert.
Wegen dem Wave: Das BKA arbeitet mMn gerade an einem Bescheid, indem der Werkzeugcharakter von Tools betont wird.

Grüße
Micha
 
ja, deswegen bestand ich auch auf der Erfassung einer Ordnungswidrigkeit mit Protokoll und Quittung....ich wähnte mich dummerweise dazu noch im Recht...mal n Jahr kein Forum lesen, dann kommt sowas bei raus, ärgerlich...wegen nem Taschenmesser...ich sag ja nix wenns n 1m50 Strider oder nen Katana gewesen wär...


so wie ich das sehe darf ich aber ein feststehendes unter 12cm mitführen? okay....meins wird denen zwar net gefallen, aber wenn sie so wollen....
 
...
Soviel ich weiß, hat die Polizei in Zügen der DB nichts verloren, es sei denn sie wird gerufen.
...
Falsch.
Seit 1993 ist die Bundespolizei (vormals BGS) für die Bahn zuständig, und fährt regelmäßig mit, darf also auch kontrollieren, weil örtlich und sachlich zuständig.
Über diesen Irrtum von wegen "Polizei hat da nichts verloren" musste ich vor Monaten schon mal jemanden aufklären, weil er sich über die ständige Anwesenheit der BuPo auf Bahngelände *weit entfernt von Landesgrenzen* gewundert hat...

ZaphodBee schrieb:
da ist das normal daß kontrolliert wird (Schleierfahndung) ...
Wenn ich solchen Mist lese, klappt mir das Messer in der Tasche auf... - hat sich leider überschnitten, ich hatte es gerade mit meinem Beitrag klären wollen. Das fällt eindeutig in die Kategorie "urban legends"

Gruß Andreas
 
Zuletzt bearbeitet:
Falsch.
Seit 1993 ist die Bundespolizei (vormals BGS) für die Bahn zuständig, und fährt regelmäßig mit, darf also auch kontrollieren, weil örtlich und sachlich zuständig.

Moin.

Jipp. Das die Bupo zuständig ist weiß ich.
Aber eben nicht die Jungs vom Abschnitt um die Ecke mit dem Landeswappen auf dem Arm.

Aber ZaphodBee hat ja eine Quittung und ich bin gespannt was passiert.
Gruß
chamenos
 
ähm, welchen Mist? meines Wissens nach nennt sich das hier Schleierfahndung, im Prinzip kann überall kontrolliert werden, auf der Strasse, im Zug, egal wo, was ja auch durchaus akzeptabel is, sofern man sich gesetzeskonform verhält...wer Dreck am Stecken hat kanns ruhig lästig finden.


Die Herren waren "zivil" und von der Fahndung in Traunstein, wenn man hier wohnt kennt man sie in der Regel bzw wurde schon irgendwo von ihnen kontrolliert
 
ähm, welchen Mist? meines Wissens nach nennt sich das hier Schleierfahndung, .
Eben nicht, das ist eine gewollt falsche Benennung, weil es genau Null mit Fahndungen aus den 70er Jahren zu tun hat - darum "urban legend". Das ist eine ganz normale Kontrolle im Rahmen des bahnpolizeilichen Dienstes, genau so, als würde man auf einer BAB von der Autobahnpolizei kontrolliert - das nennt auch niemand "Schleierfahndung" oder ?

Paranoiker werden es trotzdem gern weiter so nennen, und so wird der Begriff auch nicht aussterben. Ausserdem hies das "Rasterfahndung".

Gruß Andreas
 
ahso...sorry, ich nenn es so weils in sämtlichen Zeitungen hier so genannt wird. Von wegen Aufhebung der Grenzkontrollen und so....sei es wie es sei, wenn man hier mit dem Zug fährt ist es relativ normal daß die Herrn in zivil mal reinschauen und einen befragen "woher" und "wohin" und "dürfen wir mal in ihre Taschen guggen". Ist halt blöd gelaufen ...


http://de.wikipedia.org/wiki/Schleierfahndung
 
Aaah - jetzt habe ich aber mit beiden Händen ins Klo gegriffen... :irre:

Ich gebe zwar nichts auf das, was in der Wiki "erklärt" wird, aber da habe ich jetzt den anderen Schleyer im Hinterkopf gehabt...

Ändert aber nichts daran, dass man auch weit von den "offenen" Staatsgrenzen entfernt, im Zug von der BuPo kontrolliert werden kann - das ist überall und jederzeit möglich.

Gruß Andreas
 
Steht doch im Titel - MSE. Wird wohl ein Microtech MSE gewesen sein ;)

//

Kontrollieren =/= durchsuchen, nurmalso.

Das überall nach gutdünken durchsucht werden kann, ist zumindest mir neu. Wie konnten die das Messerchen also finden? Sichtbarer Clip? Und dann?

Gruss, Keno
 
sie fragten ob ich ein Messer dabei habe....da sag ich natürlich ja wenn ich eins in der Hosentasche hab...mir hielt schon mal ein nervöser Polizist eine Glock vor die Nase weil ich durch Salzburg fuhr mit nem Jagdbogen auf dem Rücksitz und sie nen Bankräuber suchten *lol*

war ein Microtech mse, ja....gibts glaub ich eh nimmer, ne?
 
Die förmliche Beschlagnahme des Messers hat ja den Hintergrund, dass ein Messer geführt wurde, welches dem Führungsverbot nach § 42a WaffG unterliegt. Das Messer wurde wahrscheinlich als Beweismittel und Einziehungsgegenstand beschlagnahmt. Grundsätzlich müsste ja jetzt auch ein Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes gegen § 42a WaffG die Folge sein.

Im Rahmen dieses Verfahrens hast du natürlich die Möglichkeit gegen den zu erwartetenden Bußgeldbescheid Einspruch zu erheben und die Herausgabe des Messers zu fordern.

Dafür müsstes du dir gute Argumente überlegen, die dein berechtigtes Interesse zum Führen des Messers im Sinne des § 42 a Absatz 2 und 3 darstellen. Nach bisherigem Kenntnisstand ist bei solchen Maßnahmen (Beschlagnahme eines Einhandmessers etc.) immer eine Prüfung des Einzelfalls erforderlich.

Im Laufe der letzten Monate wurden hier im Forum schon einige Informationen zusammen getragen. Denke dir einfach einen guten (sozialadäquaten) Grund aus, warum du das Messer mit geführt hast.

Als Beispiel könnte ich vielleicht die klassische Brotzeit oder das Apfelschälen anführen. Der Phantasie sind natürlich keine Grenzen gesetzt. Solange man als Grund nicht unbedingt den Selbstverteidigungswillen angibt und in seiner Begründung den Werkzeugquarakter des Messers zur Geltung bringt, könnte der Einspruch Erfolg haben.

Ich wünsche jedenfalls viel Erfolg.


P.S.
Es wäre schön, wenn du uns auf dem laufenden hälst!
 
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