Spickzettel-Flyer

Ih würde eher raten :
eine DVO ist eine innerdientliche Verordnung "wie" ein Gesetz "ausgelegt" werden soll.


Sonst wäre es ja ein Gesetz, und keine Verordnung:rolleyes:


das wird ziemlich OT, zurück zum thema :)
 
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Ih würde eher raten :
eine DVO ist eine innerdientliche Verordnung "wie" ein Gesetz "ausgelegt" werden soll.

Sonst wäre es ja ein Gesetz, und keine Verordnung:rolleyes:

Das muss ich noch kurz klarstellen...:D

Eine Verordnung ist ein Gesetz im materiellem Sinn (d.h. nicht durch
ein Gesetzgebungverfahren entstanden), entfaltet trotzdem Aussenwirkung
und bindet jeden Träger öffentlicher Gewalt.

Dann gibt es noch das Gesetz im formellen Sinn (d.h. durch den Bundesrat
und Bundestag beschlossen), enfaltet ebenso Aussenwirkung.

Der Unterschied besteht also in der Entstehung.
 
In diesem Sinne schreibe ich bis spätestens Freitag Abend noch eine neue Version des Textes.
Hat er gemacht. :super:

Ich habe die Seitenfolge daraufhin umgestellt, das Layout aber so gelassen.
Der Text klingt jetzt angenehmer ohne zu Verschleiern.

Was mich betrifft, kann das PDF so an den BSB gehen.

Grüße,
Steffen
 

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@Steffen & Peter:
Tolle Arbeit, Respekt!

Aber was heißt "ran an die Bulletten"?
(Der dritte Aufrufer war ich...)
Ich dachte, pitter soll den Kontakt zu BSB und allen anderen relevanten Stellen herstellen?:confused:
(Und der ist soweit ich weiß übers WE gern mal wech.)
 
Klasse !:super:
Die Überschriften sagen kurz und prägnant was Sache ist.
Das ist jetzt so klar, das man's nur noch mit Brailleschrift deutlicher machen kann !:D:super:
 
Das ist jetzt so klar, das man's nur noch mit Brailleschrift deutlicher machen kann !:D:super:
danke.jpg


;)

Jetzt braucht Ray nur noch das ok von Pitter.
 
Na also, geht doch :super: :steirer:
Genau das wollte ich mit meinem heutigen Posting provozieren, ein Zündfünke sozusagen ;)
So wie es aussieht, findet der Text ja nun allgemeinen Zuspruch, prima :)
 
Seht ihr den Flyer schon als fertig
oder darf noch diskutiert werden?

MMn sollte beim Teil "es ist verboten" noch der Zusatz "bei Menschen" genannt werden um Jagdmesser gleich rauszunehmen.

Bei "Führen darf man" gehört dafür der Zusatz "falls es nicht als Waffe konzipiert ist" rein.

Der Text:
"Klappmesser ohne Vorrichtung ...oder nicht feststellbarer Klinge"
klingt für mich irgendwie nicht richtig, wie wäre:
"Klappmesser ohne Vorrichtung ...oder solche mit nicht feststellbarer Klinge"
 
...MMn sollte beim Teil "es ist verboten" noch der Zusatz "bei Menschen" genannt werden um Jagdmesser gleich rauszunehmen.
Meiner Meinung nach sollte man das aber nicht, denn auch Jäger dürfen Jagdmesser nicht überall führen, eben nur auf der Jagd.

...Bei "Führen darf man" gehört dafür der Zusatz "falls es nicht als Waffe konzipiert ist" rein.
Da muss bitzone ran, wegen des Layoutes, denn das sind jede Menge Zeichen mehr

..."Klappmesser ohne Vorrichtung ...oder nicht feststellbarer Klinge"
klingt für mich irgendwie nicht richtig, wie wäre:
"Klappmesser ohne Vorrichtung ...oder solche mit nicht feststellbarer Klinge"
Finde ich auch besser.
 
Was einige kleine Umstellungen doch bewirken können, so macht der Flyer wenigstens einen den negativen Umständen entsprechend positiven = aufmunternden Eindruck, so schwer das auch fällt.
Klingt blöd - ich weis. Darf aber ruhig mal gesagt werden ;)

Gruß Andreas
 
Wir hier haben uns eingehend mit der Gesetzeslage beschäftigt, aber ich kann mir vorstellen dass andere den Text verwirrend finden.

"Besitzen darf man: feststehende Messer unter 12 cm Klingenlänge"
Entweder wir beschränken uns auf §42a, in diesem gibt es überhaupt kein Besitzverbot, nur Einschränkungen des Führens. Oder wir fassen das allgemeiner, dann ist der Besitz aller Messer erlaubt mit Ausnahme... (s. WaffG).

"Es ist verboten: ...feststehende Messer über 12 cm Klingenlänge... zu führen"
Die Version 3 mit "Besitz erlaubt, Führen eingeschränkt" (in gelb) hat mir da besser gefallen. Erstens wollten wir ja nicht das Verbot betonen. Und zweitens gehören hier dann wohl doch alle in §42a genannten Messer (also auch die Einhandmesser) rein. Es gibt ja keine Messer, deren Besitz erlaubt und das Führen ausnahmslos verboten ist.

Erkennt der unbedarfte Leser überhaupt, welche Messer nun unter $42a fallen?

Logischer wäre für mich ein Aufbau etwa wie folgt:

S.1 rechts (Vorderseite): Titel wie bisher
S. 2 links: statt "es ist verboten..." besser:
- Waffen
- Fixed > 12cm
- Einhandmesser
dürfen nur noch unter bestimmten Voraussetzungen geführt werden

S. 2 rechts: hier die Ausnahmen (bisher S. 1 links)

S. 1 links (Rückseite):
Messertragen bleibt erlaubt
Ohne Einschränkungen durch §42a führen darf man:...
Kein Verbot für Einhandmesser
Der Besitz aller aufgeführten Messer ist weiterhin erlaubt
Impressum

Just my 2 cents

Grüße
Rainer
 

Ich hab da mal ein paar Euro draus gemacht ;), damit man sich das besser vorstellen kann.
Was nicht funktioniert hat, ist das Impressum an der gewünschten Stelle - da fehlt einfach der Platz.
Und eine Bemerkung habe ich zur Überschrift gemacht, sonst fehlt da eine.
Hoffe, dass du das so gemeint hast, Rainer.

Nun bitte ich um die Entscheidung für eine der beiden Versionen!

Grüße,
Steffen
 

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  • spickzettel_4_erka.pdf
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Version Erka

Da stört mich eigentlich nur das "noch" in der Überschrift auf Seite 2 links, das kann meines Erachtens da raus. (dann gibt´s auch Platz für das fehlende "t" :p )

Die Freigabe von Pitter vorrausgesetzt kann ich die Version dann gerne mal weiterreichen an den BSB.
 
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