El Dirko
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Das ist schlicht falsch. der Gesetzgeber sagt:marcy schrieb:Meine Meinung: Definitiv verboten!
Bei einem Gegenstand, der einen alltäglichen Gebrauchsgegenstand vortäuscht und dazu geeignet ist gefährliche Verletzungen hervorzurufen, kann der Gesetzgeber die "böse" Verwendungsabsicht unterstellen, auch wenn zehnmal "Sportgerät" auf der Packung stehen sollte!
Waffenliste
Abschnitt 1 - Verbotene Waffen
1.3.1
Hieb- oder Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind;
Das BKA legte, in seinen Entscheidungen bei der Beurteilung von Verboten aufgrund des vorzutäuschens eines Gegenständs des täglichen Gebrauchs, dabei bisher die Hieb- und Stoßwaffeneigenschaft eher eng aus.
Wie schon erwähnt, wenn man es genau wissen möchte/muss -> BKA, die sind zuständig.
marcy schrieb:Da wir alle keine Agenten des MI5 oder Super-Killer-Ninjas sind, fragt ich mich auch: Was für Leute brauchen so einen Müll????
Bitte unterlasse künftig derartige Provokationen, es geht hier um die Sache nicht um Deine Meinung zum Nutzen des Diskusionsgegenstandes.
Ich bitte alle weiteren Poster sich auf die Fragestellung zu konzentrieren !
Gruss
El
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