Strafbefehl- Verstoß gegen Schweizer Waffengesetz!

Folder is back home

Hallo zusammen,
nach 7 Monaten ungewollter Trennung habe ich meinen Folder nun zurück.
Habe ihn heute morgen bei der örtlichen Polizeidienststelle gegen Quittierung abholen können. Das war problemlos. :super:
Mein Geld hatte ich bereits letzte Woche zurückerhalten, dank meiner Bank :teuflisch habe ich hierfür 17,50 € Gebühren bezahlt (da aus nicht EU-Land).

Der Beamte hier fand die ganze Aktion etwas merkwürdig und konnte sich das Ganze nicht so richtig erklären. Ich habe dann kurz das ganze Hin und her geschildert und es war gut so. :irre:

Fazit:
Außer einigen Spesen (rund 30 Euro) nix gewesen. :mad:
(Also keine Zoll-Fragen und-Spesen, keine Einfuhr-USt)

Gruss

rave_66
 
Hallo,

nachdem ich mich etwas durchs Forum gelsen habe..... schon etwas merkwürdig.... diese Schweizer Gesetze.

Nachdem ich mir aktuell ein Ka-Bar TDI (kleine Version, 5,9 cm Klinge) zugelegt habe, mein Interesse:

Wie sieht es denn bei so einem Messer aus bzw. generell bei fixed?

gruß
Sebastian
 
gratulation, habe den post erst jetzt gesehen.

und dranbleiben, verklagen und den entstandenen schaden haftbar machen.

das grösste problem hier sind beamte die keine sachkentniss haben und nur beschlagnahmen/verbieten wollen!! von fachkentniss keine spur aber den grossen lohn einstreichen!!

zudem hätte ich gerne den briefverkehr gesehen wenn möglich, aus beruflichem interesse, bin schweizer messermacher, schweizer korrespondent des deutschen waffen journals und kenne x kollegen vom schweizer waffenmagazin die sich der sache sicher gerne annehmen würden und den zuständigen herrschaften in bern mal wieder einen kräftigen, wohlverdienten arschtritt geben...

+B
swissbianco@gmx.ch
 
was mich als schweizer eher schockiert ist die tonalität der schreiben...wo rave_66 da aufgeführt hat. ist ja echt peinlich.
aber gratuliere dir dass du zu deinem recht gekommen bist und natürlich zum folder.


hmmmmm...soll ich mich jetzt auf sturmgewehrsammeln verlegen oder doch bei messern bleiben?
ich wohn ihn nem dorf wo sich die jugend am samstag mit dem gewehr auf dem rücken am brunnen trifft um dann am schützenkurs teilzunehmen.

ist ja schon übel.....frag ich mich echt ob ich vom deutschlandurlaub mir was schnittiges mitbringen soll...
 
Soweit ich es verstanden habe, darf man in der Schweiz feststehende Messer führen. Allerdings muss man eine "legal reason" angeben können, d. h. eine Rechtfertigung. Am Berg etc. ist das sicher nicht schwierig (wird auch eher nicht kontrolliert), im Theater schon eher.
Meine Kollegen bezeichnen die Schweizer Beamten allerdings immer als freundlich und zuvorkommend.
Für die Schweiz habe ich mir ein Strider SLCC zugelegt (das letzte Mal war es aus Unwissenheit ein Reeve Aviator --> Sägezahnung --> verboten).
Das SLCC ist so ungeeignet als offensives Kampfmesser wie eine Plastikteigspachtel und sollte deshalb kein Problem darstellen.
 
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