Teleskopschlagstöcke verboten?

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Palm Saps sind Totschläger. Nur anders benannt. Vervoten in Österreich. Ein Teleskopschlagstock täuscht nichts vor und ist weder ein Schlagring noch eine (flexible) Stahlrute noch ein Totschläger.

Nur weils keiner im Sortiment führt ist es nicht verboten.

So sieht eine Stahlrute aus:
Stahlrute.gif

Kann aber auch aus einem Flach(Feder)stahlband mit Kugel am Ende gemacht sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also mich hat die Frage auch mal interessiert und ich hab mich telefonisch mit einem Polizeijuristen in Wien darüber unterhalten. Dieser hat mir erklärt, dass Teleskopschlagstöcke definitiv verboten seien und auch unter den Begriff Stahlruten fallen.

Ich denke aber wie Revierler, dass sie das nicht sind.

Bin schon gespannt, was das BMI sagt.

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Peter
 
Zuletzt bearbeitet:
DrPest schrieb:
Bei waffen-online.de wurde ein Feststellungs Bescheid vom BKA gepostet zum Thema Teleskopschlagstöcke
hier
Da steht zwar nix von den 16" drin, sondern nur, dass die keinen Gegenstand darstellen, der einen anderen vortäuscht, oder so ähnlich.


na umso besser.................damit wäre dann wohl das leidige thema der 16-zöller auch vom tisch :D :super:
werde mir das papier mal ausdrucken und mitnehmen wenn ich meinen 16" mitnehme ;)
 
Ich persönlich bin auch der Meinung, dass Teleskopschlagstöcke keine Stahlruten sind. Sie werden ja auch oft Abdrängstöcke genannt. Abdrängen könnte ich mir mit einer Stahlrute schwer vorstellen.

Und weiters hab ich die Meinung eines weiteren Exekutiv-Beamten eingeholt. Der hat gemeint, wenn das Gesetz so schwammig geschrieben ist ("die unter den Namen ... bekannten Gegenstände"), soll man es möglichst wörtlich nehmen.

Deshalb fällt für mich ein Teleskopschlagstock nicht unter die Kategorie "verbotene Waffen".
Mittlerweile egal, was das BMI dazu sagt.
 
Annapurna, ich bin persönlich auch der Meinung dass der ASP keine Stahlrute ist, da nicht flexibel, allerdings muss der amtshandelnde Beamte nicht unbedingt die Meinung Teilen.

Um Dir ein Bild machen zu können kannst Dir ja mal die Diskussion auf der IWÖ Seite dazu durchlesen

www.iwoe.at --> Forum --> Waffenrecht --> Eintrag am Do, 28.04.2005

Da gibt es angäblich Erlässe vom BMI (Bundesministerium für Inneres für die Leute aus D) wo ein Teleskopschlagstock verboten ist, ein anderes mal hat einer Einen importiert und 2 x das OK vom BMI bekommen.

Die Sache ist einfach noch nicht ausjudiziert.

Also auch die Aussage die Du vom BMI bekommen wirst, ist mit Vorsicht zu genießen.

Gruß,
Hans
 
Wirkung eines totschlaeger aus stahlfedern !

Ich will euch mal die Wirkung einer Stahlrute im Volksjargon auch "totschlaeger" genannt bestehend aus Stahlfedern mit einer Eisenkugel am Ende näher bringen, denn das wurde soweit ich sehen konnte noch nicht angesprochen...

Diese Mordinstrumente sind aus gutem Grund in Deutschland verboten.
Schlägt man einer Person mit solch einer flexiblen Federstahlrute auf den Schädel dann gibt die Eisenkugel am Ende die Bewegunsenergie an den Schädel ab und "spaltet" richtiggehend den Schädel entlang der Stahlfedern die sich dem Schädel anpassen.
Folge = Schweres Schädeltrauma oder wie ein Bekannter von mir mal sagte: "Der Kopf geht auf wie ne reife Melone"

Also ich denke mal diese flexiblen Stahlruten wurden nur aus dem einen Grund entworfen um jemanden schwerste Kopfverletzungen zuzufügen, bei einem starren ASP ist sowas nicht so schnell möglich.
 
Och bäh, ist ja widerlich! Ich hab noch nix gefrühstückt :D

Aber lasst uns doch bitte nicht über die Wirkungsweisen eines solchen Gerätest reden, sondern vielmehr darüber, ob und wo die Legalität hier gegeben ist oder nicht...

(Wobei ich meine Antwort schon gefunden habe)


Im übrigen wird hier lt. Feststellungsbescheid vom 20.07.2005 -
AZ KT 21 / ZV 25 5164.01 - Z-10
nicht auf eine spezifische Länge angesprochen.

Ist das damit dann Landeseinheitlich oder werden doch noch irgendwo Einschränkungen gemacht?
 
Also ich denke mal diese flexiblen Stahlruten wurden nur aus dem einen Grund entworfen um jemanden schwerste Kopfverletzungen zuzufügen, bei einem starren ASP ist sowas nicht so schnell möglich.

:super:
So hab ich es mir auch gedacht.
Aber Gottes Mühlen mahlen langsam, deshalb hab ich vom BMI noch keine Antwort.
 
Waldwatz schrieb:
Ist das damit dann Landeseinheitlich oder werden doch noch irgendwo Einschränkungen gemacht?
Das BKA ist die für Waffenbeurteilungen zuständige Behörde. Und außerdem geht Bundesrecht vor Landesrecht. Zumindestens sollte es so sein, wie es in der Praxis gehandhabt wird, weiß ich nicht.
 
nur so mal revvie
wie würdes du mich als beamter mit
einem teleskopschlagstock behandeln :(

und wie sehen den deine kollegen die
sache so :confused:

mfg

ps:
dann kann ich mir ja eingentlich jeden
teleskopschalagstock aus D kommen lassen wenn
ich eine haben will oder............ :hehe:
 
Habe heute dankenswerterweise ein Mail vom BMI bekommen:

Auszugsweise:

Sämtliche bisher von der Fa. ASP eingestuften Teleskopschlagstöcke fielen unter den Begriff „Totschläger“ und waren daher als verbotene Waffen im Sinne des § 17 Abs. 1 Z. 6 WaffG zu qualifizieren.

Damit ist der Fall klar.
 
Für alle Österreicher!

Es gibt nun einen Teleskopschlagstock der nach BMI legal ist :super: :

Da der BONOWI Auto-Lock EKA (Einsatzstock Kurz Ausziehbar) weder aus Stahlfedern (Stahlrute) besteht, noch ein Gewicht am Ende hat (Totschläger) wurde er, nach Rechstansicht des BMI durch Dr. Platzer, ich zitiere: "...(auf Basis der Bewertung des Amtssachverständigen des Bundesministeriums für Inneres) als Waffe gem. §1 WaffG 1996 angesehen und nicht - wie andere Teleskopschlagstöcke - als verbotene Waffe gem. § 17 Abs. 1 Zif. 6 WaffG."

(Quelle: www.iwoe.at --> Forum --> Waffenrecht.)

gibt es beim Seidler in Wien um 139 Teuros + Kopie des Schreiben des BMI.

Werd mir das Teil nächste Woche gleich mal ansehen :D

Tschö,
Hans
 
Der Seidler ist DIE Adresse für Waffen die man sonst nirgens bekommt.
Speziell im "tactical" - Bereich hat er einiges zum Spielen und Träumen(Steyr AUG-Z, BT-96 (MP5 Klone), diverse Oberland Arms 15 Derivate, ....). Habe dort auch Blackhawk Holstersysteme gesehen.

Adresse:
Heiligenstädter Strasse 67
A-1190 Wien
Tel +43 1 3682579
mail@seidler-waffen.at

Öffnungszeiten:
Mo-Fr 900-1800
Di bis 2000
Sa 800-1200


Leider keine Homepage :mad: .

Öffentlich über die U6, Spittelau erreichbar.

Gruß,
Hans
 
der bonowi stock ist nicht nur bei euch erlaubt, sondern ausserdem noch der am besten verarbeitete baton, den ich je gesehen habe.
beim absolut klapper- und spielfreien aus- bzw. einfahren, hört man richtig die luft zischen, so klein sind die toleranzen zwischen den rohren. :) :) :)
 
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