Überfall... ASPs nach neuem WaffG verboten ?!?

@Hayate:
//Fäuste von Karatekämpfern//
Jetzt lese ich das schon wieder. Hatte ich bisher für ein Gerücht gehalten. Gibt es da irgendwie Quellen für, Gerichtsurteile, Kommentare, Auslegungen, irgendwas?

MfG, Tierlieb
 
Si-Gung Kernspecht von der EWTO wies auf Lehrgängen immer wieder auf höchstrichterliche Urteile hin, wonach ein qualifizierter Kampfsportler ("Schwarzgurt", EWTO-Techniker etc.) selbst als Waffe gilt. Deswegen hat er vor Gericht meistens schlechte Karten.
 
OFFTopp
Ich denke das Flexieble Stöcke deshalb mehr Energie abgeben weil sie ebend Energie speichern können. Sprich in der ersten Beschleunigungsphase biegt sich ein flexiebler Stab und nimmt Energie auf, gleichzeitig ist der effektive Weg länger und deshalb steht "mehr" Energie zur Verfügung.
Sorry, aber ich finde sowas nunmal interessant. :D
Gruß
El
 
Sag mal bin ich hier allein mit dem Gefühl dass etwas an der Geschichte nicht stimmt? Wenn ich von drei Leuten angegriffen werde mach ich mich doch nicht selbst verteidigungsunfähig indem ich meine Hände an eine Person binde, indem ich sie festhalte.wenn mich die beiden anderen gleichzeitig von hinten/seite angreifen geht doch nach wenigen Sekunden das Licht aus.Hier jedoch warten die Angreifer aufs eintreffen der Polizei.Sorry ,aber das klingt in meinen Ohren etwas merkwürdig

.:confused:
Hh
 
Hayate meint ja, sie seien erlaubt.
Mich wundert nur, dass die Cop-GmbH sie nur an Behörden liefern will –könnte aber auch gut sein, dass sie einfach nicht als Gangsteraustatter bezeichnet werden wollen.
So ein ASP scheint ja ganz gut dafür geeignet zu sein, ihn im Auto liegen zu haben – welche Länge würdet ihr denn empfehlen?
Ich weiß – es geht wieder vom Thema weg, aber deshalb extra einen neuen Beitrag zu öffnen, scheint mir auch überflüssig.


Thorsten
 
Es gabe mal Ärger weil bestimmte (starre) Teleskopschlagstöcke als nicht als solche erkennbare Waffen eingestuft wurden. Eine ältere Frau fand das schwarz so häßlich, daß sie ihn in die Schutzhülle eines Knirps-Schirmes mit sich führte. Bewertet wurde das ganze dann wie ein Stockdegen. Degen alleine i.O., Degen im Stock nicht i.O.. Meines Wissens sind Teleskopschlagstöcke nicht illegal sondern halt einfach nur Waffen, auch wenn manche Länderbehörden meinen bestimmte Längen (der 21"-er fällt da aber glaube ich nicht darunter) müssten wie Stockdegen eingestuft werden. Das ist Bullshit (hier wurde das Knirpshüllen Urteil falsch gelesen), als Schirm tarnen sollte man sie aber halt auch nicht, das wäre Pfui.

Und Hundehirn, ich weiß ja nicht von was für Schlägern Du so angegriffen wirst, aber in der Regel sind das doch Halbstarke die komplette verstörrt sind sind wenn man sich wehrt und keine Profis die über die Flanken angreifen.
 
Also bis jetzt hab ich hier drin nix geschrieben, weil ich ja keine Rechtsberatung geben will, aber da sich das ganze jetzt von der rein formal-juristischen Beurteilungs-Seite ein bisserl weg bewegt hat...

Erstmal wünsch ich Timon alles Gute, ich find du hast dich sehr gut verhalten. Soweit ich das nach deinen Schilderungen hier beurteilen kann, tät ich mir keine Sorgen machen. Übrigens, unser alter Bundestrainer hat immer gemeint, wenn man sich wehren muß soll man es gefälligst auch machen, es ist leichter nen guten Anwalt zu finden als eine gute Reha-Klinik. Und der Typ war Polizei-Ausbilder ;)

@ Hundehirn, HanKer : das ist alles eine Frage der Situation und der Taktik. Man kann u.U. auch einen Angreifer dazu benutzen den Rest der Meute von sich fern zu halten !

Und vielen Dank an den Kernspecht : Hey Leute, ich bin eine Waffe ! Damit ist der Tag für mich gerettet ! ;)
 
Zurück zur Frage,

1.) Schlagstöcke sind Waffen.

2.) Totschläger sind verboten.

Im "alten" wie im "neuen" WaffG.

!!!



Nachdem die ausziehbaren Stöcke in D erhältlich waren
wurde ein Gutachten des BKA eingeholt,
um zu klären ob diese unter 1. oder 2. fallen,
sie wurden als Schlagstöcke eingestuft.

Bei den 16" Modellen kann es je nach Bundesland Probleme geben
weil sie als "versteckt/getarnt/oderso" eingestuft werden.



Ich hoffe daß diese Einstufung auch nach dem 01.04.03 noch gilt,
denn nachdem dann (laut DWJ) bereits der Besitz von Pfefferspray
verboten ist, werde ich wieder öfter meinen ASP tragen.



Alles nur meine persönliche Meinung,
keine Gewähr!





:cool:
 
Sollte die Annahme des Besitzverbots von Pfefferspray sich als richtig herausstellen, erreicht m. M. n. die Einschränkung des Rechts auf Selbstverteidigung ein ins absurde gehendes Stadium. Mir ist kein Mittel bekannt, daß ein so günstiges „Aktion unterbindend/Folgeschäden“-Verhältnis aufweisen kann. Hier wird der Gewaltmonopolanspruch des Staates unerträglich!
 
Entschuldigt bitte die OT-Frage, aber es ist mir wirklich ziemlich wichtig : Ist denn das Pfefferspray nicht bereits jetzt für den Einsatz gegen Menschen verboten ? Ich dachte man darf das nur gegen Tiere einsetzen, weil es irgend eine Zulassung nicht hat. Soll es jetzt ganz aus dem Verkehr gezogen werden, oder wie ??

Daß es ein Riesenschmarrn ist das viel gefährlichere CS zu erlauben ist eh klar :rolleyes:
 
Hallo Nidan,

OC darf bisher nur als Mittel zur Tierabwehr verkauft/beworben werden; der Einsatz in einer Notwehrsituation ist natürlich erlaubt.
 
Ich denke, ich würde in einer Notwehr-Situation, dem Gegner auch lieber Pfefferspray ins Gesicht sprühen, als mich seelenruhig von ihm ausrauben zu lassen...
 
Direkt abgeschrieben von der Dose (First Defense Mk3 Foam) ' Es darf in der BRD von Privatpersonen nur zur Tierabwehr eingesetzt werden. Bei diesem Verwendungszweck unterliegt es nicht dem deutschen Waffengesetz und dessen Prüfvorschriften' - man bemerke die Formulierung 'von Privatpersonen' - bei einigen Polizeien ist das Spray ja mit großem Erfolg eingeführt worden...
 
Hab jetzt nicht alles gelesen...
Mir fällt gerade ein vielleicht wichtiger Punkt dazu ein, der oft vergessen wird.

Sofort zum Artzt gehen!!!
Auch wenn die Verletzungen sehr gering sind, kann man später vor Gericht beweisen, daß man OPFER war.
 
Hallo!
Ich empfehle für solche "gefährlichen" Aktivitäten wie abends im Dunkeln Hunde ausführen, anstelle eines ASP einen soliden Spazierstock/Wanderstab mitzunehmen. Nix Waffe, aber mindesten genauso wirksam. Im Bedarfsfall hilft es einem auch noch nach Hause zu humpeln ;-).
Ich mache es jedenfalls so, und biete deshalb meinen bisher unbenutzten Monadnock für wenig Geld bei *** Gelöscht. Hinweise auf Internet-Auktions-Plattformen sind im Messerforum nicht erwünscht. *** an. Es sei denn, einer von Euch hat Interesse :).

Gruss

dino
 
Hallo!

Wie schon oben "bigbore" darauf hingewiesen hat:

In einigen Bundesländern haben die Polizeibehörden etwas gegen die Teleskopschlagstöcke 16".
Ab 21" sind sie eigentlich grundsätzlich problemlos in allen Bundesländern.

Der Tenor seitens der Polizei war nach meinen Erfahrungen in NRW, dass die 16"-Stöcke sich "in der Handfläche verbergen lassen".
(Mhm...bei Händen wie Toilettendeckeln sicher..)

Ein Gutachten bzw. ein Schriftstück (auch auf meine Anfrage beim LKA NRW bzw. BKA) konnte (wollte) man mir bis heute nicht (auch nicht mal zur Einsicht!) vorlegen.

Dass ein ausgezogener 21", 26" oder gar 32" grundsätzlich wesentlich mehr "Aua" machen kann als ein recht kleiner 16er, dürfte auch wirklich jedem klar sein.

Aber was nicht sein soll, dass darf auch nicht sein. Egal wie idiotisch das Waffenrecht in Deutschland manchmal ist.

Sollte jemand anderes im Forum mal nach einer Anfrage nach Schriftkram diesbezüglich bei einer Polizeibehörde Erfolg haben, so wäre ich für Infos sehr dankbar!

Grüße, Micha
 
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