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Das Problem ist wohl, daß weder der Begriff des "Totschlägers" noch der der "Stichwaffe" in den Rechtsvorschriften eindeutig definiert worden ist. Wie man strafrechtliche Verfolgungsmaßnahmen auf solchen unbestimmten Rechtsbegriffen aufbauen kann, ist mir ein Rätsel.
[ot]@Sgian: ist doch klar: Generalverdacht, alle einsperren [/ot]
Für mich handhabe ich das so: was ich im Laden kaufen kann ist legal. Wenn es ganz eindeutig illegal ist (wird) wie Balis dann besitze und führe ich sie nicht. Was für mich heißt dass ich weder Probleme mit Pfefferspray noch mit 26" ASP habe (16" sind eh zu klein
Hmmm, weiß eigentlich einer wie es mit den Sjamboks, die ja auch Cold Steel vertreibt ausschaut ?
Die Teile sind ja flexibel, haben aber nicht die berühmte "Todschlägerkugel" und man müßte sie ja wohl rein technisch am ehesten als eine Art Peitsche einordnen.
Würde ich auch so einstufen Nidan. Ich sehe keine Probleme nach derzeitigem Waffenrecht. Das Führen auf Veranstaltungen mal außen vorgelassen. Schließlich kommen die einer Gerte wie sie Reiter verwenden recht nahe.
Gruß
El
Hi El Dirko, hoffen wir mal, daß es unser Gesetzgeber auch so sieht Groß mit mir rumtragen tät ich so ein Trumm eh nicht, aber schon komisch, daß keiner was dagegen haben könnte wenn ich wirklich ne Reitgerte auf Veranstaltungen tragen würde
Übrigens, kennt einer von euch einen Ochsenfiesel und weiß ob die als Waffen eingestuft sind ?
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