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Kannst du dein Buck 110 nur mit dem Daumen öffnen?
Bei dem von mir oben genannten point Guard muss ich zumindest die Klinge zwischen Daumen und Mittelfinger einklemmen um sie etwas zu öffnen, dann umgreifen (und Aufpassen dass ich nicht abrutsche) um die Klinge ganz zu öffnen.
Grüße
Rainer
So ungern ich das zugebe, aber das ist eine der wenigen, technisch-logisch nachvollziehbaren Aussagen zum WaffG, die ich bisher gehört habe. Der Beamte hat Recht!...Sofern das Messer sich, wie von Ihnen angegeben, einhändig öffnen lässt, kann man sagen, dass es sich um ein Einhandmesser handelt.
Wenn denn ein Buck 110 ein Einhandmesser gem. WaffG. ist, ....
Kilian
Genau. Eben deshalb habe ich diesen Thread gestartet....
Sei es, dass der Aufwand zum einhändig Öffnen definiert wird, oder halt technische Merkmale genannt werden.
Sonst stehen wir, denke ich, wieder im Regen.
Dann haben wir ein weiteres "ja"Wäre bei der Kostenbeteiligung dabei ...

Meinst du damit Enrico Rastelli, den Meisterjongleur, oder Philip Rastelli, den Gangsterboss?...einige unserer vorlauten Forums-Rastellis ...
@luftaugeMeinst du damit Enrico Rastelli, den Meisterjongleur, oder Philip Rastelli, den Gangsterboss?
Linerlock oder Backlock sollte einigermaßen egal sein, denke ich.Als Lock nehmen wir dann wohl ein Liner Lock.
Jetzt geht es darum, welches Messer wir auswählen.
Bitte um Vorschläge.
Aber nur, wenn Du das Passstück für das exotisch geformte Öffnungsloch feilst...(oder Byrd)...
Ist z.B. Beagleboy hier im Mitarbeiterforum unterwegs? Der könnte ja avielleicht mal bei Cheffe nachfragen, ob Böker so eine Aktion unterstützen würde.
Ich bin doof. Er hat ja selbst hier gepostet...Bei solchen Aussagen widerspreche ich grundsätzlich nichtIch bin doof.

Das Problem sehe ich eher darin, die 800 Ocken für die Gutachten aufzutreiben.