verdecktes Tragen.......

Hocker

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Hab' mich letztens vollquasseln lassen ..., verdecktes Tragen..blabla, ...strafbar...blaaaa....

Meine Frage : Gibt's das als Tatbestand überhaupt ?
Wenn ja, was ist das dann genau, ein udt unterm T- ´shirt,oder was ???

Gruß Hocker:confused:
 
Original geschrieben von Hocker
Hab' mich letztens vollquasseln lassen ..., verdecktes Tragen..blabla, ...strafbar...blaaaa....

Meine Frage : Gibt's das als Tatbestand überhaupt ?

Ja, gibts. In einigen Staaten der USA, aber nicht in D :)
Zu dem was Ray sagt: Das Führen von Messern, die als Waffe gelten (zweischneidig blabla) ist auf öffentlichen Veranstaltungen verboten. Taschenmesser darf man weiter führen - soweit nicht eventuell ein Hausrecht (Disco) das einschränkt - hmm, da muss mal ne FAQ her.

BTW Waffen: Vor Gericht können auch Gegenstände des Alltags als Waffe gewertet werden, in einem konkretem Fall wars Angriff mit einer Kruecke. Klingt witzig, ist es aber nicht, weil das natürlich für die Strafzumessung eine grosse Rolle spielt. Solange er das Ding zum Laufen verwendet, ists natürlich keine Waffe, pruegelt er damit auf einen anderen ein, wird das Ding als Waffe gewertet, mit allen Konsequenzen.

Gruesse
Pitter
 
Ja hatten wir erst, trotzdem zur Bestätigung der Vorredner: In D darst Du an einem bestimmten Ort zu einem bestimmten Anlass oder Zeitpunnkt etwas führen oder nicht. Mit verdeckt oder offen hat das nichts zu tun. Entweder man darf führen, dann darf man das sowohl verdeckt als auch offen, oder man darf es eben nicht, dann weder verdeckt noch offen.
 
Heißt das das ich z.B. auf einer Demo ein Messer mitnehmen dürfte?
Nicht das ich da mit nem Bowie auflaufen würde, aber bisher hab ich mich nicht mal getraut ein Schweizer-Messer mitzunehmen.

Zorro
 
...Ich glaub' sogar dann wenn dein Kumpel neben dir eins hat, weil du dann Teilnehmer einer bewaffneten Demo bist...
 
Messer auf Demo gibt Knast kann ich so nicht unterschreiben.

... aber:

§2 Absatz 3 des Versammlungsgesetzes:

"Niemand darf bei öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen Waffen oder sonstige Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet und bestimmt sind, mit sich führen, ohne dazu behördlich ermächtigt zu sein. Ebenso ist es verboten, ohne behördliche Ermächtigung Waffen oder die in Satz 1 genannten Gegenstände auf dem Weg zu öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen mit sich zu führen, zu derartigen Veranstaltungen hinzuschaffen oder sie zur Verwendung bei derartigen Veranstaltungen bereitzuhalten oder zu verteilen."

Erfahrungsgemäß sah das (früher) in der Praxis bei Kontrollen so aus: Mal wird am kleinsten Messer gemotzt, aber man darf es trotzdem mitnehmen, manchmal geht es ganz problemlos, manchmal darf man mit 7 Meter langen Latten (für Transparente) durchmaschieren, mal werden diese eingezogen, mal darf man alle Messer (gegen Quittung) abliefern, bekommt diese aber danach aus einem VW-Bus wieder.

Also recht unterschiedlich. Mit direkt als Waffen einzustufenden Hieb- und Stichwerkzeugen bei Demos, kann ich keine persönliche Erfahrung beisteuern.
 
Last edited:
Original geschrieben von Hocker
Messer auf Demo gibt Knast!

Erstmal Tragen von Waffen/Messern bei öffentlichen Veranstaltungen:

WaffG §39:
Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen

http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/waffg/__39.html

Was ist eine Hieb- oder Stosswaffe:
http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/waffg/__1.html

Ein Schweizer Taschenmesser gilt allgemein als Werkzeug, ein Sifu oder Hobbit eher nicht. Irgendwo dazwischen gibts eine Grenze, wo die genau liegt, entscheidet der Richter im Einzelfall.

---------

Tragen eines Messers bei einer Demonstration:

Versammlungsgesetz §2 http://www.uni-oldenburg.de/~markobr/VersG.html
Zitat:
(3) Niemand darf bei öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen Waffen oder sonstige Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet und bestimmt sind, mit sich führen, ohne dazu behördlich ermächtigt zu sein. Ebenso ist es verboten, ohne behördliche Ermächtigung Waffen oder die in Satz 1 bezeichneten Gegenstände auf dem Weg zu öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen mit sich zu führen, zu derartigen Veranstaltungen hinzuschaffen oder sie zur Verwendung bei derartigen Veranstaltungen bereitzuhalten oder zu verteilen.

Wichtig ist der Abschnitt: "die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet und bestimmt sind". Ich hab jetzt keinen Kommentar oder ein Urteil zur Hand - aber es bleibt zu pruefen, ob wirklich alle Messer da drunter fallen.

§27 regelt die Bestrafung: Geldstrafe oder Haftstrafe bis zu einem Jahr - das ist ein weiter Spielraum, also generell Haftstrafe ist da nix.

Gruesse
Pitter
 
Wollte ja nur möglichst knapp sagen das das generell keine gute Idee ist, weil man ja nicht unbedingt weiß wie so'ne Demo verläuft...
Und im schlimmsten Fall sieht da 'n Messer immer schlecht aus...

:(

Gruß Hocker
 
Außerdem möchte ich an der Stelle mal loswerden wie froh ich über diese Möglichkeit juristische Info's zu bekommen bin...

Für mich war und ist es immer wichtig beim Messer führen auf der sicheren Seite zu sein (Weichei hab' ich nicht gehört....!!!).
Also herzlichen Dank an die Rechtsverdreher im Forum!!!!:super: :super: :super:
 
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