Verfassungsbeschwerde gegen §42 WaffG

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@luftauge
Du kennst Urteile ? Hast Du dazu auch zufällig die Aktenzeichen ?

Ich war zwar nicht angesprochen, habe aber die Akte zum Fall den Messerjocke2000 angedeutet hat, gelesen. Das genaue Aktenzeichen habe ich grade nicht zur Hand, es gibt aber eine PDF-Kopie davon online. Wenn ich den Link finde, reiche ich ihn nach ... => http://www.jusline.de/index.php?cpid=6d44c6cd2f88632271f33c6fcd336a73&law_id=3&paid=32&feed=6397&suchbegriff=&absatz=2

Grob geschildert ging es darum, das zwei Jugendliche beim "Hamburger" - Dinee mit der alten, "Hey, deine Nase passt mir nicht" Masche angemacht wurden. Beide "Opfer" waren bewaffnet einer mit Bajonett, der andere mit Wurfmessern.

Nach Konfrontation mit den Agressoren vor der Tür und sich anbahnender Keilerei, zog eines der Opfer das Bajonett,drohte und entzog sich durch weglaufen. Danach wurden die Opfer verfolgt und noch zwei mal vom Agressor und dessen zur Hilfe gerufenen Freunden gestellt.

Erst bei Begegnung Nr.3, wollte der eigentliche Streitverursacher eines der Opfer mit einem herumliegenden Kantholz schlagen und wurde hierrauf ins Herz gestochen, überlebte den Vorfall jedoch.

Fazit: Freispruch. Der Richter war der Auffassung der Agressor sei selber Schuld an seiner Verletzung, weil er scheinbar keine Ruhe geben wollte.
Da half auch Jammern, Schmerzensgeldforderungen und sein Auftritt als Nebenkläger nichts.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich war zwar nicht angesprochen,
...
Wenn ich den Link finde, reiche ich ihn nach.
Gern ;)
Warum ich das aber ansprach, ist ganz einfach:
Es wäre dann sogar nur ein Einzelfall, es mag noch wenige mehr geben.
Und darum ist es weder besonders schlau noch hilfreich, solche Einzelfälle als Regelfall zu verkaufen.

Das ist fast noch schlimmer, als diese ständig neuen Spekulationen, weil der Eindruck entsteht, dass man sich darauf berufen könnte, und das macht es gefährlich.

Wenn solche Einzelfälle entgegen dem allgemeinen Trend entschieden werden, muss schon etwas ganz besonders Untypisches/Ungewöhnliches passiert sein.
 
Hocker schrieb nicht, dass man "keine Chance" hat, sondern "eher weniger Glück" - und das stimmt sehr wohl, weil man es noch gewiefter erklären und darstellen muss.
Widerspruch steht im Raum, den hatten wir schon mal an anderer Stelle diskutiert.
MannMannMann, warum gleich so agressiv?
Das man durch mitführen einer Waffe automatisch Vorsatz unterstellt bekommt, stimmt genausowenig wie die Mär, dass man den Angreifer warnen muss, wenn man Kampfsportler ist.
In den unteren Instanzen wird des öfteren Vorsatz unterstellt, ja.
Wenn man denn genug Puste und Geld hat, in Revision zu gehen, wird sowas aber meist kassiert.

Wenn man im Recht ist natürlich. Klar, man muss dem Richter klarmachen, dass man angegriffen wurde.

Das Gesetz, und da kommen wir wieder on Topic, gesteht dem Bürger zu , sein Recht auf körperliche Unversehrtheit Notfalls auch mit Gewalt zu schützen (Notwehr).
Wie auch aus dem Urteil, was Nanook gepostet hat hervorgeht, ist es einem Verteidiger nicht zuzumuten, sich auf einen Kampf mit dem Angreifer einlassen zu müssen.
Und da sind eben auch Messer erlaubt.
Ob es sinnvoll ist, Messer als Waffen mitzuschleifen, steht auf einem anderen Blatt. MMn gibts da besseres.


Ich hoffe immer noch, dass das BVerfG den Quatsch kassiert.
Dafür muss sich aber halt jemand durchklagen.

Kilian
 
Hallo.

So, nun noch einmal für alle:

Das Thema SV ist hier im Forum unerwünscht.

Und auch die WaffG-Änderung ist mMn kein Grund, dass wir das vergessen.


Gruß
chamenos
 
Richtig, das hatte ich ganz übersehen. An den Rucksack müsste ein kleines Vorhängeschloss, dass den Reißverschluss gegen schnelles Öffnen sichert.

Ob das noch angemessen ist hängt denke ich davon ab, ob es bestimmte Einsatzzwecke gibt, bei denen der Verwendungszweck des Messer durch diese Vorkehrung unmöglich gemacht wird. Da fällt mir spontan der Gurtschneider im Auto ein. Soweit ich weiß darf man aber in seinem PKW, genauso wie in den eigenen vier Wänden, sowieso weiterhin Messer führen. Fällt euch vielleicht ein anerkannter Einsatzzweck ein, der durch diese Art des Transports gänzlich vereitelt werden würde?
Mir fallen da mal tausend gründe ein. Unzumutbar heißt ja auch nicht unmöglich. Sprich ich steh auf einer Leiter in diesem Fall ist es unzumutbar das Behältnis mit einem Schlüssel zu öffnen. Wie Wahrscheinlichkeit zu fallen wird signifikant erhöht.
Ich muss also von der Leiter runter. Und dann öffnen. Dann wieder hoch. Arbeitszeit geht verlohnen. Und was ist wenn ich zwischendurch was weis ich wohin laufe, dann vergesse ich es, oder ich muss wieder an die Sicherung denken…
Es sind auch durchaus Notsituationen denkbar in welcher man das Schloss nicht aufbekommt.

Der Nutzen eines Messers wird einfach eingeschränkt. Ein Grund für mich ein Feststehendes Messer zu tragen. Werde ich von Leuten gefragt warum ich ein feststehendes Trage sage ich, dass ich keine Rechtsicherheit im Bezug auf Klappmesser habe, der Staat mich dadurch also zwingt ein feststehendes Messer zu tragen. Das wird dann auch akzeptiert und ich denke, dass ich das auch vor Gericht glaubhaft machen kann.

Zum Auto. Also mich würde das auch mal genauer interessieren. Bis jetzt weis ich nur, dass aus Auto dem eignen Haus oder Wohnung nicht gleichgestellt ist. Ich weis nur wie es im Bezug auf Durchsuchung gehandhabt wird. Die Polizei darf auch nicht so einfach durchsuchen.
 
Ich mache jetzt den thread mal zu.

Vorüberlegungen, inwieweit eine Verfassungsbeschwerde Aussicht auf Erfolg hat ist, können ausschliesslich Leute abschätzen, die einen entsprechenden juristischen Hintergrund haben. Und den bekommt man nicht durch Wikipedia querlesen.

Wenn man sowas durchziehen möchte, muss man den Sachverhalt vor Gericht bringen, nicht ins Forum, und das kostet - nicht wenig ;) Egal, ob ich dann hier im Forum oder auch bei Händlern/Herstellern etc. um Unterstützung frage, muss ich schon wissen, ob die Nummer hinreichend Aussicht auf Erfolg hat.

Ich bin auch kein Jurist :rolleyes:,schätze die Erfolgsaussichten gering ein, lasse mich aber auch gerne vom Gegenteil überzeugen. Wenn wir in dieser Richtung weitermachen wollen - gerne im IMSW Mitarbeiterforum, Freischaltung per mail an mich. Aber dort dann bitte nur Leute vom Fach.

Pitter
 
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