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Gemäss: Alibaba.com Rules Center (https://rulechannel.alibaba.com/icbu?type=detail&ruleId=2047&cId=1316#/rule/detail?cId=1316&ruleId=2047)
unter 4 b) gehören switchblades (Springmesser) zu den verbotenen Gegenständen. Es ist also gar nicht möglich/erlaubt, auf aliexpress oder alibaba ein Springmesser zu verkaufen.
Mal - unabhängig von den ganzen anderen Sachen die hier schon besprochen wurden - ein anderer Punkt der bei Deiner Argumentation gegen den Shop irgendwie problematisch ist:
Laut Regelwerk bei Aliexpress (4.b) sind zwar "Switchblades" dort nicht erlaubt....
Ich bin kein Jurist, aber ich würde fast vermuten, solange der Käufer nicht nachweislich etwas völlig Anderes bestellt hat und der fragliche Artikel irrtümlich an ihn versendet wurde, ist es trotzdem sein Verschulden. Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass der von ihm eingeführte Gegenstand der örtlichen Gesetzgebung entspricht. Punkt.Der (strafrechtliche) Knackpunkt ist, wusste der Käufer, was da kommt.
Richtig, das schrieb ich ja auch.Das wird man schlecht in der Richtung auslegen können ala "Herr Wachtmeister, ich kann da nix für, weil der Verkäufer hätt das nach den AGB gar nicht verkaufen dürfen"
Doch. Ich hatte das Recht ein Video von meinem Messer und seiner funktionsweise zu sehen und hätte weiterhin das Recht eine Untersuchung einzuleiten.Mir fällt noch was dazu ein.
Die Polizei oder der Zoll müssen dir erstmal gar nichts beweisen.
Allein die Aussage eines Beamten, dass da eine Feder drin ist zählt schon als Beweis.
Mit so einer Strategie wäre ich extrem vorsichtig.
Leider fehlen dazu die nötigen Paragraphen. Die Polizei hat mir bestätigt, dass in solchen Fällen die Staatsanwaltschaft so ziemlich nach Lust und Laune urteilt.Der entscheidende Punkt wird sein, ob man juristisch zu der Einschätzung kommt, dass hier eindeutig im Vorfeld bei der Bestellung klar war (oder ersichtlich war), dass ein verbotener Gegenstand bestellt und die Einfuhr veranlasst wurde.
Ich frage hier im Forum nach Ideen, da ich keine Rechtsversicherung habe. Wir sind hier in der Schweiz. Da muss ich bei der Polizei sehr wohl aussagen. Und ja, ich habe einen Eintrag im Strafregister wegen eines Verkehrsdelikts. Bei 2 Einträgen, darf ich keine Schusswaffen/Munition mehr kaufen.Hallo,
warum machst du so einen großen Wirbel, obwohl du dich völlig unschuldig fühlst?
Ich finde das kontraproduktiv.
Lass doch erst einmal das Gespräch auf dich zukommen, als Beschuldigter musst du keinerlei Aussagen machen, ich bin mir sicher, dass du hier nichts zu befürchten hast
AUSSER
du bist schon einmal mit dem schweizerisches Gesetz in Konflikt geraten
DANN
sieht es leider ganz anders aus.
Grüße
Andreas
Naja, das erste Argument stärkt ja das zweite. Ich erwarte ja auch keine Handgranaten, wenn ich im Bio Laden Ananas bestelle.Das wird man schlecht in der Richtung auslegen können ala "Herr Wachtmeister, ich kann da nix für, weil der Verkäufer hätt das nach den AGB gar nicht verkaufen dürfen"
Der (strafrechtliche) Knackpunkt ist, wusste der Käufer, was da kommt.
Wir sind hier in der Schweiz. Da muss ich bei der Polizei sehr wohl aussagen.