Versehentlich illegales Messer bestellt

Mir fällt noch was dazu ein.
Die Polizei oder der Zoll müssen dir erstmal gar nichts beweisen.
Allein die Aussage eines Beamten, dass da eine Feder drin ist zählt schon als Beweis.
Mit so einer Strategie wäre ich extrem vorsichtig.
 
Mal - unabhängig von den ganzen anderen Sachen die hier schon besprochen wurden - ein anderer Punkt der bei Deiner Argumentation gegen den Shop irgendwie problematisch ist:

Gemäss: Alibaba.com Rules Center (https://rulechannel.alibaba.com/icbu?type=detail&ruleId=2047&cId=1316#/rule/detail?cId=1316&ruleId=2047)

unter 4 b) gehören switchblades (Springmesser) zu den verbotenen Gegenständen. Es ist also gar nicht möglich/erlaubt, auf aliexpress oder alibaba ein Springmesser zu verkaufen.

Laut Regelwerk bei Aliexpress (4.b) sind zwar "Switchblades" dort nicht erlaubt.

Allerdings ist es so, daß nicht jedes Messer, welches eine Feder verbaut hat automatisch ein Springmesser/Automatikmesser (=Switchblade) nach gängiger Definition ist (und damit womöglich "illegal bei Aliexpress").

In den meisten Teilen der Welt bezeichnet man als Switchblade ein Messer bei dem durch Knopfdruck eine Klinge aus dem Griff springt.
Es gibt aber auch "Assisted Opener", welche eine Feder verbaut haben; dort muss man die Klinge selbst etwas bewegen, bevor die Feder in Aktion tritt.
Und diese Messer werden in den meisten Teilen der Welt eben nicht als "Switchblades" definiert und könnten nach Aliexpress-Regelwerk dort vielleicht völlig legitim sein.

Tatsächlich spricht das von Dir verlinkte Regelwerk nur -sehr schwammig- von "restricted knives" und gibt "switchblades" nur als Beispiel(!) an - niemand kann anhand dieser Textstelle sagen, was bei denen tatsächlich alles "restricted" ist...

Das Blöde ist nun:
Das schweizerische Waffengesetz verbietet (so weit mir bekannt ist) alle Arten von Messern mit Federunterstützung!
Unabhängig davon ob es "Switchblade" oder "Assisted Opener" ist.
Das gilt aber nun mal nicht automatisch für den Rest der Welt ...oder halt Aliexpress.

Also: Bei Aliexpress vielleicht legal - aber in der Schweiz pfui.

Leider ist nicht (mehr) nachvollziehbar; welches Messer - und bei der Argumentation vor allem: mit welcher Beschreibung - Du dort gekauft hast, weil man weder unter dem Link noch unter der erwähnten Seite irgendwelche Produktbeschreibungen findet (wurde vielleicht inzwischen von Aliexpress "wegreguliert"...).
Das Argument "das hätte gar nicht auf Aliexpress angeboten werden dürfen" läuft zumindest also womöglich schon mal dann ins Leere.
Den schweizer Behörden dürfte das Regelwerk von Aliexpress und jegliches Vorgehen gegen den Shop dort ohnehin egal sein, die müssen sich nur an schweizer Recht halten.
 
Mal - unabhängig von den ganzen anderen Sachen die hier schon besprochen wurden - ein anderer Punkt der bei Deiner Argumentation gegen den Shop irgendwie problematisch ist:

Laut Regelwerk bei Aliexpress (4.b) sind zwar "Switchblades" dort nicht erlaubt....

Das ist IMO ziemlich Wumpe.

Falls der Verkauf von Automatikmessern bei Aliexpress verboten ist. Und ein Verkäufer hält sich da nicht dran. Dann ist das primär mal eine (zivilrechtliche) Nummer zwischen Aliexpress und dem Verkäufer.
Dito eba* USA:

https://www.eba*.com/help/knives-po...ry=Knives policy&intent=knives&docId=HELP1549
Hält sich offenbar kein Schwein dran und interessiert auch keinen.

Das wird man schlecht in der Richtung auslegen können ala "Herr Wachtmeister, ich kann da nix für, weil der Verkäufer hätt das nach den AGB gar nicht verkaufen dürfen"

Der (strafrechtliche) Knackpunkt ist, wusste der Käufer, was da kommt.

Pitter
 
Zuletzt bearbeitet:
Der (strafrechtliche) Knackpunkt ist, wusste der Käufer, was da kommt.
Ich bin kein Jurist, aber ich würde fast vermuten, solange der Käufer nicht nachweislich etwas völlig Anderes bestellt hat und der fragliche Artikel irrtümlich an ihn versendet wurde, ist es trotzdem sein Verschulden. Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass der von ihm eingeführte Gegenstand der örtlichen Gesetzgebung entspricht. Punkt.

Auch im Fall eines Irrtums liegt die Beweislast beim Käufer und nicht beim Zoll und das Ganze kann sich ziemlich in die Länge ziehen.
 
Das wird man schlecht in der Richtung auslegen können ala "Herr Wachtmeister, ich kann da nix für, weil der Verkäufer hätt das nach den AGB gar nicht verkaufen dürfen"
Richtig, das schrieb ich ja auch.
Allerdings kanns halt -darüber hinaus- auch sein, daß das fragliche Messer gar nicht gegen die AGBs verstößt.
Das macht den Einwurf aus Posting #3 halt irgendwie noch nutzloser in puncto "das könnte ich zu meiner Entschuldigung vorbringen".
 
Der entscheidende Punkt wird sein, ob man juristisch zu der Einschätzung kommt, dass hier eindeutig im Vorfeld bei der Bestellung klar war (oder ersichtlich war), dass ein verbotener Gegenstand bestellt und die Einfuhr veranlasst wurde.
Ich gehe einmal davon aus, dass in der Schweiz (wie in D) im Zweifel für den Angeklagten gilt.
Vor dem Hintergund (ich kenne die Artikelbeschreibung und die Fotos nicht und habe mich auch mit den AGB's nicht beschäftigt - hege aber erst einmal keine Zweifel an der Darstellung des TO) muss die Juristik nachweisen, dass hier bei Bestellung ersichtlich sein konnte/ musste, dass ein verbotener Gegenstand zu importieren versucht wurde.

In der Summe taugen dann die angeführten Sachen (AGB's, Fotos, Beschreibung und vlt. auch die Russennummer) aus meiner (laienhaften) Sicht durchaus dazu, hier nicht eindeutig zu einem Urteil gegen den Beschuldigten zu kommen.

Es ist natürlich immer gut, wenn die ermittelnde Behörde bei der Eruierung schon zu dieser Einschätzung kommt. Dann geht das auch entsprechend an die Staatsanwaltschaft. Nicht immer (aber auch nicht sooo selten) ist ein vernünftiger Dialog möglich und Gesprächsbereitschaft statt Paragraphenreiterei bzw. 'auf die Hinterhufe stellen' zielführend und ein gangbarer Weg, um schadlos aus der Nummer rauszukommen.

Viele Grüße (und viel Erfolg),
Torsten
 
Mir fällt noch was dazu ein.
Die Polizei oder der Zoll müssen dir erstmal gar nichts beweisen.
Allein die Aussage eines Beamten, dass da eine Feder drin ist zählt schon als Beweis.
Mit so einer Strategie wäre ich extrem vorsichtig.
Doch. Ich hatte das Recht ein Video von meinem Messer und seiner funktionsweise zu sehen und hätte weiterhin das Recht eine Untersuchung einzuleiten.

In was für einer Bananenrepublik lebten wir dann sonst. :oops::unsure:
Der entscheidende Punkt wird sein, ob man juristisch zu der Einschätzung kommt, dass hier eindeutig im Vorfeld bei der Bestellung klar war (oder ersichtlich war), dass ein verbotener Gegenstand bestellt und die Einfuhr veranlasst wurde.
Leider fehlen dazu die nötigen Paragraphen. Die Polizei hat mir bestätigt, dass in solchen Fällen die Staatsanwaltschaft so ziemlich nach Lust und Laune urteilt.

Für "oops, wusste nicht, dass die noch nicht 16 war" haben wir ja die nötigen Paragraphen.
Hallo,
warum machst du so einen großen Wirbel, obwohl du dich völlig unschuldig fühlst?
Ich finde das kontraproduktiv.
Lass doch erst einmal das Gespräch auf dich zukommen, als Beschuldigter musst du keinerlei Aussagen machen, ich bin mir sicher, dass du hier nichts zu befürchten hast
AUSSER
du bist schon einmal mit dem schweizerisches Gesetz in Konflikt geraten
DANN
sieht es leider ganz anders aus.
Grüße
Andreas
Ich frage hier im Forum nach Ideen, da ich keine Rechtsversicherung habe. Wir sind hier in der Schweiz. Da muss ich bei der Polizei sehr wohl aussagen. Und ja, ich habe einen Eintrag im Strafregister wegen eines Verkehrsdelikts. Bei 2 Einträgen, darf ich keine Schusswaffen/Munition mehr kaufen.
Das wird man schlecht in der Richtung auslegen können ala "Herr Wachtmeister, ich kann da nix für, weil der Verkäufer hätt das nach den AGB gar nicht verkaufen dürfen"

Der (strafrechtliche) Knackpunkt ist, wusste der Käufer, was da kommt.
Naja, das erste Argument stärkt ja das zweite. Ich erwarte ja auch keine Handgranaten, wenn ich im Bio Laden Ananas bestelle.

Melde mich wieder wenn ich von der Staatsanwaltschaft höre.
 
Also ich hatte auch schon einmal Probleme mit dem Zoll, zwar ging es da um ein Zielfernrohr, aber besorg dir einen Anwalt und versuch nicht das alleine zu regeln, denn dass kann ziemlich nach hinten losgehen.

Also Anwalt suchen und dann mit dem das weitere Vorgehen absprechen
 
@AzulShiva:

Erscheinen musst Du in der Schweiz offenbar tatsächlich - zum Sachverhalt aussagen jedoch nicht (vgl. dazu hier unter Buchstabe B. und I.)!

Und das solltest Du ohne rechtlichen Beistand unter den gegebenen Voraussetzungen, auch meiner Sicht nach, keinesfalls weiterhin tun.

Wünsche viel Glück...

Grüße
Jürgen
 
Hallo,
ich möchte dir keinesfalls zu nahe treten, nur Fakten aufführen.
Auch ich empfehle dir dringend anwaltlichen Beistand, da du keine Ahnung vom Strafrecht hast.
Keine Rechtsschutzversicherung springt bei einem Strafverfahren ein, diese Kosten müssen erstmal immer vom Beklagten getragen werden.
Du hast selbstverständlich ein Aussageverweigerungsrecht, welches dir vor Gericht nicht negativ ausgelegt werden kann.
Aber das alles Entscheidende ist dein Eintrag im Strafregister, die Beamten haben dich vorab gecheckt und dann hast du einen Brief bekommen, so einfach ist das.
Ohne Anwalt wirst du hier ganz schlechte Karten haben, da du vorbelastet bist.
Kopf hoch
Grüße
 
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