Aber es gibt die Ausnahme mit den Tauchermessern. ich habe ein SOG Scuba Demo mit einer schönen Sägezahnung importiert. Es wurde zwar vom Zoll beschlagnahmt und der Justiz zugeführt. Aber ich habe es wieder sehr zum Leidwesen vom Zoll zurückbekommen, da ein solches Messer hierzulande erlaubt ist obwohl es per Gesetz ein Dolch ist. Aber eben es ist ein Tauchermesser.....Auch beim Wandern ist das Tagen von Einhandfoldern verboten!!!!!
Aber auf den Bergen gibt es keine Polizisten.
Du hast im Gesetzestext gelesen "Dolche mit asymetrischer Klinge...."
Für ein Messerkenner ist ein Messer mit Asymetrischer Klinge und Säge am Rücken kein Dolch. Für den Gesetzgeber schon.
Und ich bin mir sicher was die Gesetze angeht, weil ich mit Dr. Wüst (oben erwähnt) gesprochen habe.