VI Klingenlänge in der Schweiz [aus: welcher Stahl bei VI]

Auch beim Wandern ist das Tagen von Einhandfoldern verboten!!!!!

Aber auf den Bergen gibt es keine Polizisten.

Du hast im Gesetzestext gelesen "Dolche mit asymetrischer Klinge...."
Für ein Messerkenner ist ein Messer mit Asymetrischer Klinge und Säge am Rücken kein Dolch. Für den Gesetzgeber schon.

Und ich bin mir sicher was die Gesetze angeht, weil ich mit Dr. Wüst (oben erwähnt) gesprochen habe.
Aber es gibt die Ausnahme mit den Tauchermessern. ich habe ein SOG Scuba Demo mit einer schönen Sägezahnung importiert. Es wurde zwar vom Zoll beschlagnahmt und der Justiz zugeführt. Aber ich habe es wieder sehr zum Leidwesen vom Zoll zurückbekommen, da ein solches Messer hierzulande erlaubt ist obwohl es per Gesetz ein Dolch ist. Aber eben es ist ein Tauchermesser.....
 
Ich weiss. Das Sog scuba demo darfst du besitzen, aber du darst es nicht tragen. Auch das weiss ich von Anwalt Dr. Wüst.

Messer mit Säge, Zacken oder Haken dürfen besitzt werden, aber nicht getragen.
 
Gut soweit, alle Klarheiten beseitigt...:rolleyes:
Gilt jetzt so ein Einhänder im Handschuhfach als
schnell zugriffbereit, als führen im Sinne des WaffG.
(diesen Passus müte es bei den Eidgenossen doch auch geben..?),
oder liegt die Sache im Ermessensspielraum des Beamten?

@ rcn:
Laut Deiner Aussage ist das führen immer verboten,
Roger und Nöps sagen, das führen sei beim Wandern, etc., also
zweckgebunden erlaubt :confused: :confused: :confused:
 
Achtbeiniger, das Gesetz macht einen Unterschied zwischen Führen und Tragen. Darin dürfte wohl der Unterschied begründet sein.
 
Gut soweit, alle Klarheiten beseitigt...:rolleyes:
Gilt jetzt so ein Einhänder im Handschuhfach als
schnell zugriffbereit, als führen im Sinne des WaffG.
(diesen Passus müte es bei den Eidgenossen doch auch geben..?),
oder liegt die Sache im Ermessensspielraum des Beamten?

@ rcn:
Laut Deiner Aussage ist das führen immer verboten,
Roger und Nöps sagen, das führen sei beim Wandern, etc., also
zweckgebunden erlaubt :confused: :confused: :confused:

Mitführen im Auto ein grosses Njet. Mitführen auf einer Wanderung wäre zwar gemäss Gesetz auch verboten nur gibt es da in den Bergen garantiert keine Kontrollen. Mir ist kein Fall bekannt, w einer sein Einhandmesser in den bergen der Polizei abgeben musste. Währenddem es bei Autokontrollen immer wieder zu Beschlagnahmungen mit Bussgeld kommt (Bussgeld je nach Ort CHF 165,00) Es handelt sich dabei aber nur um eine Uebertretung ohne Eintrag ins Starfregister, d.h. die Weste bleibt offiziell sauber.
 
@ sleipnir

Das Tragen ist immer verboten.

Wenn Nöps und swissbianco Mut haben können sie sich über mich bei der Staatsanwaltschaft Zürich melden und dem Richter sagen sie tragen Einhand Folder beim Wandern. Sie werden dann eine Anzeige wegen Verstoss gegen das Waffengesetz erhalten.

Es gibt nicht nur Gesetze und Verordnungen, es gibt auch verbindliche Weisungen vom Bundesämtern und Präzedenzfälle. Wenn du diese kennst, dann weisst du , dass das Tragen von Einhändern immer verboten ist.
 
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