Waffengesetz [Antworten auf abgeordnetenwatch.de]

Der Beitrag zur EM und zur Demo in Köln waren wirklich schlecht! Ich frage mich, was der Fragesteller (das war überigens ein Herr Graute und nicht Herr Padberg) in diesen Situationen mit einem Messer ... Deshalb sind die ganzen "Ich brauch ein Messer zur Selbsverteidigung"-Argumente äußerst kontraproduktiv für die Diskussion zum WaffG!

Der Herr, vor dem mir Graute wenn ich ihm Nachts begegnete, hat neben Messern auch "Teaser" (die kleine Ausführung der Taser? :)) erwähnt. Trotzdem in dem Zusammenhang daneben und kontraproduktiv.

Ob ich mich dort anmelde und mitmische, überlege ich mir.

Man muss ja nicht gleich aktiv fragestellend werden. Macnhmal wärs schon positiv, wenn ein paar Leute mehr die Benachrichtigungsfunktion nutzen würden. Oft werden nur 3 oder 4 Interessierte angezeigt; besser kann man kaum demonstrieren, dass solche Fragen / Themen kein Schwein interessieren.

Grüße
Rainer
 
Der Herr, vor dem mir Graute wenn ich ihm Nachts begegnete, hat neben Messern auch "Teaser" (die kleine Ausführung der Taser? :)) erwähnt. Trotzdem in dem Zusammenhang daneben und kontraproduktiv.

Stimmt, den "Teaser" hatte ich glatt überlesen. Aber auch damit ausgerüstet kann ich mir schlecht vorstellen, wie er die Kopfverletzung durch die Bierflasche verhindern bzw. den "angreifenden Mob" aufhalten wollte. Herr Graute weiß schon, dass man damit nur einen Angreifer stoppen kann und nicht hundert, oder? Stelle mir gerade bildlich vor, wie er einen Angreifer mit Dauer-Elektroschocks am Boden hält, während ihn die anderen 99 umzingeln und unfreundlich anschauen :eek:

Man muss ja nicht gleich aktiv fragestellend werden. Macnhmal wärs schon positiv, wenn ein paar Leute mehr die Benachrichtigungsfunktion nutzen würden. Oft werden nur 3 oder 4 Interessierte angezeigt; besser kann man kaum demonstrieren, dass solche Fragen / Themen kein Schwein interessieren.

Das stimmt auch. Leider nutzen nur wenige Bürger überhaupt diese Seite, um sich die (im Zusammenhang mit Messern meist unqualifizierten) Antworten durchzulesen und sich daraus ein Urteil für die nächste Wahl zu bilden. Aber diejenigen die mitlesen, sollten dies auch kenntlich machen, damit nicht der Eindruck entsteht, dass die Wähler-Gruppe der "Messer-Träger" völlig irrelevant ist![/QUOTE]

Gruß

Michael
 
Heute in Abgeordnetenwatch folgende Aussage von Herrn N. Brackmann gefunden: Unter das Führungsverbot fallen auch nicht verbotene Springmesser und Messer, die zwar nur beidhändig geöffnet werden können, aber deren Klinge mit nur einer Hand festgestellt werden können. Ein Verstoß hiergegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld belegt werden.

Inwiefern diese Antwort zur Klarheit über § 42a WaffG beiträgt möge jeder selbst beurteilen.

Gruß,
Stralsund
 
Es ist schon sagenhaft, was von den Experten immer in einen Topf geworfen wird :super: Wobei ich echt nicht weiß, an welches Messer er bei seiner Definition gedacht hat (beidändig zu öffnen, einhändig zu arretieren :argw:), aber im Zweifelsfall hat er gar nicht gedacht, sondern einfach nur geschrieben
-> nein, es trägt nicht unbedingt zur Klarheit bei, allerdings macht es die Sache auch nicht schlimmer, da sowieso die kuriosesten Interpretationen herumschwirren
 
Heute in Abgeordnetenwatch folgende Aussage von Herrn N. Brackmann gefunden: Unter das Führungsverbot fallen auch nicht verbotene Springmesser und Messer, die zwar nur beidhändig geöffnet werden können, aber deren Klinge mit nur einer Hand festgestellt werden können. Ein Verstoß hiergegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld belegt werden.

Inwiefern diese Antwort zur Klarheit über § 42a WaffG beiträgt möge jeder selbst beurteilen.

Gruß,
Stralsund

Da muss ich aber lange überlegen, was für ein Messer dieser ausgewiesene Fachmann gemeint haben könnte.

...

Ich hab's:

Er meint das böse französische Legionärs-Klapp-Kampfmesser (Opinel).
 
Antworte dem Herrn Brackmann, dass er sich heraus halten soll, wenn er keine Ahnung hat. Weder in Deutsch noch im Gesetz! Hätte er das eine, hätte er das andere.

So eine dummes Geschwätz regt nur unnötig auf.

Diese Leute sind keine Autoritäten. Sie sind nur Abgeordnete.
 
Diese Leute sind keine Autoritäten. Sie sind nur Abgeordnete.
Und als solche sollen sie das Volk repräsentieren. Was die technischen Kenntnisse der Masse der Wahlberechtigten über Messer angeht, die jehnseits von Küche und Standart-SAKs liegen, kommt Herr Brackmann dieser Aufgabe wirklich vorbildlich nach. :glgl:
 
Ist es nicht schön, wie der werte Herr Brackmann, nachdem er die verwegene Behauptung aufgestellt hat, dass auch zweihändig zu öffnende und einhändig arretierbare Messer unter das Führungsverbot fallen, schon dreimal der konkreten Frage ausgewichen ist, welche Messer er damit gemeint hat?
 
Schlimm auch, wenn man nicht einmal seine eigene Antworten versteht.
Zitat:
" Ich habe bereits ausführlich zum Thema Verbot des Führens von Anscheinswaffen in der Antwort an Herrn Mucker Stellung bezogen. "

Um Anscheinswaffen ging's weder in der Anfrage noch in seiner Antwort.

Nett auch folgendes:
" Meine Erfahrungen mit Ordnungsämtern sind positiv."

Schön für ihn, allerdings nicht ungewöhnlich, da Politiker bei Ämtern im allgemeinen bevorzugt behandelt werden.
 
Hallo zusammen,

also nachdem die Diskussion in diesem Thema wieder aufgenommen wurde hab ich es gestern zufällig entdeckt und mir die ganzen Beiträge auf Abgeordnetenwatch mal genauer durchgelesen..
Mein Fazit ist, auch wenn es tlw nicht ganz richtig ist was die Fragesteller schreiben finde ich ihr Verhalten absolut vorbildlich..
Wenn man sich mal durch die ganzen Beiträge klickt findet man auf fast jeder Seite eine Frage zum Thema Messer und Waffengesetz.
Da davon auszugehen ist dass nicht nur die Fragesteller diese Posts lesen denke ich schon, dass damit eine große Masse zumindest auf das Thema aufmerksam gemacht wird.
Vermutlich sind es die meisten Politiker nicht gewohnt derart häufig und intensiv über eine Gesetzesänderung befragt zu werden und sich dafür zu rechtfertigen.
Außerdem sind sie auf so einer Seite fast schon gezwungen zu antworten und sich auch selbst (sei es nur zeitlich und nicht inhaltlich) damit zu befassen.

Eigentlich wäre das unter Umständen doch auch der ideale Rahmen um auf die IMSW hinzuweisen...
 
Außerdem sind sie auf so einer Seite fast schon gezwungen zu antworten und sich auch selbst (sei es nur zeitlich und nicht inhaltlich) damit zu befassen.

Aber erst wenn deine Anfrage geprüft und durch den Admin freigegeben
wurde. Und dann ist immer noch fraglich, ob die Person selber antwortet...:lach:
 
Ja leider..bei allen meinen bisherigen Anfragen an Politiker (egal zu welchem Thema) wurde mir "im Auftrag" geantwortet..
Aber auch das kostet Zeit und damit Geld- und es bleibt die Hoffnung, dass der Politiker seine Seite zumindest hin und wieder auch selbst besucht.

Der Admin scheint ja in diesem Fall zum Glück sehr kulant zu sein..der geschätzte Herr Padberg ist ja schon ein par Mal durchgekommen:hmpf:
 
Außerdem sind sie auf so einer Seite fast schon gezwungen zu antworten und sich auch selbst (sei es nur zeitlich und nicht inhaltlich) damit zu befassen.

Eigentlich wäre das unter Umständen doch auch der ideale Rahmen um auf die IMSW hinzuweisen...

Herr Huber hat in seiner Anfrage auf die IMSW verlinkt:
Selbst die Innenministerien der einzelnen Bundesländer widersprechen sich gegenseitig oder können die Auslegung des "allgemein Anerkannten Zwecks" nicht näher definieren: www.messerforum.net

Ich kann mir aber leider nicht vorstellen, dass sich Herr Brackmann irgendetwas auf der Seite durchgelesen hat, falls er dem link überhaupt gefolgt ist...
 
So kann man die konkrete Frage, ob der Weg zu einem berechtigten Interesse ebenfalls zu den Ausnahmetatbeständen zählt, natürlich auch beantworten...

Trinken Sie gesunden Apfelsaft und bewegen Sie sich auf den vielen liebevoll angelegten Wegen im Wald, die nicht von Sträuchern versperrt werden, und hoffen Sie, dass Ihnen niemand in dunkler Absicht begegnet, den der generalpräventive Zweck des Waffengesetzes leider nicht beeindruckt.

http://www.abgeordnetenwatch.de/reinhard_grindel-575-37606.html#questions
 
Hat hierzu schon jemand nähere Informationen?
Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass es bis 2011 einen Evaluation des Waffenrechts geben wird. Die FDP wird die von Ihnen beschriebene Position bei einer erneuten Diskussion um eine Änderung des Waffengesetzes mit Nachdruck einbringen.
http://www.abgeordnetenwatch.de/hartfrid_wolff-575-38054.html#questions

Geht es darin wohl auch um das Führungsverbot der Einhandmesser?

Auf meine Petition wurde mir damals auch geantwortet, dass zunächst die Auswirkung der Gesetzesverschärfung abgewartet werden soll, bevor man über eine erneute Änderung nachdenkt...
 
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