Hallo,
Ich habe jetzt verzweifelt versucht das waffengesetz zu verstehen.
Es geht mir nur um Taschenmesser, die ich mit ZWEI händen aufklappen kann und die dann einrasten.
Ich versuchs mal zusammenzufassen:
Die klinge eines solchen messer darf nicht 12 oder mehr cm messen.
Ich habe aber hier im forum von der meinung gehört, dass klappmesser nicht genau im waffengesetz benannt werden und es daher keine einschränkungen gibt.
Heißt das nun ich dürfte mir beispielsweise das cold steel espada large mit 14cm klingenlänge zulegen und es in der öffentlichkeit führen? Die klingeist arretierbar.
Würde mich sehr über antworten freuen!
Viele grüße
Effect
Ich habe jetzt verzweifelt versucht das waffengesetz zu verstehen.
Es geht mir nur um Taschenmesser, die ich mit ZWEI händen aufklappen kann und die dann einrasten.
Ich versuchs mal zusammenzufassen:
Die klinge eines solchen messer darf nicht 12 oder mehr cm messen.
Ich habe aber hier im forum von der meinung gehört, dass klappmesser nicht genau im waffengesetz benannt werden und es daher keine einschränkungen gibt.
Heißt das nun ich dürfte mir beispielsweise das cold steel espada large mit 14cm klingenlänge zulegen und es in der öffentlichkeit führen? Die klingeist arretierbar.
Würde mich sehr über antworten freuen!
Viele grüße
Effect
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