WalterH
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Brauchst Du nicht. Da (ausnahmesweise) ist das Gesetz eindeutig. Steht alles in epischer Breite im oben erwähnten Link! Warum schaut da eigentlich keiner rein und kommt mit "nicht sicher"?Bei den zweihändig zu Öffnenden arretierbaren Klappmessern, war sie sich nicht sicher, ob bei diesen die Klingenlänge auch zählt. Im Zweifel jedoch (z.b.: beim eben genannten Sitzplatz einfordern oder ähnlichem) werden aber auch diese abgenommen!
Werde mich noch mal Informieren und euch dann genau bescheid geben!
nicht "einhändig zu öffnen" sondern "einhändig arretierbar". Steht in epischer Breite... ach, ich lass es am besten.Wenn der Daumenpin bei einem einhändig zu öffnendem Messer entfernt wird, ist dies legal, und darf dann geführt werden.
-Walter